Vor zwei Tagen im Bundestag: Der „Corona-Untersuchungsausschuß“ wird abgelehnt

Der Antrag der AfD-Fraktion zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses über die Bekämpfung des Corona-Virus wur­de am 19. April 2023 von 577 Abgeordneten abge­lehnt, dafür waren 71 Parlamentarier.

Damit war eine über­wäl­ti­gen­de Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dage­gen, „einen Untersuchungsausschuss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein­zu­set­zen“ und hat ver­hin­dert, dass „[d]as16-köpfige Gremium […] ‚das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit der Bewältigung der Maßnahmen gegen das Coronavirus unter­su­chen‘“ kann. „Vor zwei Tagen im Bundestag: Der „Corona-Untersuchungsausschuß“ wird abge­lehnt“ weiterlesen

Vor zwei Jahren im Bundestag: Die „Bundes-Notbremse“ wird angenommen

Das „Bevölkerungsschutzgesetz“ aka „Bundes-Notbremse“ wur­de am 21. April 2021 vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit (damals Große Koalition) beschlos­sen, am 22. April hat sich der Bundesrat damit befasst und am 23. April ist es in Kraft getre­ten. 342 Abgeordnete fan­den es ver­nünf­tig, dass z.B. „ein gemein­sa­mer Besuch von Eltern und ihren Kindern bis 14 Jahre bei den Großeltern oder ein Besuch von zusam­men­le­ben­den Paaren in einem ande­ren Haushalt nicht mög­lich“ war, wenn 0,1% der Menschen in der Region eine mehr oder weni­ger neue PCR hat­ten, die rich­tig oder falsch posi­tiv sein konn­te. Das war aber noch lan­ge nicht alles, hier eine offi­zi­el­le Übersicht zur Erinnerung an die büro­kra­ti­schen Grausamkeiten die­ses Gesetzes:

Was ändert sich?
Ab einer sta­bi­len Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letz­ten 7 Tagen in einem Landkreis (ent­schei­dend sind die dem RKI gemel­de­ten Zahlen) greift eine ein­heit­li­che ‚Notbremse‘. Das bedeu­tet: Liegt die Inzidenz an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über 100, gel­ten ab dem über­näch­sten Tag die im Gesetz genann­ten zusätz­li­chen Maßnahmen. Wenn die Inzidenz über 165 steigt, schlie­ßen zusätz­lich die Schulen (kein Präsenzunterricht mehr) und Kitas mit Ausnahme der Notbetreuung. Sinkt in dem ent­spre­chen­den Landkreis oder der kreis­frei­en Stadt die 7‑Tage-Inzidenz unter den Wert von 100 bzw. 165 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Werktagen, tre­ten dort ab dem über­näch­sten Tag die Maßnahmen wie­der außer Kraft. „Vor zwei Jahren im Bundestag: Die „Bundes-Notbremse“ wird ange­nom­men“ weiterlesen