Auf faz.net ist (hinter der Bezahlschranke) am 24.4. zu lesen:
»Wie die Homeoffice-Pflicht Verwirrung stiftet
Am Montag beginnt für viele Beschäftigte in Deutschland eine neue Zeitrechnung: Die Vorgabe der Infektionsschutzpolitik, berufliche Arbeit so weit wie möglich in die private Wohnung zu verlagern, ist nicht mehr allein Angelegenheit der Arbeitgeber. Es gilt nun auch eine gesetzliche Pflicht für Arbeitnehmer, tatsächlich ins sogenannte Homeofficezu wechseln, wenn ihnen der Arbeitgeber dies entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anbietet. So schreibt es ihnen das neu gefasste Infektionsschutzgesetz vor.
Konkret betrifft die neue Vorschrift damit vor allem jene Arbeitnehmer, die bisher trotz eines Homeoffice-Angebots ihres Arbeitgebers lieber weiter ins Büro gegangen sind. Wie viele das genau sind, ist statistisch nicht klar erfasst. Einen Anhaltspunkt liefern Ergebnisse einer kürzlich veröffentlichten Online-Umfrage des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation…