Unter "Corona: So können Genesene in MV ihren Status nachweisen" wird das am 14.5. auf ndr.de exemplarisch behandelt:
»In der Corona-Verordnung des Landes gibt es keine Form- oder Verfahrensvorgaben dafür, wie eine solche Bescheinigung auszusehen hat. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) jedoch hat gemeinsam mit den Gesundheitsämtern eine Formularvorlage erarbeitet, die zum Genesenen-Nachweis genutzt werden kann. Eine allgemeine und alleinige Gültigkeit besitzt ein solches Formular jedoch nicht. Auch andere Formulare, Atteste oder Befunde von Ärzten, Laboren oder von Gesundheitsämtern müssen anerkannt werden, heißt es aus dem LAGuS…