Die haben doch einen am Appel!
»Was benötige ich, wenn ich zwischen Weiberfastnacht und Veilchendienstag nach Köln komme, um Karneval zu feiern?
Das ganze Stadtgebiet wurde als Brauchtumszone deklariert, es gilt somit im öffentlichen Raum die 2G-plus-Regel. Wer nach Köln kommt, muss also doppelt geimpft oder genesen sein und einen aktuellen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer geboostert ist oder den Geboosterten gleichgestellt, braucht im öffentlichen Raum keinen Test. In Gaststätten, in denen Karneval gefeiert wird, gelten strengere Regelungen, dort ersetzt die Booster-Impfung keinen aktuellen Testnachweis. „Köln für "Ungeimpfte" und Gesunde gesperrt“ weiterlesen