Dresden hat seine Werbung an die aktuellen Modefarben angepaßt, und wie die "Pandemiebekämpfung" aussehen soll, verbildlichen die Personen im Vordergrund.
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Dresden hat seine Werbung an die aktuellen Modefarben angepaßt, und wie die "Pandemiebekämpfung" aussehen soll, verbildlichen die Personen im Vordergrund.
In der Begründung für den "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV‑2 (SARSCovImpfG)" von Dahmen, Lauterbach, Scholz und Anderen heißt es:
»Absatz 3 regelt die (sofort vollziehbare) Befugnis der zuständigen Behörden zur anlasslosen Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird. Dies gilt grundsätzlich im gesamten öffentlichen Raum.
Auf Anforderung der zuständigen Behörde haben Personen nach Absatz 1 Satz 1 neben einem amtlichen Lichtbildausweis entweder einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder 2 oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorzulegen, dass eine Schwangerschaft im ersten Trimenon oder eine medizinische Kontraindikation besteht oder ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 2 Satz 1 in den letzten sechs Monaten vorlag… „Mit dem Gesetz zur "Impfpflicht" sollen anlaßlose Personenkontrollen eingeführt werden“ weiterlesen