Biowaffenforschung: RKI-Projektleiter Gesellschafter der Landt-Firma?

Der Beitrag Olfert Landt: Forschung zu Biowaffen beschäf­tigt sich mit dem Forschungsprojekt "Biologische Gefahrenlagen: Risikobewertung, ultra­schnel­le Detektion und Identifizierung von bio­ter­ro­ris­tisch rele­van­ten Agenzien (BIGRUDI)", das von 2008–2011 durch­ge­führt wur­de. Daran betei­ligt war die von Olfert Landt gelei­te­te Firma GenExpress GmbH.

Das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg (HRB 6395 B) führt für das Unternehmen neben Olfert Landt und zwei wei­te­ren Personen einen Dr. Heinz Ellerbrok als Gesellschafter auf.

Leiter des BIGRUDI-Projekts war Dr. Heinz Ellerbrok vom RKI:

»Verbundkoordinator Dr. Heinz Ellerbrok
Robert Koch Institut
Zentrum für Biologische Sicherheit (ZBS1)
Nordufer 20
13353 Berlin
Fon +49 (0) 30–18754-2258
Fax +49 (0) 30–18754-2605
ellerbrokh@​rki.​de«

Sollten die­se Personen iden­tisch sein, läge ähn­lich wie in den Fällen Bernhard-Nocht-Institut (SARS), Charité (Corona) eine auf­fäl­li­ge Begünstigung einer Firma vor, für die Olfert Landt ver­ant­wort­lich tätig ist und/oder an der er betei­ligt ist oder war.


Ist das denn Biowaffenforschung?

Man mag der Meinung sein, der Begriff Biowaffenforschung dra­ma­ti­sie­re einen Sachverhalt, bei dem es gera­de um die Abwehr von Angriffen mit Biowaffen gehe und der des­halb defen­siv zu ver­ste­hen sei.

So ein­fach ist es aber nicht. Das zeigt der Begriff Dual-Use. Wikipedia ver­merkt dazu:

»Dual-Use… beschreibt die prin­zi­pi­el­le Verwendbarkeit von Gütern zu zivi­len als auch zu mili­tä­ri­schen Zwecken… 

Umgangssprachlich beschrieb die FAZ "Dual Use" als "Forschung, die zum Wohle der Menschheit betrie­ben wird, die in den fal­schen Händen aber zur Katastrophe füh­ren kann."«

Die VERORDNUNG (EG) Nr. 428/2009 DES RATES vom 5. Mai 2009 legt fest:

»Im Sinne die­ser Verordnung bezeich­net der Begriff

"Güter mit dop­pel­tem Verwendungszweck" Güter, ein­schließ­lich Datenverarbeitungsprogramme und Technologie, die sowohl für zivi­le als auch für mili­tä­ri­sche Zwecke ver­wen­det wer­den kön­nen…«

Im Anhang wer­den expli­zit »bio­lo­gi­sche Agenzien "für den Kriegsgebrauch"« auf­ge­führt. Die Verordnung

»…schließt Ausrüstungen und Bestandteile ein, die für den Nachweis oder die Abwehr von radio­ak­ti­vem Material "für den Kriegsgebrauch", von bio­lo­gi­schen Agenzien "für den Kriegsgebrauch", che­mi­schen Kampfstoffen (CW), ‧Simulanzien (Simuli)‧ oder Mitteln zur Bekämpfung von Unruhen (Reizstoffe) iden­ti­fi­ziert wur­den, nach natio­na­len Standards erfolg­reich gete­stet wur­den oder sich in ande­rer Weise als wirk­sam erwie­sen haben, auch wenn die­se Ausrüstungen oder Bestandteile in zivi­len Bereichen wie Bergbau, Steinbrüche, Landwirtschaft, Pharmazie, Medizin, Tierheilkunde, Umwelt Abfallwirtschaft oder Nahrungsmittelindustrie ver­wen­det werden.«

Der Bundesregierung ist die Brisanz des Problems durch­aus bekannt. Sie setzt auf Selbstverpflichtungen der Beteiligten (s. dazu o.g. Beitrag).

Eine der Aufgaben der Firma GenExpress war nach eige­nen Angaben (inzwi­schen hier):

»… die zur Etablierung der ange­streb­ten Detektionssysteme not­wen­di­gen rekom­bi­nan­ten Proteine in Absprache mit den Projektpartnern her­zu­stel­len. Mit Hilfe die­ser Proteine soll­ten Antikörper oder Aptamere gegen vira­le oder bak­te­ri­el­le Antigene, bzw. bak­te­ri­el­le Toxine her­ge­stellt oder selek­tiert werden… 

Insgesamt wur­de über eine Vielzahl an Optimierungsschritten 16 sehr unter­schied­li­che Proteine her­ge­stellt und in der gewünschten Menge an die Projektpartner aus­ge­lie­fert. Konkret waren dies: 

NTNH Neurotoxin von Clostridium botulinum
L1R, F13L, A33R, B5R, D8L, H3L von Vaccinia Virus
A5L, ATI nt, ATI ct von Cowpox virus
pdpD, ftt 1651 von Francisella tularensis
VP40, NP von Marburg Virus
VP40, NP von Ebola Virus«

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