VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"

ver​wal​tungs​ge​richt​-osna​brueck​.nie​der​sach​sen​.de (3.9.24)

»OSNABRÜCK. Auf die münd­li­che Verhandlung von heu­te hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 man­gels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises aus­ge­spro­che­nes Betretungs- und Tätigkeitsverbot aus­ge­setzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024).

Die Kammer wird das Verfahren nun­mehr dem Bundesverfassungsgericht vor­le­gen und ihm die Frage stel­len, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG ver­ein­bar gewe­sen ist.

Die Kammer geht davon aus, dass eine ver­fas­sungs­kon­for­me Auslegung der Norm nicht mög­lich sei. So ver­let­ze die Norm das Grundrecht auf kör­per­li­che Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streit­ge­gen­ständ­li­chen Norm fest­ge­stellt. Aufgrund der nun­mehr vor­lie­gen­den Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in die­sem Zusammenhang heu­te durch­ge­führ­ten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behörd­li­chen Entscheidungsfindung in Frage zu stel­len. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung infor­mie­ren müs­sen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vul­nerabler Personen vor einer Ansteckung durch unge­impf­tes Personal ein tra­gen­des Motiv für die Einführung der ein­rich­tungs- und unter­neh­mens­be­zo­ge­nen Impfpflicht gewe­sen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beru­hen­de Einschätzung wer­de durch die nun ver­öf­fent­lich­ten Protokolle des Instituts erschüt­tert. Der Gesetzgeber sei sei­ner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht gewor­den. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hin­ein­ge­wach­sen sei, sei eine – erneu­te – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erfor­der­lich. Dem Verwaltungsgericht kom­me selbst kei­ne Normverwerfungskompetenz zu.

Der Beschluss (3 A 224/22) ist unan­fecht­bar.«

5 Antworten auf „VG Osnabrück: "Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen"“

  1. Dass das Verwaltungsgericht das jetzt so ein­schätzt, ist ein tol­ler Erfolg der Aufklärungsarbeit über die RKI-Protokolle.
    Hat ja schon fast etwas Lustiges, wenn jetzt wie­der einer fragt, wo denn der Skandal sei.

  2. https://​www​.coro​dok​.de/​b​u​n​d​e​s​r​e​g​i​e​r​u​n​g​-​i​m​p​f​p​f​l​i​c​h​t​-​j​a​h​r​e​s​e​n​d​e​2​0​22/

    Ich habe gera­de etwas zurück geblät­tert, guckt mal das an.

    Generell: Sehr schön, dass die frei geklag­ten und gele­ak­ten RKI-Protokolle all­mäh­lich bei Gerichten ankom­men. Sehr schön, sehr gut, ein­fach rich­tig gut! 

    Ich bin ja nicht "geimpft", aber der Gedanke, ich könn­te mir irgend­wann mal ein Bein oder einen Arm bre­chen und dann von einer gen-mani­pu­lier­ten Schwester, Pfleger oder Arzt, Ärztin behan­delt wer­den, der ist mir sehr gruselig.

    Folge: ich mei­de seit Jahrzehnten und beson­ders seit 2020 kon­se­quent alles, was wei­ße Kittel trägt und bemü­he mich, mit den bekann­ten natür­li­chen Mitteln (one apple a day etc.) fit zu blei­ben, Sonne, fri­sche Luft, ist ja alles bekannt, was das eige­ne Immunsystem gra­tis und mit wenig Geld und Aufwand stärkt.

  3. https://​nor​bert​haer​ing​.de/​n​e​w​s​/​o​s​n​a​b​r​u​e​c​k​-​i​sg/

    "Die Kammer hat sich gut vor­be­rei­tet und 25 Textpassagen vor­be­rei­tet, zu denen sie Schaade befra­gen will. Eine Studie zur Notfallzulassung von Biontech Ende 2020, der Zulassungsbericht der European Medical Agency vom Oktober 2023 und vor allem Passagen aus den RKI-Files hält Neuhäuser dem RKI-Präsidenten vor. (…) Auch zu ande­ren Vorhaltungen bemüht Schaade „Management-Entscheidungen“ der Verantwortlichen. Etwa, als das Gesundheitsministerium am 25. Februar 2022 nicht dem Rat des RKI folg­te, die aktu­el­le Risikolage her­ab­zu­stu­fen. „Wir haben da kei­ne Zustimmung für unse­ren Vorschlag gefun­den beim Ministerium“, erklärt Schaade. (…) (Richter:) Es kön­ne nicht zula­sten der Grundrechtsträger – also der Bevölkerung – gehen, wenn die Kommunikation zwi­schen RKI und BMG gestört war oder das Institut mit sei­nen Erkenntnissen beim Ministerium nicht durchdrang.“

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