Sagt das RKI, Stand 2.5. In Brandenburg gilt die Maskenpflicht in "Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern" (corona.brandenburg.de). Davon kann beim Schloss Meseberg keine Rede sein. Es ist auch kein ICE, in dem stundenlang Masken getragen werden müssen. Allerdings… Auch am 15.4. hieß es noch: Am 22.4. wußte der … "Das Maskentragen zeigt dann die höchste Wirkung, d.h. eine Verringerung des Infektionsrisikos, wenn möglichst alle Personen im Raum eine medizinische Maske tragen (kollektiver Fremdschutz)." weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden