»Mund-Nasen-Bedeckung: Ausnahmen bei Menschen mit bestimmten Behinderungen oder Vorerkrankungen
"Es gibt Menschen, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können oder dürfen," betont Petra Wontorra, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, und weist auf die von der Landesregierung geregelten Ausnahmen explizit hin: "Wenn Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen ein Attest von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten besitzen, dann sind diese Personen von der Maskenpflicht befreit."
Solchen Menschen ist es häufig aufgrund von Lungenerkrankungen, von physischen oder psychischen Behinderungen nicht möglich, Mund und Nase zu bedecken. Das Tragen einer Maske könnte beispielsweise zu Asthmaanfällen, Ohnmachtsgefühlen und Panikattacken führen. Diese Gefahren könnten zur akuten Lebensgefahr werden.
Zur Regelung der Maskenpflicht hat das Land Niedersachsen Ausnahmen formuliert, wenn dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden kann. Diese Ausnahmen sind einigen nicht bekannt. Vielen Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung wird der Zugang zu Geschäften oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu Unrecht verwehrt, obwohl sie von der Maskenpflicht gesetzlich befreit sind. Die Beauftragte berichtet von zunehmenden Beschwerden, wenn Menschen mit Behinderungen diese Situationen zum Beispiel beim Friseur, im Bus, beim Arzt oder in Geschäften erleben. Bei der Zutrittsverweigerung berufen sich die Betreiberinnen und Betreiber regelmäßig auf ihr Hausrecht. Grundlage dieses Hausrechtes sind eigentums- und besitzrechtliche Vorschriften. Danach können die Betreiberinnen und Betreiber frei bestimmen, ob und unter welchen Bedingungen sie anderen Personen Zutritt gestatten. Die Ausübung des Hausrechts ist jedoch nur im Rahmen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zulässig. Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung und Benachteiligung. Die Berufung auf das Hausrecht darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden.
"Ich möchte sensibilisieren, Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung nicht vorschnell zu stigmatisieren oder zu diskriminieren, wenn sie mitteilen, dass sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können", mahnt Petra Wontorra und appelliert an die Solidarität: "Mit der Vorlage des ärztlichen Attestes gibt der Mensch bereits Informationen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich preis. Menschen sollten sich nicht wegen einer Behinderung oder Erkrankung rechtfertigen müssen." Wontorra appelliert an die Öffentlichkeit, rücksichtsvoll und sensibel in diesen Situationen umzugehen und Atteste zu akzeptieren.«
Das ist zu lesen auf der Seite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Wie so oft geht auch hier der Dank für diesen Hinweis an einen Kommentator!
(Hervorhebung nicht im Original.)
Danke für den Artikel. Ich bin auch befreit aus gesundheitlichen Gründen, die Attacken auf mich kann ich langsam nicht mehr zählen, ich könnte/sollte ein Buch darüber schreiben. Zumeist sind die Angreifer extrem aggressiv und mit Argumenten und Fakten nicht zu erreichen. „Witzig“ ist auch, dass bei den – bis jetzt glücklicherweise nur verbalen – Attacken von diesen Personen der ach so wichtige „Sicherheitsabstand“ plötzlich egal ist und vorsätzlich unterschritten wird. Ich habe jedenfalls jetzt immer ein Smartphone griffbereit, um die Attacken zu dokumentieren und ggf. die meist ebensowenig informierten Damen und Herren der Polizei zu rufen.
Dass die Öffentlichkeit bzw. Geschäftsinhaber die Ausnahmen in den jeweiligen Verordnungen nicht kennen, ist kein Zufall sondern politisch und medial gewollt. Die Medien heizen das noch mit martialischer Wortwahl an, ich bin also ein „Maskenmuffel“, „Maskenverweigerer“ oder einfach nur ein COVIDIOT!
Die Ausnahmen gibt es lediglich, weil die politisch verantwortlichen die Haftungsfrage scheuen, ist ja auch nichts neues. Umso perfider ist es, dass dies auch bei Kindern so ist und jene, die Mitläufer als Eltern haben, damit „verloren“ haben.
Die Mitarbeiter in Geschäften sind nicht berechtigt, Atteste zu verlangen oder zu kontrollieren. Zumindest nicht in Berlin:
https://www.berliner-zeitung.de/news/wer-die-maskenpflicht-kontrollieren-darf-und-wer-nicht-li.106313
Das dürfen nur die Ordnungsbehörden!
Anders als im eigenen Heim, ist auch das Hausrecht in öffentlichen Supermärkten begrenzt. Die Angestellten dürfen nicht nach eigenem Ermessen Personen vom Einkauf ausschließen:
https://klagepaten.eu/download/2107/
Das Verlangen des Vorzeigen eines Attests durch Privatleute halte ich für Amtsanmaßung. Auf das mir mal entgegengeschleuderte "Argument" "das kann ja jeder sagen" kann ich nur antworten: "Ja, und zwar zurecht!"
Wenn ich mich von der Maske gesundheitlich beeinträchtigt fühle (und das tue ich idR nach spätestens 10-minütigem Gebrauch), so ergibt sich alleine daraus – mit oder ohne Attest – mein Recht, die Maske abzulegen. Dass dies in der Öffentlichkeit anders gesehen wird ist Beweis genug für eine ganz gezielte Stimmungsmache und Erzeugung von falschem "Rechtsbewusstsein" in der Bevölkerung.
Und zur Maske sehr informativ:
Bei BittelTV wichtiges zum Thema zur unleugenbaren Schädlichkeit von “Alltags-Masken”, Arbeitsschutzvorschriften, Körperverletzung, Haftung von Arbeitgebern, Ärzten, vielleicht auch Lehrer, Möglichkeiten der Gegenwehr, …
() https://youtu.be/FPL65fTvbNk
“Expertenteam präsentiert erdrückende mögliche Gesundheitsgefahren durch Masken”