»Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Betreiberin eines Bekleidungsgeschäfts in Hanau ihren Laden auch ohne Einhaltung der 2‑G-Regel öffnen darf. Die Richter begründen dies damit, dass in der Verordnung der Landesregierung vom 24. November zur 2‑G-Regel nicht genau genug definiert sei, welche Geschäfte unter die Zugangsbeschränkung fielen. Einerseits seien Lebensmittelmärkte und Apotheken ausgenommen worden, andererseits aber auch Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte. Außerdem werde in der amtlichen Begründung auf die „bevorstehende Weihnachtszeit“ Bezug genommen. Das Gericht habe „erhebliche Zweifel, ob es sich hierbei überhaupt um eine taugliche Begründung“ handele. Jedenfalls müssten die Regeln, wenn sie länger gelten, abermals auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.
Weiter heißt es in dem Beschluss, das Gericht habe „aufgrund der Aneinanderreihung der Ausnahmeregelungen keine übergeordneten Kriterien erkennen“ können, anhand derer ersichtlich sei, welche Einrichtungen als Betriebe der Grundversorgung gelten und deshalb ohne 2‑G-Regel öffnen dürfen. Daher habe sich das Gericht am Sozialrecht orientiert, wo ein Mindestbedarf an Kleidung zur Grundversorgung zähle. Daraus folge, dass die Antragstellerin in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt sei. Der Beschluss gilt einstweilen nur für ihre Geschäfte. Das Land kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.
„2 G für den Einzelhandel generell beenden“
Der Handelsverband Hessen sieht in der Entscheidung eine Bestätigung seiner bisherigen Argumentation. „Aus unserer Sicht war das Urteil genauso zu erwarten“, sagte Verbandspräsident Jochen Ruths am Montag: „Es ist beruhigend, dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt.“ Die Landesregierung müsse den Rechtsspruch „als weiteres Signal wahrnehmen und 2 G für den Einzelhandel generell beenden“, so Ruths…«
faz.net (31.1.)
"Außerdem werde in der amtlichen Begründung auf die „bevorstehende Weihnachtszeit“ Bezug genommen."
Das war mir klar, dass die Ausschlüsse genau in der Zeit kommen, wo es dem Bürger und dem Handel besonders trifft, also der Vorweihnachtszeit. Das war eiskalt kalkuliert und lange vorher geplant.
Kaum zu glauben, aber in Bayern wurde jetzt 2G im Handel komplett aus der Verordnung gestrichen:
„Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern“
https://www.br.de/nachrichten/bayern/diese-corona-regeln-gelten-jetzt-in-bayern-mehrere-lockerungen,SvhVAoR
„2G-Regel im Handel offiziell gestrichen
Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat schon vorläufig gekippt hatte, wurde die entsprechende Vorgabe nun komplett aus der bayerischen Corona-Verordnung gestrichen. Damit steht fest: Auch Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, haben weiterhin Zugang zu allen Geschäften. Für Schutz soll die FFP2-Maskenpflicht und die Kundenbeschränkung gelten: Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur ein Kunde ins Geschäft.“
Dass die Verordnung nicht neu umgestrickt wurde und nicht einfach mit deutlichster BESTIMMTHEIT reingeschrieben wurde, dass Bekleidungsgeschäfte NICHT zum täglichen Bedarf gehören, gibt zumindest etwas Hoffnung.
Nur ist es mit dem Einzelhandel nicht getan. Denn das Leben besteht aus mehr als Konsum. Wenn wir weiter von Kultur, Sport, Gemeinschaft und Menschlichkeit ausgegrenzt werden, werden viele hunderttausend Menschen sprichwörtlich draufgehen und in ihen Wohnungen an Einsamkeit und Verzweiflung elendig versterben. Das ist ein Tod auf Raten. Soziale Isolation tötet. Nimm einer Mutter das Kind ab und lege das Kind in ein steriles Bett, füttere es, säubere es – es wird versterben wegen einem Mangel an menschlicher Wärme.
Wollen wir dass das mit 20% unserer Gesellschaft passiert??? Wollen wir das wirklich???
Wann gelten die Grundrechte wieder für alle Menschen? Wann gilt die Menschenwürde wieder für alle Menschen? Wann wird das Handeln der Verantwortlichen wieder menschlich, statt von purer Geld- und Machtgier und technokratischen Zielen gelenkt zu sein?
Wann ist es so weit? Wann begreifen sie? Wann wachen sie auf?
Kleinunternehmer sind einfach nur lästig, soll die Dame doch Ihren Laden endlich zu machen und bei Amazon die Leitung einer Packstraße übernehmen. So wohl der Plan der planenden, und jetzt kommt wieder so ein Richterlein daher.……
"Jedenfalls müssten die Regeln, wenn sie länger gelten, abermals auf ihre Notwendigkeit überprüft werden."
Was für eine wirre Argumentation eines Gerichts. Wenn die Regeln 'Kurz' gelten (sind 2 Jahre kurz???) dürfen sie fehlerhaft sein, nur wenn sie 'lange' gelten, müssen sie die Grundrechte einhalten? Ist es das, was das Gericht uns sagen will?
Oder will es uns sagen, dass man bei Gericht so langsam denkt, dass die Regeln schon mindestens 3 Jahre lang gelten müssen, weil es mindestens 3 Jahre lang dauert, bis bei den dortigen Langsamdenkern durchgesickert ist, dass mit den Regelungen gegen die Verfassung verstoßen wird.
P.S.: Es betrifft übrigens nicht nur den Bestimmtheitsgrundsatz, sondern vor allem den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Warten wir nochmal 2 Jahre, vielleicht ist dann auch das bei den Gerichten angekommen.
"… dass sich Vernunft vor Gericht einklagen lässt."
Guter Punkt. Denn genau darum geht es letzlich. Nicht nur um Verfassungsmäßigkeit, Konsistenz mit anderen Gesetzen, Verhätnismäßigkeit, Angemessenheit der Mittel, Nürnberger Kodex, Menschenrechte, Ethik, Moral, …
sondern zuerst einmal um einfache, schlichte Vernunft!
Aber wenn der Irrsinn wortwörtlich regiert …
"Daher habe sich das Gericht am Sozialrecht orientiert, wo ein Mindestbedarf an Kleidung zur Grundversorgung zähle."
Klingt vernünftig. Der Sozialstandard besagt auch, dass ein Teil des monatlichen "Warenkorbes" (vom statischtischen Bundesamt ermittelt) auf Kultur und Sport entfällt und deshalb die Grundsicherung auch dafür reichen muss. Das hat der Gesetzgeber nämlich schon längst entschieden, dass Kultur und Sport zum absoluten Lebensminimum dazugehören.
Vielleicht sollten wir uns endlich mal daran orientieren und stringent handeln: Wenn beim Sozialrecht der Mindeststandard auch Kultur und Sport einschließt, dann können wir beim höchsten aller Rechte, nämlich unserer Verfassung nicht behaupten, dass aus dem Mindeststandard für menschenwürdiges Leben nun Kultur und Sport herausgestrichen wurden und die Sklaven froh sein sollen, dass sie überhaupt noch in ein Lebensmittel- und Bekleidungsgeschäft reinkommen.
Kapieren diese Vollpfosten eigentlich noch, was sie machen?!?!? Jeden Tag Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenwürde. Und ich werde es so lange anprangern, bis wir endlich wieder zur Menschenwürde für ALLE Menschen zurückkommen. Auch für diejenigen, deren Meinung uns nicht passt. Bis aufgehört wird, Andersdenkende ohne rote Linien zu bekämpfen und aus der Gesellschaft rausdrängen zu wollen. Die Gesellschaft gehört allen Menschen, auch denen, die eine andere Meinung haben!!!