Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil
Das hatte sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vorgestellt. Der vierte Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemeinnützige Arbeit forderte er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für dessen Frau. Herausgekommen ist lediglich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung überstehen, war es das für sie, … Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil weiterlesen
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