Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht ausgeschlossen

Auch wenn es bei der Pressemitteilung des Bundessozialgerichts unter obi­gem Titel um eine frei­wil­li­ge "Impfung gegen Schweinegrippe" geht, könn­te die Entscheidung für Geschädigte der "ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Corona-Impfpflicht" inter­es­sant sein:

»Ein Krankenhauskoch kann unter Unfallversicherungsschutz ste­hen, wenn er an einer von der Krankenhausverwaltung ange­bo­te­nen Impfung gegen Schweinegrippe teil­nimmt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heu­te ent­schie­den (Aktenzeichen B 2 U 3/22 R).

Der Kläger war als Mitarbeiter einer Catering‑GmbH Gastronomieleiter in einer Krankenhausküche. Er nahm an einer vom Krankenhaus orga­ni­sier­ten Impfung gegen Schweinegrippe (Influenza A/H1N1 ) teil. Jahre spä­ter tra­ten Fieberschübe auf, die der Kläger auf die Impfung zurück­führt. Die beklag­te Berufsgenossenschaft und die Vorinstanzen lehn­ten es ab, einen Arbeitsunfall fest­zu­stel­len. „Arbeitsunfall bei Impfung im Betrieb nicht aus­ge­schlos­sen“ weiterlesen