Zahlungen und Beerdigungskosten für verstorbene COVID-19-Impflinge

Auf der Seite ser​vices​aus​tra​lia​.gov​.au der austra­li­schen Regierung ist unter genann­ter Überschrift zu lesen:

»Bei einem Todesfall haben Sie mög­li­cher­wei­se Anspruch auf Zahlungen und Unterstützung bei den Beerdigungskosten. Wir über­wei­sen die­se Beträge an den Nachlass des Verstorbenen.

Welche Nachweise Sie benötigen
Bevor Sie Ihren Anspruch gel­tend machen kön­nen, müs­sen Sie Ihren Arzt bit­ten, einen medi­zi­ni­schen Bericht über die COVID-19-Impfstoffansprüche aus­zu­fül­len. Sie benö­ti­gen die­sen Bericht als Nachweis, wenn Sie den Antrag stel­len. Wir benö­ti­gen die Antworten Ihres Arztes, um Ihren Anspruch zu beur­tei­len. „Zahlungen und Beerdigungskosten für ver­stor­be­ne COVID-19-Impflinge“ weiterlesen

Einspruch in der "FAZ": »Der Gesetzgeber muss die einrichtungsbezogene Impfpflicht abschaffen«

Die Rechtsanwältin Dr. Sylvia Kaufhold schreibt auf faz​.net (Bezahlschranke) am 24.10.:

»Obwohl sich die Pandemielage längst ver­än­dert hat, hält der Gesetzgeber an der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht fest. Es dro­hen sogar Verschärfungen. Dabei ist der Gesetzgeber ver­fas­sungs­recht­lich längst zur Nachbesserung verpflichtet.

Am 1. Oktober 2022 sind Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getre­ten, mit denen − zunächst befri­stet bis zum 7. April 2023 − die in Bund und Ländern gel­ten­den Coronamaßnahmen auf neue Grundlagen gestellt wer­den. Trotz eini­ger Entschärfungen am Ende des Gesetzgebungsverfahrens las­sen die Neuerungen die zahl­rei­chen im Vorfeld, auch sei­tens des Corona-Expertenrats sowie der soge­nann­ten Evaluierungskommission, geäu­ßer­ten Einwände weit­ge­hend unbe­rück­sich­tigt… „Einspruch in der "FAZ": »Der Gesetzgeber muss die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impfpflicht abschaf­fen«“ weiterlesen

B und BB: Gote und Nonnemacher kommen auf keinen grünen Zweig

Vielleicht sind sie sogar auf dem abstei­gen­den Ast des Vakzinismus. Beide Gesundheitsministerinnen konn­ten sich in ihren Regierungen mit einer ver­schärf­ten Maskenpflicht nicht durch­set­zen. Über das Hauen und Stechen ist auf tages​spie​gel​.de am 25.10. zu lesen:

»Der Berliner Senat hat am Dienstag in sei­ner Sitzung eine neue Corona-Schutzverordnung beschlos­sen – aller­dings ohne erwei­ter­te Maskenpflicht in Innenräumen wie etwa Museen oder Geschäften. Stattdessen appel­liert die Landesregierung an die Bevölkerung, ver­stärkt Masken zu tra­gen. Zuvor waren Experten von Charité und Vivantes ange­hört wor­den. Das erfuhr der Tagesspiegel aus Teilnehmerkreisen. „B und BB: Gote und Nonnemacher kom­men auf kei­nen grü­nen Zweig“ weiterlesen

Najpierw Polska!

Die Idee von "Deutschland als Apotheke der Welt" löst Begeisterungsstürme in Mainz aus, ja in ganz Rheinland-Pfalz bis hin zur Bundesregierung. Doch Joe Biden hat sein "America first" dage­gen gesetzt (s. hier), und auch Polen will den Markt nicht kampf­los aufgeben:

»Die Abhängigkeit Europas von asia­ti­schen Importprodukten zu been­den sei „eine der drei wich­tig­sten Herausforderungen und Lehren aus der COVID-19-Pandemie“. Dies sag­te der pol­ni­sche Gesundheitsminister Adam Niedzielski am Montag in Washington…

Die Zusammenarbeit mit den USA hin­ge­gen sei wich­tig, so Niedzielski, da Polen eine regio­na­le Führungsrolle in der Biotechnologie ein­neh­men wol­le.  „Najpierw Polska!“ weiterlesen

Ach, was!

»Dritte Corona-Welle: Arbeitnehmer kla­gen über dop­pelt so hohe psy­chi­sche Belastung

Damit hat das gaar nichts zu tun. n‑tv.de (28.10.21)

Die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Coronavirus anzu­stecken, hat im Laufe der Pandemie auch bei Beschäftigten außer­halb des Gesundheitswesens zu höhe­ren psy­chi­schen Belastungen geführt. Diese zeig­ten sich vor allem in Form von schwe­re­ren Angst- und Depressionssymptomen, heißt es in einer am Dienstag in Berlin ver­öf­fent­lich­ten Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Ach, was!“ weiterlesen

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen, Verbraucherschutz und Mogelpackungen informiert

»Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Neue Messwerte zur Corona-Lage im Land Bremen
21.10.2022
… Die bis­lang selbst berech­ne­te Hospitalisierungsinzidenz wird nicht mehr berich­tet wer­den können.

Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard zu den neu­en Kennzahlen: "Es ist sehr scha­de, dass jetzt ein Bundesgesetz die Krankenhäuser zur undif­fe­ren­zier­ten Meldung zwingt und dadurch die Datenqualität in Bremen abnimmt. Wir haben über zwei­ein­halb Jahre sehr gute Informationen aus unse­ren Krankenhäusern erhal­ten kön­nen. Das hat unter ande­rem eine Unterscheidung der Hospitalisierung in 'wegen' und 'mit' ermög­licht. Jetzt wer­den wir künf­tig nur noch eine gemein­sa­me Hospitalisierungsinzidenz für das Land Bremen beim RKI haben. „Die Senatorin für Gesundheit, Frauen, Verbraucherschutz und Mogelpackungen infor­miert“ weiterlesen

Andrew Ullmann würde gern, aber »Impfpflicht ist faktisch nicht mehr durchsetzbar«

Die Beschäftigten im Gesundheitswesen muß­ten blu­ten auch für sei­ne geschei­ter­te Idee einer "all­ge­mei­nen Impfpflicht". Nun muß er dank der Entschlossenheit zehn­tau­sen­der PflegerInnen zurückrudern:

»FDP-Experte für Ende der Impfpflicht im Gesundheitssektor
Der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann ist gegen eine Verlängerung der Corona-Impflicht im Gesundheitswesen über das Jahresende hin­aus. Nach heu­ti­gem Wissensstand sehe er kei­nen Sinn in einer Verlängerung, sag­te Ullmann der Deutschen Presse-Agentur. Er sprach sich für ein Auslaufen der Impfpflicht zum 31. Dezember aus. So ist es momen­tan auch gesetz­lich vor­ge­se­hen. „Andrew Ullmann wür­de gern, aber »Impfpflicht ist fak­tisch nicht mehr durch­setz­bar«“ weiterlesen

Verlängerung der Haltbarkeit von Paxlovid – auch rückwirkend

Das macht Ihr Fleischer ja auch so. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) infor­miert unter obi­gem irre­füh­ren­den Titel (vor dem Gedankenstrich):

»Die Haltbarkeitsdauer von PAXLOVID Filmtabletten wur­de von 1 Jahr auf 18 Monate ver­län­gert. Packungen oder Blister mit einem auf­ge­druck­ten Verfalldatum von 11/2022 bis 05/2023 kön­nen noch 6 Monate über das auf­ge­druck­te Datum hin­aus ver­wen­det wer­den, solan­ge die erfor­der­li­chen Lagerbedingungen "Nicht über 25 °C lagern" und "Nicht im Kühlschrank lagern oder ein­frie­ren" ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Packungen oder Blister mit einem auf­ge­druck­ten Verfalldatum ab 06/2023 ist die Verlängerung der Haltbarkeit bereits berück­sich­tigt und das auf­ge­druck­te Verfalldatum kor­rekt.«
bfarm​.de

Die Behörde ver­linkt einen Informationsbrief von Pfizer. Darin heißt es: „Verlängerung der Haltbarkeit von Paxlovid – auch rück­wir­kend“ weiterlesen

Skepsis-Preis für Prof. Karl Lauterbach

twit​ter​.com (24.10.)

Für irgend­ein Jahr. Und eine Krankheit. Die ist nach­ge­ra­de läp­pisch im Vergleich zu der durch ein neu­ar­ti­ges Virus aus­ge­lö­sten, die Lockdowns, "Impfpflicht" für Gesundheits­personal, Schul­schließungen, Niedergang von Kultur und Gastronomie, eine gespal­te­ne Gesellschaft… erfor­der­lich macht.