Auf seine etwas alberne Frage gibt der WDR zwei Antworten. Eine praktische:
Und eine aus dem Elfenbeinturm:
»Dürfen einzelne Länder die Impfpflicht aussetzen?
Stefan Huster, Professor für Öffentliches Recht und Gesundheitsrecht an der Ruhr-Universität Bochum, hält den bayrischen Vorstoß für rechtswidrig. Die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitsberufe sei in einem Bundesgesetz – dem Infektionsschutzgesetz – festgelegt worden. Die Länder seien nun dafür zuständig, diese Regel umzusetzen.
Huster erklärt sich das Ausscheren Bayerns damit, dass es in der Pandemie vor allem politische Vereinbarungen bei Ministerpräsidentenkonferenzen gab. Daran hätten sich die Länder nicht immer gehalten und auch nicht halten müssen: "Jetzt gibt es Bundesgesetze im Bereich des Infektionsschutzes, die behandelt werden wie informelle politische Absprachen." Der Jurist sieht aber dennoch kaum eine Handhabe des Bundes, die Länder zu sanktionieren. Viel mehr als Appelle an die Länder kann die Bundesregierung also wohl nicht ausrichten – trotz rechtlicher Grundlage.«
Die Beschäftigten werden ihnen etwas husten.
Mein letztes Gastspiel in Deutschland geht zu Ende.
Rückflug nach Singapur gebucht.
Nach 6 Monaten endlich wieder mein gewohnter und für meine Gesundheit benötigter 20 Stundentag.
Singapur ist inzwischen meine Heimat.
Meine Grüße gehen an die Menschen mit Verstand und Kritikfähigkeit.
Over and out.
Dr. med.
Tja, da sollte man doch mal drüber nachdenken, wieso die Umsetzung von BUNDESgesetzen bei den LÄNDERN liegt ;)))) Da hat wohl mal wieder jemand geschlafen…
Im Übrigen halte ich eine "Aufschiebung" der Impflicht für einen schlechten Witz. Die Impfpflicht ist sofort aufzuheben und zwar in sämtlichen Gesetzen und es gehört ein Verbot einer Impfpflicht her, so dass man sich zukünftig drauf verlassen kann, dass das Grundgesetz mit den Grundrechten wieder für alle Menschen gilt.
Für ungeimpfte Menschen in der Pflege und auf dem Gesundheitssektor:
https://www.mwgfd.de/2022/02/wie-dem-impfdruck-durch-den-arbeitgeber-standhalten/
Daneben ist auf der MWGFD-homepage auch ein an alle Abgeordnete im Bundestag und Landtagen, an alle Landräte und Bürgermeister adressiertes Ausstiegskonzept aus der Pandemie zu finden:
https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2022/01/MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept-DRUCK.pdf
Überall lese ich nur "verschieben".
Insbesondere Berufslügnern wie denen beim zwangsfinanzierten WDR kann ich nichts glauben. Diebe und chronische Lügner sind nicht glaubwürdig.
Die Diskussion über dieses Thema in den Mainstream Medien ist wieder mal unterirdisch.
Zunächst einmal geht es hier nicht um eine Impfpflicht, sondern um eine Meldepflicht. Außerdem hätten die Gesundsheitsämter immer einen Ermessensspielraum gehabt, wie sie mit Mitarbeitern verfahren, bei denen bis zum Stichtag keine Impfung gemeldet wurde. Auch ohne Weisung von oben, hätten wohl viele Gesundheitsämter keine Betretungsverbote gegen ungeimpfte Mitarbeiter verhängt, wenn dadurch die Versorgung der Patienten gefährdet gewesen wäre.
All das, was jetzt also geschehen soll, ist vom Gesetz gedeckt und keineswegs rechtswidrig. Nur müssen die Gesundheitsämter nun nicht mehr eigenverantwortlich handeln und dafür ggf. ihren Kopf hinhalten, sondern können sich auf die Weisung der oberen Instanz bzw. des Ministerpräsidenten berufen.