Eine Zensur findet nicht statt

Hier wur­de gestern über einen Artikel auf mer​kur​.de berich­tet, von dem es dort jetzt heißt:

https://​www​.mer​kur​.de/​w​e​l​t​/​c​o​r​o​n​a​-​m​a​s​k​e​n​-​k​i​n​d​e​r​-​d​e​u​t​s​c​h​l​a​n​d​-​n​e​b​e​n​w​i​r​k​u​n​g​e​n​-​g​e​f​a​e​h​r​d​u​n​g​-​s​t​u​d​i​e​-​r​i​s​i​k​o​-​9​0​4​3​7​2​2​0​.​h​tml

Die Originalüberschrift des gelösch­ten Artikels lau­te­te übri­gens: "Corona-Masken bei Kindern: Massive Nebenwirkungen fest­ge­stellt – Studie mit alar­mie­ren­den Ergebnissen". Es ging um die­sen Zwischenbericht der Studie: "Corona Kinderstudien "Co-Ki": Erste Ergebnisse eines deutsch­land­wei­ten Registers zur Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) bei Kindern". Die Studie als Preprint gibt es hier.

Junge Leute haben vielleicht schon ein Wegebier auf

Konsequent nach dem Motto "Ist der Ruf erst rui­niert…" bleibt sich Karl Lauterbach treu. tages​schau​.de erklärt am 13.4.:

»Nächtliche Ausgangssperre: Wozu das gut sein soll
… Die nächt­li­che Ausgangsbeschränkung soll in Kreisen und kreis­frei­en Städten ange­wen­det wer­den, wenn dort an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner bin­nen sie­ben Tagen über 100 lag.

Viele Menschen fra­gen sich, was das brin­gen soll und zwei­feln an der Sinnhaftigkeit die­ser Maßnahme. Ein User schrieb der Aktuellen Stunde auf Facebook: "Die Wissenschaft ist sich doch mitt­ler­wei­le einig das über 99 % der Infektionen in geschlos­se­nen Räumen statt­fin­det. Die Menschen müs­sen also raus vor die Tür, statt­des­sen wird ver­sucht die Menschen ein­zu­sper­ren womit man ver­mut­lich genau das Gegenteil von dem errei­chen wird was man eigent­lich möchte.……"

Das klingt nicht unlo­gisch, zumal die Abendstunden bei der der­zeit küh­len Witterung auch nicht gera­de dazu ein­la­den, in Parks oder auf Straßen mit Freunden die Nacht zum Tage zu machen.…«

Und nun Karl: „Junge Leute haben viel­leicht schon ein Wegebier auf“ weiterlesen

Die traut sich was

Katrin Schulze heißt die Frau, die sich traut, älte­ren Menschen im "Tagesspiegel" Vorwürfe zu machen. Am 12.4. liest man dort:

https://​www​.tages​spie​gel​.de/​s​c​h​u​l​z​e​-​k​a​t​r​i​n​/​6​0​4​7​2​3​2​.​h​tml

»Astrazeneca-Verweigerer über 60
Hört auf, euch den Impfstoff auszusuchen!
Die Zeit des Zusammenhalts ist vor­bei. Das zeigt sich auch dar­an, dass vie­le Ältere den für sie frei­ge­ge­be­nen Impfstoff nicht wol­len. Ein Aufschrei. 

Die Situation kann noch so schlimm sein, die Wissenschaftler, Virologen, Ärzte – also alle, die sich aus­ken­nen mit dem Coronavirus und sei­nen Folgen – kön­nen noch so laut rufen. Ihre Schreie ver­stum­men fast in dem Gebrüll von poli­ti­schen Wahlkämpfern und von wirt­schaft­li­chen Einzelinteresslern…

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Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter

Das Imperium schlägt zurück.

»Die einst­wei­li­ge Aussetzung der Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen hat für den zustän­di­gen Richter am Amtsgericht Weimar womög­lich Konsequenzen. Es sei­en drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung ein­ge­gan­gen, bestä­tig­te die Staatsanwaltschaft Erfurt dem SPIEGEL. Laut Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen wird nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen.

Ein Familienrichter hat­te am Montag der Klage einer Mutter statt­ge­ge­ben

Begründet hat­te der Einzelrichter die­sen Schritt auf fast 200 Seiten mit­hil­fe zwei­fel­haf­ter Belege. Demzufolge ergibt sich aus den Hygieneregeln eine Kindeswohlgefährdung. Sogenannte Querdenker und Coronaleugner hat­ten den Gerichtsbeschluss gefei­ert. Verfassungsrechtler hat­ten dage­gen Zweifel geäu­ßert, ob der Amtsrichter über­haupt zu einer solch pau­scha­len Anordnung für alle Schülerinnen und Schüler an den betrof­fe­nen Schulen befugt war…

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Stat. Bundesamt: Sterbefallzahlen im März 2021 11 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

»Pressemitteilung Nr. 185 vom 13. April 2021

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im März 2021 in Deutschland 81 359 Menschen gestor­ben. Diese Zahl liegt 11 % oder 9 714 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für die­sen Monat. In der 13. Kalenderwoche (vom 29. März bis 4. April) 2021 lagen die Sterbefallzahlen 6 % oder 1 077 Fälle unter dem Vierjahresdurchschnitt für die­se Woche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vor­läu­fi­gen Sterbefallzahlen her­vor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvoll­stän­di­ger Meldungen kön­nen die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland sehr aktu­ell ver­öf­fent­licht werden…

Zahl der COVID-19-Todesfälle geht wei­ter zurück 

Ein Vergleich der gesam­ten Sterbefälle mit der Zahl der beim Robert Koch-Institut (RKI) gemel­de­ten COVID-19-Todesfälle ist der­zeit bis ein­schließ­lich der 11. Kalenderwoche 2021 (15. bis 21. März) mög­lich. In die­ser drit­ten Märzwoche gab es laut dem RKI 954 COVID-19-Todesfälle. Die Zahl ist damit gegen­über der Vorwoche um 140 Fälle gesun­ken. Die gesam­ten Sterbefallzahlen lagen in der 11. Kalenderwoche 2 471 Fälle bezie­hungs­wei­se 12 % unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre.«
desta​tis​.de

US-Behörden empfehlen Stopp von J&J‑Impfungen

Ob unser Paul-Ehrlich-Institut und die RKI-Impfkommission igno­rie­ren wer­den, was selbst phar­ma­freund­li­che US-Behörden zuge­ben müssen?
n‑tv.de berich­tet am 13.4.:

»Droht ein neu­er­li­cher Rückschlag der Impfkampagne gegen das Coronavirus? Nach dem Vektorimpfstoff von Astrazeneca tre­ten nun auch bei dem Vakzin von Johnson & Johnson ver­mehrt Thrombosen auf. Die US-Behörden FDA und CDC wol­len Einzelfälle prü­fen und emp­feh­len eine Impf-"Pause".

Zwei US-Behörden haben eine Aussetzung der Impfungen mit dem Corona-Vakzin von Johnson & Johnson emp­foh­len. Die Arzneimittelbehörde FDA und die Gesundheitsbehörde CDC ver­wie­sen in ihrer Empfehlung auf eine lau­fen­de Untersuchung zu sechs Fällen von sel­te­nen Blutgerinnseln, die nach Impfungen mit dem Produkt des US-Pharmakonzerns gemel­det wur­den. Bis zum Abschluss der Untersuchung wer­de "vor­sichts­hal­ber" eine "Pause" bei den Impfungen empfohlen.

„US-Behörden emp­feh­len Stopp von J&J‑Impfungen“ weiterlesen

Weiterer Landrat klagt gegen eigene Verordnung – und scheitert zunächst

Wie schon zuvor der Landrat im Eifelkreis (s. Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unter­liegt im Eilverfahren) war auch sein Kollege im Rhein-Hunsrück-Kreis zunächst erfolg­los, wie swr​.de am 13.4. berichtet:

»Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr, hat vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eine Niederlage erlit­ten. Er hat­te gegen die eige­nen Corona-Maßnahmen geklagt.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat nach Angaben eines Sprechers den Eilantrag von Landrat Marlon Bröhr (CDU) abge­lehnt. Eine Begründung des Gerichts liegt noch nicht vor. Bröhr hat­te als Privatperson Widerspruch gegen die nächt­li­che Ausgangssperre ein­ge­legt, die er selbst als Landrat ver­fügt hat­te. Bröhr war nach eige­ner Aussage vom rhein­land-pfäl­zi­schen Gesundheitsministerium zu der Ausgangssperre ver­pflich­tet wor­den, weil in sei­nem Kreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen die Grenze von 100 über­schrit­ten hatte.

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Amtsgericht Weilheim: Maskenpflicht ist Kindeswohlgefährdung

»Amtsgericht Weilheim i.OB
Abteilung für Familiensachen
Az.: 2 F 192/21
In der Familiensache K. – Betroffene
Verfahrensbeistand: Rechtsanwalt T. 

wegen Erörterung Kindeswohlgefährdung, § 157 FamFG, einst­wei­li­ge Anordnung
ergeht am 13.04.2021 wegen Dringlichkeit ohne münd­li­che Verhandlung fol­gen­der Beschluss

      1. Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stell­ver­tre­ten­den Schulleiterin, wird ange­wie­sen, es zu unter­las­sen gegen­über der Betroffenen die Anordnung zu tref­fen, auf dem Schulgelände eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. 
      2. Der unter Ziff. 1 genann­ten Schulleitung wird ver­bo­ten, auf­grund der unter Ziff. 1 getrof­fe­nen Anordnung gegen­über der Betroffenen Maßnahmen zu ergrei­fen, die die­se gegen­über den Mitschülern ungleich behan­deln, bei­spiels­wei­se das Kind auf­grund der obi­gen Anordnung vom Klassenverband zu iso­lie­ren oder vom Unterricht aus­zu­schlie­ßen oder sei­nen Sitzplatz mit beson­de­ren Vorrichtungen zu versehen. 
      3. Die sofor­ti­ge Wirksamkeit wird angeordnet. 
      4. Kosten wer­den nicht erho­ben, außer­ge­richt­li­che Kosten wer­den nicht erstattet. 
      5. Der Verfahrenswert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.«

Der gesam­te Text hier. Auch hier zunächst der Disclaimer: Da der Beschluß noch nicht offi­zi­ell ver­öf­fent­licht wur­de, kann ich die Information nicht veri­fi­zie­ren. Update: Inzwischen berich­tet auch sued​deut​sche​.de über den Fall.