Drosten spricht Spahn das Mißtrauen aus

Es gibt wahr­lich weni­ge Gründe, Jens Spahn zu ver­tei­di­gen. Wenn er aber ein­mal das zwin­gend Richtige getan hat, als er dem Paul-Ehrlich-Institut bei der Aussetzung der AstraZeneca-Aktion folgt, und dafür aus­ge­rech­net von Christian Drosten ange­gan­gen wird, dann muß man es tun.

"Es wird ein­sa­mer um Spahn" lesen wir am 17.3. auf tages​schau​.de. Darin wird vom neo­li­be­ra­len Spahn in ultra­neo­li­be­ra­ler Manier gefordert:

»Mehr Mut zu zei­gen – und sich auch mal über sehr lang­at­mi­ge büro­kra­ti­sche Verfahren oder man­che Schwerfälligkeit des Föderalismus hinwegzusetzen.

Diese neue Skepsis wird auch sei­tens der Wissenschaft, etwa dem Virologen Christian Drosten an der Berliner Charité laut: Die Politik könn­te auch sagen, es gebe die­se Empfehlung "von einer Behörde, die stur so vor­geht, als gäbe es kei­ne Pandemie", so Drosten im NDR-Podcast.

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Eltern in Bayern zu Selbsttests für ihre Kinder gedrängt

Beim ehe­ma­li­gen baye­ri­schen Justizminister Sauter hat es eine Weile gedau­ert, bis die Staatsanwaltschaft ermit­tel­te. Wie lan­ge sie im Fall des Kultusministers Piazolo braucht, und ob es über­haupt zu bit­ter not­wen­di­gen Ermittlungen kommt, ist heu­te unbekannt.

Prof. Dr. Michael Piazolo ist Autor eines Briefes vom 16.3., mit dem er "die Eltern und Erziehungsberechtigten der baye­ri­schen Schülerinnen und Schüler" unter erheb­li­chen Druck setzt. Darin ist zu lesen, daß sich bereits 6‑Jährige in der Schule selbst "Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch" boh­ren sollen:

»Covid-19-Schutzmaßnahmen an den Schulen in Bayern:
Selbsttests für Schülerinnen und Schüler

… Wir [haben] in der Staatsregierung ent­schie­den, die­se Selbsttests auf frei­wil­li­ger Basis allen Lehrkräften und allen Schülerinnen und Schülern in Bayern anzu­bie­ten. Denn wir sind fest überzeugt, dass regelmäßige und kon­ti­nu­ier­li­che Testungen den Schulbetrieb in die­sen Zeiten deut­lich siche­rer machen können.

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Alles Gute kommt aus Frankfurt (Goethe-Universität). Interessenkonflikt von Klaus Cichutek

Nicht wirk­lich alle, aber eine gan­ze Reihe der Hauptdarsteller auf der Corona-Bühne, sind auf die eine oder ande­re Weise mit der Hochschule in Frankfurt am Main ver­ban­delt. Zuallererst natür­lich Christian Drosten, der dort 2003 eine umstrit­te­ne Dissertation vor­ge­legt hat­te. Weiter ist da Sandra Ciesek, Professorin für Medizinische Virologie, sei­ner­zeit "die neue Virologin an der Seite von Christian Drosten" bei sei­nem Podcast. Neben der Leitung des her­vor­ra­gend an Tests ver­die­nen­den Privatlabors hat Martin Stürmer als Lehrbeauftragter für Virologie an der Uni zu wir­ken. Klaus Cichutek wie­der­um ist nicht nur Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, son­dern auch außer­plan­mä­ßi­ger Professor für Biochemie an der Johann Wolfgang Goethe-Universität. Zu den ersten drei Personen fin­det man hier zahl­rei­che Beiträge. Heute sei Herr Cichutek kurz dargestellt.

Klaus Cichutek

»Seit 1988 arbei­tet Cichutek als Wissenschaftler am Paul-Ehrlich-Institut. 1992 erfolg­te sei­ne Habilitation und 1998 sei­ne Ernennung zum außer­plan­mä­ßi­gen Professor im Fachbereich Biochemie, Chemie und Pharmazie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main…

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Selbsttests vor der ganzen Klasse – Eltern und Lehrer winken ab

Auf nord​ku​rier​.de ist am 17.3. zu erfahren:

»Schulen in MV wur­den teil­wei­se geöff­net. Corona-Selbsttests im Klassenraum sind für den Elternrat aber unsin­nig. Zudem for­dert der Elternrat, dass nicht mehr auf die Inzidenz gestarrt wird.

SCHWERIN ·Tausende Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern haben ein Stück Normalität zurück­ge­won­nen: Seit Mittwoch gehen in Schwerin sowie in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Rostock und Vorpommern-Greifswald die Schüler ab Klasse sie­ben wie­der im Wechselunterricht zur Schule… 

Tests ein­mal pro Woche im Klassenraum
Um die Schulöffnungen siche­rer zu machen, hat das Land für die Mädchen und Jungen ab Klasse sie­ben Corona-Selbsttest beschafft. Sie sol­len ein­mal pro Woche im Klassenraum statt­fin­den und sind freiwillig.

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VGH Mannheim kippt Quarantänepflicht für „Kontaktperson der Kontaktperson“

aerz​te​blatt​.de mel­det am 17.3.:

»Mannheim – Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die bis­her in dem Bundesland gel­ten­de Quarantänepflicht für die „Kontaktperson der Kontaktperson“ eines mit einer Coronavariante Infizierten außer Vollzug gesetzt.

Bei sol­chen „Kontaktpersonen der Kontaktpersonen“ sei ein hin­rei­chen­der Ansteckungsverdacht voraus­sichtlich nicht anzu­neh­men, befand das Gericht laut Mitteilung heu­te. Der Eilbeschluss ist unan­fecht­bar (Az. 1 S 751/21)…

Der VGH in Mannheim kam nun zum Schluss, dass eine Quarantäneanordnung für „Kontaktpersonen von Kontaktpersonen“ vor­aus­sicht­lich vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sei…«

Thrombosen treten als Impffolge nicht auf…

Gestern wur­de hier berich­tet, wie "eine unab­hän­gi­ge und gemein­wohl­ori­en­tier­te, jour­na­li­stisch arbei­ten­de Institution" namens "Science Media Center Germany" "kosten­frei Medienschaffende in ihrer Berichterstattung bei Themen mit Wissenschaftsbezug" unter­stützt. Nämlich, indem sie Fachleute aus dem Hause AstraZeneca die Risiken ihres "Impfstoffs" bewer­ten läßt. Das tat sie am 9.3. Am 12.3. beschäf­tig­te man sich mit dem Thema "Thrombosen als Verdachtsfälle auf Nebenwirkung eines COVID-19-Impfstoffs". Damals hat­ten Dänemark, Norwegen und ande­re Länder die Impfung mit dem AstraZeneca-Stoff aus­ge­setzt. Diesmal kamen drei "unab­hän­gi­ge" ExpertInnen zu Wort.

Prof. Dr. Leif-Erik Sander, Leiter der Forschungsgruppe Infektionsimmunologie und Impfstoffforschung, Charité – Universitätsmedizin Berlin, erklärte:

»Ein kau­sa­ler Zusammenhang zwi­schen Impfung und Thrombosen [ist] eher nicht zu erwar­ten… Aktuell erscheint es mir nicht ziel­füh­rend über mög­li­che Pathomechanismen zu spe­ku­lie­ren, da ein kau­sa­ler Zusammenhang zwi­schen Impfung und throm­bo­em­bo­li­schen Ereignissen nicht wahr­schein­lich ist.«

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Wie wiegt man Corona?

Diese Frage, ergänzt um den Untertitel "Über Defizite und Fehlgewichtungen in der Lockdown-Judikatur", erör­tert Prof. Dr. Dietrich Murswiek, eme­ri­tier­ter Professor am Institut für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg im Breisgau am 16.3. auf ver​fas​sungs​blog​.de:

»„Leben oder Freiheit?“ – das ist für man­che Gerichte die Frage, auf die sie mit ihren Corona-Entscheidungen eine Antwort zu geben suchen. Und auf die­se Frage ant­wor­ten man­che Politiker, wenn sie eine neue Lockdown-Verlängerung begrün­den. Stellt man die Frage so, kann es nur eine Antwort geben. Das Recht auf Leben ist das fun­da­men­tal­ste Grundrecht – wer nicht mehr lebt, kann nicht mehr an Demonstrationen teil­neh­men, einen Beruf aus­üben oder Kunstwerke schaf­fen. Also ent­schei­den Politiker wie Gerichte in der Corona-Pandemie für den Lebensschutz durch Einschränkung der Freiheit. Aber die abstrak­te Gegenüberstellung der Rechtsgüter Leben und Berufs‑, Religions- oder all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit ver­fehlt das bei der ver­fas­sungs­recht­li­chen Lockdownkontrolle zu bear­bei­ten­de Thema

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Auffälliges Timing des Paul-Ehrlich-Instituts

Am Dienstag nach den Landtagswahlen teil­te das PEI mit:

»Die Anzahl die­ser Fälle nach AstraZeneca-COVID-19-Impfung ist sta­ti­stisch signi­fi­kant höher als die Anzahl von Hirnvenenthrombosen, die nor­ma­ler­wei­se in der Bevölkerung ohne Impfung auf­tre­ten. Dazu wur­de eine Observed-ver­sus-Expected-Analyse vor­ge­nom­men, bei der die Anzahl der ohne Impfung erwar­te­ten Fälle in einem Zeitfenster von 14 Tagen der Anzahl der gemel­de­ten Fälle nach etwa 1,6 Millionen AstraZeneca-Impfungen in Deutschland gegen­über­ge­stellt wur­de. Etwa ein Fall wäre zu erwar­ten gewe­sen, sie­ben Fälle waren gemel­det worden.«

Es stellt und beant­wor­tet dort auch die­se Frage:

»Am Freitag, den 12.03.2021, wur­de die Impfung mit dem COVID-19- Impfstoff AstraZeneca noch nicht aus­ge­setzt. Jetzt schon. Was hat sich seit dem Freitag geändert?

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