FORSCHUNG. Die Corona-Spürhunde des Heeres sind bereit – für die nächste Pandemie

Ich bemü­he mich oft, ent­lar­ven­de Überschriften zu den Beiträgen hier zu fin­den, auf so eine Glanzleistung wie der​stan​dard​.at wäre ich aber nie gekom­men. Der Artikel ist dort nicht in einer Rubrik "Amüsantes und Makabres" zu fin­den. Die Rede ist unter ande­rem von Fantasy Forever vom Seetalblick:

»Fantasys Nervosität ist nach­voll­zieh­bar: Sie steht im Rampenlicht, weil sie Österreichs erster Corona-Spürhund ist. Mit einer Erfolgsquote von – laut Heer – mehr als 80 Prozent erkennt sie durchs Riechen an einem Mund-Nasen-Schutz, ob des­sen Trägerin oder Träger mit dem Virus infi­ziert ist oder nicht. Neben der bel­gi­schen Schäferhündin gibt es im Militärhundezentrum noch einen Rottweiler namens Hades, der eben­falls zum Corona-Spürhund aus­ge­bil­det wur­de. "Wir haben hier Pionierarbeit gelei­stet", sagt Tanner. „FORSCHUNG. Die Corona-Spürhunde des Heeres sind bereit – für die näch­ste Pandemie“ weiterlesen

Am Hamburger Flughafen: Corona-Toter saß in Urlauber-Flugzeug

"Eigentlich soll­te ein der­ar­ti­ger Fall nicht ein­tre­ten", meint mopo​.de am 1.11. Selbst mit einer unglaub­li­chen Story wird noch Corona-Angst geschürt.

»Unfassbarer Vorfall am Hamburger Flughafen. Dort lan­de­te am 25. Oktober eine aus Istanbul kom­men­de Charter-Maschine von „Pegasus Airlines“. Alle Passagiere stie­gen nach dem rund drei­stün­di­gen Flug aus – bis auf einen. Der blieb regungs­los in sei­nem Sitz. Als die Stewardessen genau­er hin­sa­hen, ent­deck­ten sie, dass der Mann tot war… „Am Hamburger Flughafen: Corona-Toter saß in Urlauber-Flugzeug“ weiterlesen

Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),

das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 8 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geän­dert wor­den ist, sowie § 11 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) ver­ord­net der Senat am 26.10.2021:
ber​lin​.de

Von wegen! Wer sich dafür inter­es­siert, möge sel­ber lesen. In Berlin tut das kein Schwein. Das gab es hier schon im April 2020: „Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),“ weiterlesen