Meret Becker: Bleiben Sie gesund!

Aus der Serie #alles­dicht­ma­chen. Mehr hier: https://​www​.you​tube​.com/​c​h​a​n​n​e​l​/​U​C​3​_​d​H​Q​p​x​8​O​9​J​T​2​L​W​1​U​2​B​euw

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​c​O​U​E​0​X​6​6​x​J​A​&​l​i​s​t​=​P​L​J​Z​m​e​9​Z​B​I​h​G​9​g​O​B​4​u​L​w​5​v​O​2​v​5​S​S​x​F​7​1​i​w​&​i​n​d​e​x​=14

Über 50 TV-Stars fordern ironisch "Lockdown für immer"

Für t‑online, wo am 22.4. dar­über berich­tet wird, ist es eine "umstrit­te­ne Kampagne".

»53 pro­mi­nen­te Schauspielerinnen und Schauspieler sind am Donnerstagabend mit einer Kampagne "#Allesdichtmachen" an die Öffentlichkeit gegan­gen, die sich gegen die aktu­el­len Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie rich­tet. In jeweils kur­zen Statements wer­den die Maßnahmen iro­nisch stark über­trie­ben dar­ge­stellt. Als Konsequenz wird ein Lockdown für immer gefordert. 

Eine eige­ne Webseite mit den Videos war offen­bar unter dem Ansturm von Besuchern schon nach kur­zer Zeit nicht mehr erreich­bar, auf Youtube sind die Videos aber noch abruf­bar (sie­he hier). Ohne wei­te­re Erläuterungen fin­den sich dort die Videos von 53 Künstlerinnen und Künstlern. Ein gro­ßer Teil der Stars wir­ken auch im Tatort mit, wie etwa Jan Josef Liefers, Ulrike Folkerts, Richy Müller, Cem-Ali Gültekin, Heike Makatsch und Ulrich Tukur. Bei Makatsch etwa klin­gelt es an der Tür, sie geht aber nicht hin. "Ich mache nicht auf, es ist wich­tig, dass wir alle nicht auf­ma­chen."… „Über 50 TV-Stars for­dern iro­nisch "Lockdown für immer"“ weiterlesen

Hanns Zischler distanziert sich

Aus der Serie #alles­dicht­ma­chen. Mehr hier: https://​www​.you​tube​.com/​c​h​a​n​n​e​l​/​U​C​3​_​d​H​Q​p​x​8​O​9​J​T​2​L​W​1​U​2​B​euw

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​r​f​m​w​n​V​x​7​DNk

Jan Josef Liefers: Zweifeln Sie nicht!

Ein Beitrag von #alles­dicht­ma­chen:

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​a​p​p​=​d​e​s​k​t​o​p​&​v​=​U​x​_​j​8​A​L​Q​i​Q​Y​&​f​e​a​t​u​r​e​=​y​o​u​t​u​.be

Corona-Testpflicht an Schulen: Schulamt in Hanau droht bei Verweigerung mit Kindesentzug

Dies ist kein Bericht aus einem "Schwurbler-Portal", son­dern am 22.4. auf op​-online​.de zu lesen:

»Die Corona-Testpflicht soll seit die­ser Woche für mehr Sicherheit an Hessens Schulen sor­gen. Der Versuch des Schulamtes in Hanau die Pflicht durch­zu­set­zen geht aber vie­len zu weit.

Hanau ‒ Endlich kosten­lo­se Corona-Tests für Schüler und Lehrer im Präsenzunterricht. Die Freude war an vie­len Stellen groß, dass es seit Ende der Osterferien etwas mehr Sicherheit für Schüler, Lehrer und Eltern gibt – denn gera­de vor den Osterferien hät­te die Zahl der Corona-posi­ti­ven Kinder stark zugenommen…

Corona-Testpflicht an Schulen in Hanau: Ministerium droht mit Kindesentzug

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NDR-Redakteur räumt mit ModelliererInnen auf

Ob Andrej Reisin noch lan­ge für den NDR arbei­ten darf? Am 21.4. beleg­te er auf tages​schau​.de, daß sämt­li­che Prognosen der RKI, Lauterbach und Co., die von den Medien, auch der Tagesschau, alar­mi­stisch ver­mel­det wur­den, falsch waren:

»Modelle mit Unsicherheiten

Am 12. März ver­öf­fent­lich­te das Robert-Koch-Institut (RKI) in sei­nem Lagebericht eine auf­se­hen­er­re­gen­de Prognose, die bei fort­lau­fen­der Entwicklung eine bun­des­wei­te 7‑Tage-Inzidenz von über 300 in der Kalenderwoche 15 vor­her­sag­te. Dort hieß es außer­dem: "Die Extrapolation der Trends zeigt, dass mit Fallzahlen über dem Niveau von Weihnachten ab KW 14 zu rech­nen ist." Das heißt, bereits in der Woche nach Ostern hät­ten Inzidenzen von 250 und mehr erreicht sein kön­nen. Auch die tages­schau berich­te­te aus­führ­lich über die Prognose des RKI.

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Corona-Tests vor der ganzen Klasse: Lehrerverband berichtet von weinenden Grundschülern – und fordert sensibleres Verfahren

news​4te​a​chers​.de ist ein Portal, das bis­lang beson­ders für schär­fe­re Maßnahmen an Schulen agier­te. Doch das ist selbst ihnen zu hart. Am 22.4. wird dort unter obi­ger Überschrift berich­tet:

»ERFURT. Der Thüringer Lehrerverband (tlv) hält Selbsttests in der Klasse für unzu­mut­bar – (auch) für Schüler. Ihm sei­en inzwi­schen meh­re­re Fälle aus Grundschulen bekannt, wo betrof­fe­ne Kinder nach einem posi­ti­ven Schnelltest im Klassenraum völ­lig auf­ge­löst gewe­sen sei­en. Die pro­fes­sio­nel­le Vorbereitung und Unterstützung sei­tens der Pädagogen und auch das trö­sten­de Zureden der Klassenkameraden hät­ten dabei wenig bewirkt, so berich­tet tlv-Chef Rolf Busch. Er teilt aus­drück­lich die Bedenken an dem Verfahren, die der Thüringer Datenschutzbeauftragte Lutz Hasse in die­ser Woche öffent­lich gemacht hatte.

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„Wir werden die Lockerungen umsetzen, sobald 90 Prozent der Bewohner geimpft sind.“

Am 22.4. ist auf bkz​.de über ein groß­zü­gi­ges Angebot an eine "vul­nerable Gruppe" in Baden-Württemberg zu lesen:

»BACKNANG. Nachdem der Großteil der Bewohner in Alters- und Pflegeheimen mitt­ler­wei­le gegen das Coronavirus geimpft ist, hat das Land Baden-Württemberg die Besuchsregeln gelockert. Die Testpflicht für Besucher gilt zwar wei­ter­hin, aber es sind unter bestimm­ten Voraussetzungen Besuche ohne Maske und Abstand im Bewohnerzimmer mög­lich und auch die Beschränkung auf zwei Besucher pro Tag kann auf­ge­ho­ben wer­den. So soll wie­der mehr Nähe zu den Bewohnern ent­ste­hen kön­nen. Die Vereinfachungen für die Besucher gel­ten offi­zi­ell seit Anfang die­ser Woche. In die Praxis wer­den sie aller­dings noch nicht in allen Einrichtungen in Backnang und Umgebung umge­setzt – ent­we­der weil die Heimleitungen die indi­vi­du­el­len Regelungen für das jewei­li­ge Haus der­zeit noch aus­ar­bei­ten oder aber weil Bedingungen, die das Sozialministerium an Lockerungen knüpft, nicht erfüllt sind…

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Für RichterInnen sind die Tests zu gefährlich

Darüber infor­miert am 22.4. coro​na​-blog​.net unter dem Titel "Regelmäßiger Coronatest für Richter unzu­mut­bar – die Mär der Gleichheit vor dem Gesetz". Es geht um den "Beschluss vom 18.01.2021 – 3 XVII 234/19" des AG Meiningen. Dort ist zu lesen:

»… Bei den den Abstrich neh­men­den Personen han­delt es sich zum Teil um nicht medi­zi­nisch aus­ge­bil­de­tes Personal, wel­ches ledig­lich eine Unterweisung im Umgang mit dem jewei­li­gen Testverfahren erhal­ten hat. Das beruht dar­auf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. 2020, 2397) gere­gelt hat, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests ent­fällt und die­se Tests grund­sätz­lich durch ent­spre­chend geschul­tes Personal ange­wen­det wer­den können.

2. Das Gericht hat per­sön­lich die Erfahrung gemacht, dass die Abstrichnahme auf die­se Art nicht nur zum Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs erheb­lich schmerz­haft sein kann, son­dern zum Teil auch noch Stunden danach Schmerzen infol­ge des kör­per­li­chen Eingriffs bestehen.

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