Es gilt noch nicht bundesweit, aber einstimmig, also auch mit den Stimmen linker MinisterInnen, wurde die Testpflicht u.a. für VerkäuferInnen als "geeignet" festgelegt. Auf tagesschau.de heißt es am 11.10. verharmlosend:
»Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen. Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss in ihrer Schaltkonferenz lediglich, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. „GesundheitsministerInnen für Testpflicht für "Beschäftigte mit direktem Kundenkontakt"“ weiterlesen