»Bis einschließlich den 2. April gilt die aktuelle Corona-Übergangs-Verordnung, danach entfallen leider die meisten Maßnahmen. Ein Aufrechterhalten des bisherigen Schutzstandards ist dann infolge der Neufassung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. März nicht mehr möglich. Im Gegenteil: ab dem 3. April kann das Land nur noch in wenigen Bereichen sehr niedrigschwellige Maßnahmen verbindlich anordnen… Eine Region kann … Das Weinen des Stephan Weil weiterlesen
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