Ein zensierter Kommentar

@Blogger Margaret hat unter ver­schie­de­nen Beiträgen einen Kommentar pla­ziert, der als Spam aus­sor­tiert wur­de. Er soll an die­ser Stelle den­noch ein­mal gewür­digt werden:

»Guten Tag! Ich hof­fe, Sie und Ihre Familien sind in Sicherheit? Die Covid-19-Situation wird auf der gan­zen Welt wirk­lich schlim­mer, wir alle beten zu dem all­mäch­ti­gen Gott, uns zu stär­ken, damit wir am Leben blei­ben kön­nen, um Zeugnis zu geben. Ich habe gute Nachrichten mit­ge­bracht, von denen jeder pro­fi­tie­ren und auch das Privileg unter­stüt­zen kann, wenn Sie sind eine gute, net­te­ste Person, die auch die Welt zu einem bes­se­ren Ort zum Leben machen möch­te, jetzt wählt die Freimaurergesellschaft die net­te­sten Menschen aus, die dar­an inter­es­siert sind, der Gesellschaft beizutreten, 

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FFP2: Feuchtigkeit in Maske ist gut für die Lunge

deutsch​land​ra​dio​.de (15.6.)

Von die­sem Lieblingsexperten des Deutschlandfunks, so etwas wie die männ­li­che Ausgabe von Viola Priesemann, waren oft­mals stei­le Thesen zu vernehmen:

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Wir lieben die Stürme, die brausenden Wogen

Wenn Käpt'n Karl Blaubär dem­nächst anstimmt "Wir lagen vor Madagaskar und hat­ten die Delta an Bord", dann hilft nur Sarkasmus.

https://​twit​ter​.com/​K​a​r​l​_​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​/​s​t​a​t​u​s​/​1​4​0​4​9​3​1​4​4​1​7​5​5​0​3​3​603

Was zeigt uns Kucharski (Wellcome Trust) Furchterregendes? „Wir lie­ben die Stürme, die brau­sen­den Wogen“ weiterlesen

Don't go shopping without a Zollstock!

»Beim Bummel durch die Innenstädte von Gladbach und Rheydt muss seit Freitag, 11. Juni, nicht mehr grund­sätz­lich eine Schutzmaske getra­gen werden.…

In Sachen Maske gilt nach Angaben der Stadt: Gemäß Corona­schutzverordnung NRW muss eine Maske „unab­hän­gig von der Einhaltung des Mindestabstands auf Märkten und ähn­li­chen Verkaufsstellen im Außenbereich, sowie im Umfeld von geöff­ne­ten Einzelhandelsgeschäften“ getra­gen wer­den. Umfeld bedeu­tet: auf den Wegen zum Geschäft inner­halb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zum Geschäft gehö­ren­den Parkplatzflächen.«
rp​-online​.de (14.6.)