»Die Lebenshilfen der Region Mittelbaden haben am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das neue Infektionsschutzgesetz eingelegt. Es war am 1. Oktober in Kraft getreten.
Unter anderem wird in der Corona-Verordnung festgehalten, dass Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) tätig sind, durchgängig eine FFP2-Maske tragen müssen. Menschen, die zudem in einer besonderen Wohnform leben, müssten demnach bis zu 16 Stunden am Tag einen solchen Mund- und Nasenschutz tragen. „16 Stunden Maske tragen – Lebenshilfen Mittelbaden legen Verfassungsbeschwerde ein“ weiterlesen