»Zur heutigen Beschlussfassung des COVID-19-Schutzgesetzes im Bundesrat erklärt das Präsidium der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Namen aller Mitgliedsverbände, dass die Krankenhäuser in Deutschland aktuell keine Möglichkeit haben, die im Gesetz vor-gesehenen verpflichtenden Datenlieferungen vollständig zu erfüllen…
Wir werden nicht zulassen, dass das Bundesgesundheitsministerium mit diesem Gesetz der Öffentlichkeit suggeriert, dass ab dem 17. September 2022 alle Krankenhäuser den geforderten umfassenden Datenkranz liefern, „Deutsche Krankenhausgesellschaft: »Verantwortung für diese andauernde Misere trägt der Bundesgesundheitsminister«“ weiterlesen