faz.net berichtet am 4.3. über ein entsprechendes Urteil:
»Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte am Donnerstag als wohl erstes deutsches Gericht darüber zu entscheiden, ob die geltenden Corona-Maßnahmen auch gegenüber geimpften Personen aufrechterhalten werden dürfen…
In der für das Verwaltungsgericht maßgeblichen baden-württembergischen Corona-Verordnung ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, „aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen“ zu gestatten. Auf diese Klausel hatte sich ein Seniorenheim in Steinen im Landkreis Lörrach berufen, das seinen Gastronomiebetrieb in einem gemeinsamen Speisesaal wiederaufnehmen wollte. Heimbewohner, die zuvor geimpft worden waren oder nach einer überstandenen Corona-Infektion über natürliche Abwehrkräfte verfügen, sollten dort wieder zusammen essen und sich unterhalten dürfen; die Bewirtung sollte ausschließlich durch geimpftes oder genesenes Pflegepersonal erfolgen.