Bitte achten Sie darauf, daß Sie nur frische Impfstoffe zu sich nehmen! Nur so können Sie den 50-prozentigen Schutz für zwei Monate genießen.
»Berlin – Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) senkt eine frische Coronaimpfung nicht nur das Risiko einer schweren COVID-19-Erkrankung, sondern auch erheblich die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Das Risiko für eine Infektion sei „für maximal zwei Monate nach der Impfung deutlich abgesenkt, man schätzt ungefähr um 50 Prozent“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe heute...
Die Impfung schützt indirekt auch „geringfügig“ vor der Gefahr, andere Menschen anzustecken, sagte Lauterbach.…
Lauterbach beklagte indes die aktuell niedrige Anzahl an Menschen, die sich eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus geholt hätten. Diese sei viel zu gering und „absolut enttäuschend“. Ein Grund dafür sei, dass inzwischen mehr über die Impfnebenwirkungen diskutiert werde als über den „Segen der Impfung“. Dabei seien schwerwiegende Nebenwirkungen der Impfung „sehr selten“…«
Die Causa Corona V: Ein Impfgeschäft mit vielen Fragen (20.12.2023)
"Ein belgischer Bürger wirft EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Amtsanmaßung sowie Überschreitung ihrer Befugnisse vor. War der Deal mit Pfizer rechtens? Und wie steht es um Transparenz und Informationsfreiheit in der EU? Eine französische Anwältin hat viele Fragen. .. "
https://www.cicero.de/kultur/die-causa-corona-v-eu-kommission-von-der-leyen
https://nitter.net/cicero_online/status/1737449395266712044
Sehr lesenwert. Ohne Bezahlschranke.
https://archive.ph/
50 prozent heißt: fifty fifty.
es kann sein, es kann aber auch nicht sein.
es ist vielleicht kein glücksspiel, weil man voraussetzungen hat, man ist gesund oder angeschlagen, geschwächt, krank.
Was Lauterbach nicht verwertet, darf die Hohepriesterin des "Ethikrats" verkaufen. Ihren neuesten Scheiß hat Volker Birk in seinem Blog aufgegriffen (pfui).
Wenn die Rechtfertigungsblondine eine Studie empfiehlt, die “beweisen” soll, dass ungeimpfte Kinder öfter “Long Covid” kriegen, dann lohnt ein zweiter Blick
https://blog.fdik.org/2023–12/s1703081807
Diese "Veröffentlichung" wurde für Leute wie Alena Buyx geschrieben.
Als weitere Leseprobe noch so ein feines Werk der Autorin Shannon Hall:
https://www.nature.com/articles/d41586-023–03910‑w
Shannon Hall is a freelance science journalist in Colorado. (Nature)
Jetzt macht das Ärzteblatt auch schon Satire.…
Verrückte Zeiten 😉
"Das Risiko für eine Infektion sei „für maximal zwei Monate nach der Impfung deutlich abgesenkt, man schätzt ungefähr um 50 Prozent“, sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe heute…"
Früher wie auch heute nichts weiter als maximaler BULLSHIT, denn die modRNA-Injektion erzeugen KEINERLEI mukosale Immunität! Sie moderien also weder die Möglichkeit, sich zu infizieren noch das Potential zur Weitergabe des Erregers.
Für mich ist dieser Mann ein schmieriger [ZENSUR! weil ich wegen angeblicher Beleidigung in einem Kommentar schon einmal ein teures Verfahren hatte, AA]. Dass solcherlei Aussagen ohne jegliche Konsequenzen bleiben, belegt u.a. das ultimative Versagen unseres sogenannten "Rechtsstaats".
@André B. :
"Dass solcherlei Aussagen ohne jegliche Konsequenzen bleiben, belegt u.a. das ultimative Versagen unseres sogenannten "Rechtsstaats".
Nein, belegt es nicht, denn Lügen, egal wie dick, sind in unserem Recht nicht strafbar – es sei denn, es geht um einen geldwerten Vorteil für Dich persönlich ("Betrug"), oder vor/gegenüber einem Gericht ("Meineid"). Kann man doof finden, ist aber so.
@Boris Büche
"es sei denn, es geht um einen geldwerten Vorteil für Dich persönlich ("Betrug")"
Das "ultimative Versagen" definiert sich meiner Ansicht nach eben schon in der Ausgestaltung und Auslegung unserer existierenden Rechtsordnung. Aufgrund der Position als Gesundheitsminister müsste nach meinem Empfinden eine ganz besondere Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe gegenüber der Öffentlichkeit bestehen, die folglich bei vorsätzlicher bzw. fahrlässiger Vernachlässigung jener Verpflichtung auch besonders hart bestraft werden sollte (müsste).
Außerdem wäre es interessant zu erfahren (es müsste zwangsläufig eruiert werden), ob denn Herr Lauterbach Aktien von Biontech besitzt oder anderweitige finanzielle Zuwendungen erhalten hat,
Des Weiteren verstösst Herr Lauterbach nicht das erste Mal gegen § 3 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG):
"Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personengemacht werden." (1)
Rechtspolitisch ist das in Nr. 18 des Anhangs enthaltene Verbot allerdings nicht konsequent. denn es richtet sich allein gegen irreführende Angaben zu einer Heilwirkung, erfasst aber z. B. nicht den Fall einer Werbeaussage über die angebliche Eignung eines Produkts, eine Krankheit zu verhüten. Es leuchtet jedoch überhaupt nicht ein, warum z.B. die Aussage, irgendein Wundermittel könne "Corona heilen" nach Nr. 18 des Anhangs per-se verboten ist, während z. B. die Aussage, ein Produkt könne die Infektion mit "Corona verhüten", von diesem Tatbestand nicht erfasst ist.
(1) Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) § 3 >>> https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__3.html
@AA
"Für mich ist dieser Mann ein schmieriger [ZENSUR! weil ich wegen angeblicher Beleidigung in einem Kommentar schon einmal ein teures Verfahren hatte, AA]. "
Da haben Sie völlig Recht und gar kein Problem!
@André B.: Danke für das Verständnis. Es ist nicht meine Art, in den Texten anderer herumzupfuschen. Wenn ich es ausnahmsweise tue, dann wenigstens transparent.
Endlich neues, unumstößliches EBM-Niveau entdeckt:
https://nitter.net/pic/orig/media%2FGBxxleEWEAAf0zz.png
Das E‑Rezept wird zum 1. Januar 2024 in Deutschland verpflichtend eingeführt…
Powidatschl/ Dezember 20, 2023
Ist das E‑Rezept denn sicher?
Lauterbach sagt Ja. In seinem Videoclip nimmt er dazu ab Minute 2:10 Stellung und erklärt: „Es ist nicht möglich, dass das E‑Rezept eingelöst wird unbefugterweise. Es kann auch niemand hineinsehen. Das E‑Rezept ist so codiert, so abgesichert, dass es von außen nicht angreifbar ist.“
Das Internet-Magazin Apotheke adhoc informiert
in einem Beitrag vom 19.12.2023 alarmierend anderes:
„Rufen Apotheken derzeit E‑Rezepte über den QR-Code ihrer Kund:innen ab, kann es zu Überraschungen kommen.
Vermehrt berichten Inhaber und Inhaberinnen, dass neben der eigentlichen Verordnung auch Rezepte von völlig fremden Personen angezeigt wurden.“
Datenschutz eRezept Gesundheitsdaten Karl Lauterbach
Patientendaten Telematikinfrastruktur
https://ddrm.de/das-e-rezept-wird-zum-1-januar-2024-in-deutschland-verpflichtend-eingefuehrt/
22 Kassen ermöglichen Grippeimpfung in Apotheken
Immer mehr gesetzlich Versicherte im Alter von 18 bis 59 Jahren können sich in der Apotheke kostenfrei gegen die Virusgrippe impfen lassen.
Von dieser Möglichkeit profitieren inzwischen Versicherte von insgesamt 22 bundesweit geöffneten Krankenkassen.
Anne Orth 21.12.2023 14:00 Uhr
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/22-kassen-ermoeglichen-grippeimpfung-in-apotheken-144443/
@22 Kassen…: Wer profitiert hier noch mal?