Mit dem Gesetz zur "Impfpflicht" sollen anlaßlose Personenkontrollen eingeführt werden

In der Begründung für den "Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV‑2 (SARSCovImpfG)" von Dahmen, Lauterbach, Scholz und Anderen heißt es:

»Absatz 3 regelt die (sofort voll­zieh­ba­re) Befugnis der zustän­di­gen Behörden zur anlass­lo­sen Überprüfung, ob die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 erfüllt wird. Dies gilt grund­sätz­lich im gesam­ten öffent­li­chen Raum. 

Auf Anforderung der zustän­di­gen Behörde haben Personen nach Absatz 1 Satz 1 neben einem amt­li­chen Lichtbildausweis ent­we­der einen Impf- oder Genesenennachweis nach § 22a Absatz 1 oder 2 oder ein ärzt­li­ches Zeugnis dar­über vor­zu­le­gen, dass eine Schwangerschaft im ersten Trimenon oder eine medi­zi­ni­sche Kontraindikation besteht oder ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 2 Satz 1 in den letz­ten sechs Monaten vor­lag… „Mit dem Gesetz zur "Impfpflicht" sol­len anlaß­lo­se Personenkontrollen ein­ge­führt wer­den“ weiterlesen