»Weimarer Richter angezeigt
Gericht kippt explosives Maskenurteil
Das Verwaltungsgericht in Weimar hält eine Entscheidung des dortigen Amtsgerichts gegen die Maskenpflicht im Unterricht für "offensichtlich rechtswidrig". Das Familiengericht habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden und Vertretern von Behörden als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen, teilte das Verwaltungsgericht mit. Die gerichtliche Kontrolle von Behördenhandeln auch hinsichtlich von Gesundheitsschutzmaßnahmen in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.
Hintergrund ist eine Entscheidung eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar, die bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt hatte. Der Richter hatte die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen per Anordnung aufgehoben. Allerdings gab es unter anderem vom Thüringer Bildungsministerium erhebliche Zweifel daran, dass ein Amtsgericht eine solche Entscheidung treffen kann. Während der Beschluss in "Querdenker"-Kreisen bejubelt wurde, prüft die Staatsanwaltschaft Erfurt, ob sie nach mehreren Anzeigen mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Richter Ermittlungen aufnimmt…
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