Jedenfalls, wenn es nach der Rhetorik hiesiger Medien geht. Auf nzz.ch ist am 11.12 zu lesen;
»Mit den abendlichen Vergnügungen ist in den meisten Kantonen vorerst einmal Schluss. Für Restaurants und Bars, Einkaufsläden, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen gilt ab dem 12. Dezember eine Sperrstunde um 19 Uhr…
Auch am Wochenende werden die Freizeitvergnügen eingeschränkt. Läden und Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen müssen an Sonn- und Feiertagen schliessen… Immerhin dürfen Restaurants und Bars an Sonn- und Feiertagen offen bleiben… Restaurants, Bars und Klubs dürfen in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember und in der Nacht von Silvester auf den 1. Januar bis 1 Uhr geöffnet sein… Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung dürfen die Sperrstunde bis auf 23 Uhr verschieben.
Darf unter dem Weihnachtsbaum gesungen werden?