Es gibt keinerlei international gültigen Definitionen, keine europaweiten und auch keine in der ganzen BRD geltenden Regeln zu "Risikogebieten". Was Herr Wieler (Herr der Ringe = "Risikogebiete in ganz Europa") und sein RKI da täglich auswürfeln, kann von den Ländern beachtet werden oder in die Tonne gehauen. Denn auch hier entscheiden die ProvinzfürstInnen jedeR für sich. Und die treiben es dolle.
"Was gilt bei Reisen in Deutschland?" fragt sich heute tagesschau.de.
»In der Regel gilt ein Land oder eine Region ab 50 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (Siebe-Tage-Inzidenz) als Risikogebiet. Für das Ausland legen das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt das gemeinsam fest und veröffentlichen eine Liste.
Für innerdeutsche Risikogebiete gibt es aber eine solche bundesweit gültige Liste nicht. Stattdessen entscheidet jedes Bundesland für sich, welche Region, welche Stadt oder gar welcher Bezirk als Risikogebiet gilt – und welche Konsequenzen das für Reisende hat. Wer aus einem Risikogebiet kommt oder in eines reisen möchte, sollte sich also im Vorfeld sehr genau informieren, welche Regeln für die jeweilige Region gelten.
Was gilt wo?
Nach aktuellem Situationsbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) überschreiten sechs Kreise den kritischen Durchschnittswert von 50 (Stand: 05.10.) – und zwar Hamm, Remscheid, Berlin Mitte, Berlin Neukölln, Berlin- Friedrichshain-Kreuzberg und Vechta. Doch es gibt keinen Automatismus, wonach alle Bundesländer diese Gebiete als Risikogebiet einstufen. Stattdessen gibt es überall leicht unterschiedliche Verfahren, in die auch eigene Auswertungen der Länder einbezogen werden. Was als Risikogebiet angesehen wird und welche Detailregelungen gelten, steht in der Regel auf den Seiten der Gesundheitsbehörden der Länder.
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein beispielsweise weist neben den Städten Hamm und Remscheid derzeit vier Berliner Bezirke als Risikogebiete aus: Mitte, Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg. Wer sich in einem dieser Gebiete aufgehalten hat oder dort lebt, muss sich bei Ein- beziehungsweise Rückreise nach Schleswig-Holstein 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese Quarantäne kann verkürzt werden, wenn Reisende zwei negative Testergebnisse vorlegen. Das erste darf nicht mehr als 48 Stunden vor Einreise entstanden sein, das zweite muss mindestens fünf Tage nach Einreise stattfinden. So lange gilt Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten beispielsweise für Personen, die sich nur zur Durchreise in Schleswig-Holstein aufhalten oder für Pendler.«
Vechta scheint nicht so schlimm zu sein, dafür aber Tempelhof-Schöneberg. Pendler und Durchreisende werden ja schon niemanden anstecken, Regierungsmitglieder schon gar nicht.
»Mecklenburg-Vorpommern
Hier umfassen die Risikogebiete gesamte Landkreise oder kreisfreie Städte. Berlin wird also als Ganzes betrachtet und gilt deshalb nicht als Risikogebiet, weil die Sieben-Tage-Inzidenz der gesamten Stadt noch deutlich unter 50 liegt. Für Urlauber aus den übrigen Risikogebieten, die in Mecklenburg-Vorpommern einreisen wollen, gilt ein Einreiseverbot. Es sei denn, sie können ein ärztliches Zeugnis vorlegen, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ansonsten gilt wie in Schleswig-Holstein Quarantänepflicht mit der Möglichkeit, diese durch ein negatives Testergebnis fünf Tage nach der Einreise zu verkürzen.«
Wasnu? Wer nicht einreisen darf, muß dennoch in Quarantäne?
»Berlin
Während Reisende aus Berlin sich sehr genau darüber informieren sollten, welche Bestimmungen für sie am Zielort gelten, weist Berlin selbst keine Risikogebiete innerhalb Deutschlands mehr aus. Wer sich also innerhalb der Berliner Bezirke bewegt, die die Sieben-Tage-Inzidenz von 50 überschreiten, muss keine Einschränkungen fürchten.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz müssen sich Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten direkt in Quarantäne begeben, Einreise- oder Beherbergungsverbote gibt es nicht. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Quarantänepflicht, beispielsweise durch ein negatives Testergebnis oder bei Kurzaufenthalten.
Bremen, Niedersachsen, Thüringen
In diesen drei Bundesländern gelten keinerlei Einschränkungen für innerdeutsche Reisende.
Andere Bundesländer
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland gelten zwar keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten, allerdings gilt ein Berherbergungsverbot – sofern kein aktuelles negatives Testergebnis bei Einreise vorliegt.«
Die hohe Kompetenz der Reisewarnungs-Kulminations-Initiative zeigt sich auch an diesem Fall, von dem tagesschau.de am 3.10. berichtete:
»Wenn trotz null Corona-Fällen gewarnt wird
… "Es sind genau null Zimmer belegt", sagt Fried-Jochim Störmer. Er führt das "Suitehotel" im Kleinwalsertal und hat seit dem 23. September ein massives Problem. Denn an dem Tag sprach Deutschland für das österreichische Bundesland Vorarlberg eine Reisewarnung aus – und das Kleinwalsertal liegt in eben diesem Bundesland…
Im Kleinwalsertal gab es seit Beginn der Pandemie nach Angaben der Behörden genau drei Corona-Fälle, aktuell gibt es dort keinen einzigen. Und mit Österreich hat das Tal – zumindest geografisch – eher wenig zu tun. Denn es ist eine sogenannte Enklave: Eine Kette von bis zu 2500 Meter hohen Bergen trennt es vom Rest der Alpenrepublik, die einzige Straße ins Tal kommt aus Oberstdorf – und das liegt in Deutschland…
Die [Gastronomie-]Branche startete eine Online-Petition, die mehr als 10.500 Unterstützer fand…
Das hatte Erfolg: Gestern Abend wurde die Einstufung als Risikogebiet für das Kleinwalsertal wieder aufgehoben – ebenso wie für die kleine Gemeinde Jungholz, die zu Tirol gehört aber auch nur von Deutschland aus erreichbar ist.«
(Hervorhebungen nicht in den Originalen.)