Seit dem 15.1. sind Genesene nur 90 Tage solche
Das RKI hat die Gültigkeit des Genesenenstatus von einem halben Jahr auf 90 Tage verkürzt: »Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022 … Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung…