Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt in seiner "Liste der Antigen-Tests zur professionellen Anwendung zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV‑2, die Gegenstand des Anspruchs nach § 1 Satz 1 der 'Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV)' sind" insgesamt 593 verschiedene Produkte auf. Lediglich 326 davon sind vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert. Hier die PDF dazu.
Zusätzlich wird verwiesen auf eine weitere "Übersicht der SARS-CoV-2-Tests, die von den europäischen Mitgliedsstaaten gegenseitig für COVID-19-Testergebnisbescheinigungen anerkannt werden und damit für das „EU Digital COVID-19 Certificate“ berücksichtigt werden können".
Siehe auch Wer lügt jetzt? Lauterbach und Köpping oder das RKI?
Scheissegal rein in den Rüssel, man braucht Fälle ob nun krank oder gesund spielt keine Rolle mehr. Die Impfpflicht muss kommen um jeden Preis, da wird alles in die Schlacht geworfen was an Material noch da ist. In ein paar Tagen wird man wahrscheinlich auch gebrauchte Tests aus der Tonne kramen, wenn die positiv waren um so besser. Nur noch bekloppt das alles.
Diese Test Plastik Dinger sind Jahrmarkt Artikel und Sondermüll.
Das klingt doch hoffnungsvoll/los:
"Den Pathologen Prof. Arne Burkhardt und Prof. Walter Lang ist es mit ihrem Team gelungen, das Impf-Spike-Protein in den Gefäßen einer 4 Monate nach der „Impfung“ verstorbenen Person, bei der Gefäßläsionen und auch eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis ist gelungen durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten."
https://www.pathologie-konferenz.de/
Fakten wurden bisher von der "Politik" nicht berücksichtigt und das wird in Zukunft nicht anders sein.
https://afaev.de/gutachten-prof-dr-ulrike-kaemmerer-zum-antigennachweis-von-sars-cov-2-mittels-schnelltest-sowie-bewertung-der-eignung-eines-rt-qcpcr-nachweises-zur-infektiositaet-von-personen-fuer-sars-cov-2-mit-ku/
Gutachten Prof. Dr. Ulrike Kämmerer zum Antigennachweis von SARS-CoV‑2