Offizielle Zahlen: Hohe Impfquote korreliert mit hoher Sterblichkeit

Unter die­sem Titel ist auf mul​ti​po​lar​-maga​zin​.de am 19.1.23 zu lesen:

»Prof. Stefan Homburg hat die offi­zi­el­len deut­schen Daten zur Sterblichkeit in den ein­zel­nen Bundesländern für die Jahre 2021 und 2022 ana­ly­siert und in Beziehung zu den jewei­li­gen Corona-Impfquoten gesetzt. Multipolar ver­öf­fent­licht sei­ne Untersuchung. Die Ergebnisse bele­gen noch kei­ne Kausalität, sind aber ein wei­te­res dring­li­ches Sicherheitssignal.«

Die Untersuchung unter­liegt eini­gen Einschränkungen. Die wich­tig­ste benennt Homburg so:

»Das Statistische Bundesamt stellt unter die­sem Link Sterbefälle nach Bundesländern zur Verfügung, und zwar getrennt für die vier Altersgruppen 0 bis 64 Jahre, 65 bis 74 Jahre, 75 bis 84 Jahre sowie ab 85 Jahren. Die unter­ste und die ober­ste Altersgruppe sind für eine Analyse wenig brauch­bar, da Kinder und Jugendliche viel sel­te­ner ster­ben als 64-Jährige; das­sel­be gilt beim Vergleich 85- bzw. 100-Jähriger. Daher wer­den im Weiteren nur die Altersgruppen 65 bis 74 Jahre sowie 75 bis 84 Jahre berück­sich­tigt.« „Offizielle Zahlen: Hohe Impfquote kor­re­liert mit hoher Sterblichkeit“ weiterlesen

Wie »Deutschland seine Führungsrolle im Bereich der globalen Gesundheit behaupten will«

Das erklär­te die "Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit" im Dezember 2022 in einem Aufsatz unter dem Titel "WHO-Initiativen: refor­mier­te inter­na­tio­na­le Gesundheitsvorschriften und ein Pandemievertrag":

»In der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lie­gen der­zeit zwei wich­ti­ge Vorhaben an, die zu einem neu­en Pandemievertrag und einer Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 2005 füh­ren können…

. Im Zentrum der Reformen ste­hen die völ­ker­recht­li­chen Normen im Bereich der grenz­über­schrei­ten­den Ausbreitung von Krankheiten. Dazu wird in Genf der­zeit über eine Novellierung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 2005 und die Schaffung eines neu­en WHO-Abkommens zur Pandemievorsorge und ‑bekämp­fung (im Folgenden als »Pandemievertrag« bezeich­net) ver­han­delt. „Wie »Deutschland sei­ne Führungsrolle im Bereich der glo­ba­len Gesundheit behaup­ten will«“ weiterlesen

»Bei überzeugten Gegnern konnte die 2G-Regel die Ablehnung der Impfung also zusätzlich verstärken und damit das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen.«

Unter der Überschrift "Corona: Was die 2G-Regel gebracht hat" ist auf br​.de am 19.1.23 zu lesen:

»Geimpft, gene­sen – oder drau­ßen blei­ben: Das besag­te die 2G-Regel, die im ver­gan­ge­nen Winter galt. Studien zei­gen nun, dass sie mäßig erfolg­reich war…

Wer vor rund einem Jahr kei­nen Impf- oder Genesenen-Nachweis vor­zei­gen konn­te, war bei der Freizeitgestaltung stark ein­ge­schränkt. In Schwimmbädern, Kinos, Theatern und vie­len ande­ren Einrichtungen galt die 2G-Regel, zeit­wei­se auch in Teilen des Einzelhandels. Eintritt hat­ten nur voll­stän­dig gegen Covid-19 Geimpfte und die­je­ni­gen, die gera­de eine Infektion über­stan­den und dazu auch eine Bestätigung hatten.

Zeitweise wur­de an vie­len Türen auch der Nachweis von 2G plus ver­langt, also geimpft oder gene­sen und zusätz­lich ein Antigen-Test… „»Bei über­zeug­ten Gegnern konn­te die 2G-Regel die Ablehnung der Impfung also zusätz­lich ver­stär­ken und damit das Gegenteil des Beabsichtigten errei­chen.«“ weiterlesen

»Kritik an Pandemiepolitik nicht per se unfair«

Nachgerade unglaub­li­che Worte sind auf dem Nischensender deutsch​land​funk​kul​tur​.de am 18.1.23 zu lesen und zu hören. Markus Grill, Chefreporter im NDR/WDR Investigativ-Ressort, kommt ganz ohne "Schwurbler"- und "Nazi"-Vorwürfe" aus und stellt gar selbst kri­ti­sche Fragen:

»Als vor Kurzem bekannt wur­de, dass das Gesundheits­ministerium in der Pandemie offen­bar Milliarden für über­teu­er­te PCR-Tests aus­ge­ge­ben hat­te – eine Recherche, an der auch ich betei­ligt war, sprang dem kri­ti­sier­ten ehe­ma­li­gen Gesundheitsminister Jens Spahn eine Journalistin zur Seite. Sie beklag­te in einem Zeitungskommentar die­ses „klein­li­che Gemäkel“ und die „Erbsenzählerei“, die man im Nachhinein an Spahns Pandemiepolitik übe. „»Kritik an Pandemiepolitik nicht per se unfair«“ weiterlesen

Bayern hebt Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen auf

Aber Lauterbach knatscht über den gefähr­li­chen "infi­zier­ten asym­pto­ma­ti­schen Arzt":

»München (dpa/lby) – Beschäftigte in baye­ri­schen Arztpraxen und ande­ren ambu­lan­ten medi­zi­ni­schen Einrichtungen müs­sen vom 1. Februar an kei­nen Mund-Nasen-Schutz mehr tra­gen. Gleiches gilt für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Die ent­spre­chen­den lan­des­ei­ge­nen Maskenpflichten lau­fen mit Ablauf des 31. Januar aus, wie Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Donnerstag mit­teil­te. „Bayern hebt Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen auf“ weiterlesen

Drosten zu Hintergedanken und Arbeitsplatzabwesenheiten

Es führt kein Weg dar­an vor­bei. Anscheinend wei­gern sich die Menschen vom NDR erst­mals, den "Coronavirus Update"-Podcast mit Christian Drosten zu ver­schrift­li­chen. Jedenfalls liegt bis heu­te von der Sendung am 12.1.23 kein Transkript vor*. Ich kann es ihnen nicht übel­neh­men, wenn sie es ableh­nen, die­se Arbeit ohne Gefahrenzulage auf sich zu neh­men. Also bei­ße ich in den süß-sau­ren Apfel und brin­ge zu lesen, was an Scharlatanerie zu hören ist. Gleich zu Beginn heißt es innovativ:

»Die Pandemie zeich­net sich u.a. ja dadurch aus, daß sie auß­er­sai­so­na­le Wellen macht, daß wir also bei­spiels­wei­se so etwas wie eine Sommerwelle bekom­men von einem Virus, das eigent­lich ja in die Winterzeit gehört. Und das kommt dadurch, daß das Virus sich adju­stiert…« „Drosten zu Hintergedanken und Arbeitsplatzabwesenheiten“ weiterlesen

Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zulässig

Es geht bei dem Artikel auf n‑tv.de am 18.1.23 nicht um die Corona-Spritzen. Dennoch ist das Urteil auch dafür von Bedeutung.

»Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Eine Zwangsbehandlung mit Medikamenten ist laut einem Gerichtsurteil nur nach "best­mög­li­cher" Aufklärung zuläs­sig. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hob wegen "meh­re­ren schwer­wie­gen­den Verfahrensmängeln" einen Beschluss des Landgerichts auf, das die­sen schwe­ren Eingriff in die Grundrechte erlaubt hat­te. „Urteil: Zwangsbehandlung nur nach Aufklärung zuläs­sig“ weiterlesen