So "unabhängig" und "neutral" berichtet mdr.de am 25.1.23:
»Nach einem umstrittenen Urteil zur Maskenpflicht darf ein Richter am Amtsgericht Weimar vorerst nicht weiter in dieser Funktion arbeiten. Das bestätigte das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen. Der Richter kann nun Beschwerde beim Dienstgerichtshof für Richter am Thüringer Oberlandesgericht einlegen.
Der Amtsrichter hatte im April 2021 eine umstrittene Entscheidung gegen die Maskenpflicht an zwei Schulen gefällt. Er entschied damals, dass Kinder an den Schulen keine Masken tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert worden. Das Bildungsministerium reichte eine Beschwerde ein. Schließlich hob das Oberlandesgericht den Beschluss des Richters wieder auf. „Weimarer Richter nach Masken-Entscheidung des Amtes enthoben“ weiterlesen