»Diese Feststellung trifft der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in Abschnitt 4.2 seines Tätigkeitsberichts für 2020.Er bekräftigt damit seine bereits im Jahr 2020 benannten Bewertungen.
Ein Auszug aus dem Tätigkeitsbericht (ab S. 36) mit den wesentlichen Kritikpunkten:
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- „Das im PDSG normierte Zugriffsmanagement der ePA verstößt gegen die DSGVO und die Grundrechte der Versicherten. So erhalten die Versicherten zum Start der ePA am 1. Januar 2021 nicht die volle Hoheit über ihre eigenen Gesundheitsdaten.
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„Bundesdatenschutzbeauftragter: „Elektronische Patientenakte verstößt gegen die DSGVO““ weiterlesen