Worüber der WDR am 18.11.22 berichtet, war Alltag in diesem Land (s.u.). Erstmals wird dies jetzt als illegal bewertet:
»Ein während der Coronapandemie von der Stadt Lage verhängtes Verbot von Gottesdiensten war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Eine Bibelverein in Lage hatte gegen die Stadt Lage geklagt. Wegen eines Corona-Ausbruchs in einer Baptistengemeinde hatte die Stadt beschlossen, alle Gottesdienste zu untersagen. Der Bibelverein scheiterte vor dem Verwaltungsgericht damals mit einem Eilantrag gegen das Verbot und konnte das Osterfest nicht in Präsenz feiern. „Coronapandemie: Gottesdienstverbot in Lage war rechtswidrig“ weiterlesen