Bremer Eltern klagen gegen Masken- und Testpflicht

»Mehrere Eltern haben beim Verwaltungsgericht Eilanträge gegen die Masken- und Testpflicht an Bremer Schulen ein­ge­reicht. Das teil­te eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage von buten un bin­nen mit. Insgesamt sind dem­nach seit Ende ver­gan­ge­ner Woche fünf Eilanträge ein­ge­reicht worden.

In drei Verfahren wol­len die Antragsteller die ab kom­men­den Montag gel­ten­de Testpflicht kip­pen. In den ande­ren bei­den geht es um die Ablehnung der seit die­ser Woche gül­ti­gen Maskenpflicht an Grundschulen. Einer der Anträge ist laut Gerichtssprecherin an das Oberverwaltungsgericht ver­wie­sen wor­den. Über die Eilanträge will das Gericht der Sprecherin zufol­ge in Kürze ent­schei­den. Was das genau bedeu­tet, ist noch unklar.

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Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Auf hei​se​.de ist am 14.4. zu lesen:

»Ein neu­es Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags stärkt Kritikern eines Kabinettsentwurfs zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Rücken. Das sie­ben­sei­ti­ge Papier, das Telepolis exklu­siv vor­liegt, ver­weist auf meh­re­re Gerichtsentscheide, die teils erheb­li­che Zweifel an der allei­ni­gen Begründung von Grundrechtseinschränkungen durch einen Inzidenzwert äußern, auch wenn damit die Virusverbreitung gehemmt wer­den soll.

"In der Rechtsprechung wur­de das allei­ni­ge Abstellen auf Inzidenzwerte als Voraussetzung von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie bereits öfter kri­ti­siert", heißt es in dem Gutachten, das unmit­tel­bar vor der geplan­ten Novelle des Infektionsschutzgesetzes ver­fasst wor­den war. Gerichte hät­ten vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit von Schutzmaßnahmen in grö­ße­ren Gebieten wie Kreisen geäu­ßert, sofern dies allein mit dem Inzidenzwert in die­sem Gesamtgebiet begrün­det wer­de… „Bundestagsgutachten stützt Kritik an geplan­ter Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ weiterlesen

Der Hofschranzenreiter

»Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Anton Hofreiter, spricht mit Blick auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes von einem "Schritt in die rich­ti­ge Richtung". Allerdings habe die Bundesregierung damit viel zu lan­ge gewar­tet. Zudem rei­chen die Maßnahmen sei­nes Erachtens nicht aus.«

Quelle: n‑tv.de (15.4.)

"Wir setzen falsche Prioritäten"

»Basis für das neue Infektionsschutzgesetz ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Doch das ist ein schwe­rer Fehler, kri­ti­siert Epidemiologe Krause im tagesschau.de-Interview – und schlägt vor, wie es bes­ser gehen könnte…

Krause: …Wir star­ren immer noch auf die fal­schen Indikatoren, set­zen des­we­gen die fal­schen Prioritäten und wun­dern uns, dass wir kaum Fortschritt machen.

tages​schau​.de: Sie mei­nen die Fixierung auf die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Gesetz? Alleine ist die­se nicht aus­rei­chend aus­sa­ge­kräf­tig, oder?

Krause: Genau, die­ser Wert war schon immer pro­ble­ma­tisch, aber inzwi­schen wird er rich­tig­ge­hend untaug­lich. Die Sieben-Tage-Inzidenz ent­kop­pelt sich immer mehr von der eigent­li­chen gesund­heit­li­chen Lage.

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Dümmer geht immer. Virusalarm in Bleibhausen

Wie drö­ge ist das denn?

»“Virusalarm in Bleibhausen“ ist ein kosten­los erhält­li­ches, mit Wissenschafterinnen des IST Austria und des Max-Planck-Instituts für Evolutionsbiologie ent­wickel­tes Spiel für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Durch Nachspielen der Ausbreitung eines fik­ti­ven Virus in einer Stadt erfor­schen und ver­ste­hen die Spielenden, durch wel­che Gegenmaßnahmen Viren ein­ge­dämmt wer­den kön­nen.«

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Einreisesperren in Mecklenburg-Vorpommern

»SCHWERIN · Wegen gestie­ge­ner Corona-Infektionszahlen gilt wie­der ein Einreiseverbot für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Damit sind auch Ausflüge der Einwohner aus ande­ren Landkreisen in MV und Besuche ohne „trif­ti­gen Grund” von Zweitwohnungsbesitzern unter­sagt, wie ein Kreissprecher am Mittwoch erklärte.

Betroffen sind ent­spre­chend auch Deutschlands zweit­größ­te Insel Usedom sowie das Stettiner Haff, wo tra­di­tio­nell vie­le Berliner, Brandenburger und Sachsen Feriensitze haben. Ein sol­ches Einreiseverbot gab es schon Mitte Januar. Damals wies die Polizei Hunderte Autofahrer ab. Selbst wenn die Zahlen also wie­der bes­ser wer­den soll­ten: Droht der Urlaubssommer nun ins Wasser zu fal­len?«
nord​ku​rier​.de

Deshalb:

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Es gibt Wichtigeres als Abstand auf der Demo

Vermutlich wird die Polizei ihn auch nicht wie bei Demos zum Thema Maßnahmenkritik kon­trol­liert haben. Entscheidend ist, daß Menschen auf die Straße gehen, ob mit oder ohne Maske. Auch sie machen klar: Eure Gerichte mögen Entscheidungen tref­fen gegen unse­re Interessen. Sie wer­den uns nicht dar­an hin­dern, sie wei­ter zu vertreten.

https://​www​.rbb24​.de/​p​o​l​i​t​i​k​/​b​e​i​t​r​a​g​/​2​0​2​1​/​0​4​/​d​e​m​o​n​s​t​r​a​t​i​o​n​-​b​e​r​l​i​n​-​n​e​u​k​o​e​l​l​n​-​h​e​r​m​a​n​n​p​l​a​t​z​-​m​i​e​t​e​n​d​e​c​k​e​l​.​h​tml

Mitteldeutschland: Mehr als 400 Coronafälle trotz zweimaliger Impfung

Vor einer Woche wur­den aus Mecklenburg-Vorpommern 149 Fälle gemel­det (s. Schon 149 Fälle in MV: Zweimal geimpft – und trotz­dem Corona), heu­te berich­tet mdr​.de:

»In Mitteldeutschland haben sich bis­lang 408 Menschen trotz kom­plet­ter Coronaimpfung mit dem Sars-CoV-2-Virus infi­ziert. Das erga­ben Nachfragen bei den Gesundheitsministerien der Länder. Danach infi­zier­ten sich In Sachsen-Anhalt 112 Menschen trotz zwei­ter Impfung, in Thüringen waren es 94 und in Sachsen 202. Wie ist das möglich?

Dr. Thomas Grünewald ist Leiter der Klinik für Infektionsmedizin am Klinikum Chemnitz und Vorsitzender der säch­si­schen Impfkommission. Er sagt, die Effektivität der Corona-Vakzine hän­ge von ver­schie­de­nen Faktoren ab. Eine 100-pro­zen­ti­ge Wirksamkeit der Impfung gebe es aber nicht.
"Die Risikoreduktion von mehr als 95 Prozent heißt nicht, dass kein Risiko mehr besteht. An Daten aus Israel kann man sehr schön sehen, dass auch unter den Geimpften Infektionen und auch – äußerst sel­ten – Todesfälle an Covid-19 auf­tre­ten können."«

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Juristen zerpflücken den Plan
Merkel könnte mit dem Bundeslockdown scheitern

Es mag sein, daß die Bundesregierung ihr Lockdowngesetz durch­peit­schen kann. Gewiß ist das kei­nes­wegs. Doch selbst, wenn ihr das gelingt, blei­ben die Probleme auf dem Tisch. Zu unglaub­wür­dig sind die Argumente, zu wirr und aktio­ni­stisch das Vorgehen und zu juri­stisch zwei­fel­haft die Begründungen. Weniger in den beweg­ten Massenmedien, aber stark zuneh­mend in den gedruck­ten und denen im Netz, baut sich Widerstand auf. Auf tages​spie​gel​.de ist am 15.4. unter obi­ger Überschrift zu lesen:

»Gerade der Aufreger Ausgangssperren von 21 Uhr bis 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sie­ben Tagen könn­te Merkel auf die Füße fallen.

Wenn noch ein­mal ein Pandemiebekämpfungsprojekt von ihr vor die Wand fah­re, so ein Unions-Abgeordneter, dann dro­he unab­hän­gig vom Machtkampf um die Kanzlerkandidatur zwi­schen Armin Laschet und Markus Söder ein Abstrafen der Union bei der Bundestagswahl im September.

„Juristen zer­pflücken den Plan
Merkel könn­te mit dem Bundeslockdown schei­tern“
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Wir müssen die Ergebnisse der PCR-Tests genauer auswerten

Was wir Verschwörer seit gerau­mer Zeit bemän­geln, ist nun in einem Kommentar auf welt​.de vom 15.4. zu lesen. Erstmals wird in einem "Mainstream-Medium" der Drosten-Test direkt angegriffen:

»Seit Tagen wird über die Kopplung von Maßnahmen an Inzidenzwerte debat­tiert. Dabei liegt das Problem viel tie­fer: bei den PCR-Tests selbst. Mehr als ein Jahr nach Beginn der Pandemie soll­te sich die Öffentlichkeit dar­über im Klaren sein, dass ein posi­ti­ver PCR-Test weder gleich­be­deu­tend sein muss mit einer Erkrankung noch mit Infektiösität. Um dar­über Aufschluss zu bekom­men, müss­te nach der Testung eine Anamnese durch­ge­führt wer­den. Helfen wür­de es auch schon, den Ct-Wert des Testergebnisses in Augenschein zu neh­men – so wie es im Ausland teils schon gemacht wird.

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