Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil

Das hat­te sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vor­ge­stellt. Der vier­te Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemein­nüt­zi­ge Arbeit for­der­te er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für des­sen Frau. Herausgekommen ist ledig­lich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung über­ste­hen, war es das für sie, … Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil weiterlesen