Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat »eine Tierseuchenrechtliche Verfügung erlassen, nach der die Impfung ab sofort untersagt ist.«
»Hintergrund des Impfverbots ist es, ein erneutes Auftreten der Seuche schneller erkennen zu können. Impfungen verursachen eine Antikörperbildung im Tier. Da Impf-Antikörper und Antikörper natürlicher BVD-Infektionen im Labor nicht sicher unterschieden werden können, würde eine Impfung die Überwachung des Status „frei von BVD“ unmöglich machen. „Rinder besser geschützt als Kinder? Rheinland-Pfalz untersagt Impfungen gegen Boviner Virusdiarrhoe (BVD)“ weiterlesen