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Co-co-ro-co-co-Corona!
Das ist keine Satire!
Quelle gelöscht: https://www.youtube.com/watch?v=SBqMn7K6B5c
»Die Ton- und Videoaufnahmen erfolgten unter Einhaltung der einschlägigen Coronaregelungen. Über die ohnehin regelmäßig erfolgende Testung unserer Mitarbeiter hinaus erfolgte unmittelbar vor jeder Tonaufnahme ein Corona-Schnelltest bei allen Beteiligten. Ein großer Teil der Mitarbeiterschaft ist bereits gegen COVID-19 geimpft.
Der Chor wurde in ganz kleinen Gruppen aufgenommen unter Einhaltung der geltenden Regelungen für Musikakademien und notwendigen Abstände.
Ton- und Videoaufnahmen erfolgten getrennt. Dies bedeutet, dass bei den im Musikvideo gezeigten Gesangsszenen lediglich die Lippen bewegt wurden, ohne tatsächlich zu singen. Die FFP2-Masken wurden jeweils nur wenige Minuten für die Ton- und Videoaufnahmen abgenommen.«
Update Ein Leser weiß die Originalquelle: http://www.vinzenz-hanau.de/
Hoffnung à la FAZ
Ein Wanderprediger mit Adler, ein verängstigtes Testopfer, Hände, die an Knicklichtern werkeln, Ausstiegshilfe für Autofahrer.
![](https://www.corodok.de/wp-content/uploads/2021/03/2021-03-06_00-47-48.png)
Wie war das noch… mit dem Armleuchter Söder?
Korrelation?
Kurt trägt keine Verantwortung für seinen Namensvetter.
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Thüringen hat eine absurde und wohl rechtswidrige Anti-Bargeld-Verordnung erlassen
Auf norberthaering.de ist am 2.3. zu lesen:
»In Thüringen dürfen Geschäfte wegen Corona wie im übrigen Deutschland keine Kunden einlassen, aber kontaktlos Waren nach Vorbestellung abgeben. In Thüringen darf dabei allerdings nicht bar bezahlt werden, obwohl Bargeld erwiesener Maßen keine größere Ansteckungsgefahr mit sich bringt als z.B. Kartenzahlungen mit Unterschrift oder Pin, von Haltestangen in Bussen und Bahnen ganz zu schweigen.
In der “Dritten Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zu Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus Sars-Cov‑2“, zuletzt geändert am 18. Februar 2021 heißt es in §8 Abs 2:
"Zulässig sind ausschließlich zum Versand, zur Lieferung oder zur Abholung vorgesehene Telefon- und Onlineangebote; die Abholung bestellter Waren durch Kunden ist nur zulässig, sofern die Übergabe kontakt- und bargeldlos außerhalb der Geschäftsräume erfolgt.”
Neue Corona-Tarn-App angekündigt
Künftig soll die Corona-Tarn-App helfen, die Quarantäne in Deutschland einzudämmen. Die Regierung wirbt für breite Nutzung und verspricht hohen Datenschutz. Die Corona-Tarn-App hilft uns, nach einem Schnelltest ein Isolierungsrisiko für unsere Kontakte zu vermeiden.
Negative Schnelltestergebnisse werden automatisch an alle Kontakte des Adreßbuches versandt. Sie werden mit einer eindeutigen Kennung für diese versehen, so daß die Kontakte damit ebenfalls in den Genuß des freien Eintritts in Cafés, Kinos und Blumenläden kommen. "Teste Dich frei und teile mit allen!" ist das Motto der vom Willy-Millowitsch-Institut für angewandte Virologie entwickelten App.
Die Bundesregierung plant, zukünftig auch Impfbescheinigungen digital zu teilen. Wir.Schützen.Deutschland.
Auf dem Weg zur Corona-Impfung. Geblitzt statt geimpft: 88-Jähriger rast mit 191 Sachen in Radarfalle
»Bischoffsheim – Geblitzt statt geimpft: Ein 88-jähriger Elsässer ist mit 191 Stundenkilometern in eine Radarfalle gerast, wie die französische Polizei am Freitag mitteilte. Als die Beamten ihn nahe dem Ort Bischoffsheim anhielten, begründete der Mann die massive Geschwindigkeitsübertretung mit einem Corona-Impftermin, zu dem er sonst zu spät kommen würde. Auf der Strecke waren maximal 110 Stundenkilometer erlaubt.
Durch die Raserei verlor der Senior seinen Führerschein. Auch sein Auto wurde vorerst stillgelegt, sodass er seine Corona-Impfung nun zu einem späteren Termin nachholen muss.«
Diese Meldung auf stuttgarter-zeitung.de vom 26.2. ist so illustriert: