br.de berichtet am 11.1.:
»"Nur begrenzte Ressourcen der Polizei"
Kritik an der 15-Kilometer-Regelung kommt von Uwe Brandl, dem Präsidenten des Bayerischen Gemeindetages und Bürgermeister der niederbayerischen Stadt Abensberg.
"Ich kann die Intention nachvollziehen. Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann ist, wie man das Ganze auch vernünftig kontrollieren möchte." Uwe Brandl
Die Polizei habe nur begrenzte Ressourcen, also werde es nur zu Stichproben kommen, sagte er im radioWelt-Interview auf Bayern 2. "Und ich glaube, dass jede Regelung nur so gut ist, wie sie exekutiert und überwacht werden kann."
"Gesundheitsschutz oder Datenschutz?"
Der CSU-Politiker sagte, "wir müssen einfach mehr Mut haben dazu, dass man die digitalen Möglichkeiten nutzt". Sein konkreter Vorschlag:
"Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz." Uwe Brandl
Nach Kritik: Brandl rechtfertigt sich
Nach zum Teil heftiger Kritik aus Politik und Gesellschaft verteidigte Uwe Brandl seine Aussage am Montag Mittag noch einmal. Es sei ihm bewusst, dass es für eine Umsetzung der Handyüberwachung "im Vorlauf ein rechtsstaatliches Verfahren" brauche. Aber da die personellen Ressourcen im Gesundheitsbereich und bei der Polizei erschöpft seien, müsse es in einer Demokratie erlaubt sein, über solche Vorschläge zu diskutieren.«
Die spinnen, die Bayern.
@some1
Schon – allerdings:
Die Methode ist aus dem März 2020 bekannt:
laut über irgendetwas "undenkbares" denken, bisserl warten, dann über "berechtigte Kritik" faseln und letztendlich entweder schnell oder schleichend umsetzen.
Mittlerweile ist wohl nicht mehr damit zu rechnen, dass ein Gericht es wagt, dies zu stoppen (warum auch? Die meisten "Maßnahmen" sind so offensichtlich grundgesetzwidrig, dass man das nicht nochmals wiederkäuen müsste).
Aber selbst wenn: schon Lenin hat beschrieben wie's geht: Zwei Schritte vor, einer zurück.
Schaltet wann immer möglich die Dinger aus. Dann haben Behörden und auch Internetunternehmen ein Problem (mehr), denn Mobilfunkdaten werden, wenn auch meist anonymisiert, für viele Zwecke genutzt. Ich kann mir das regelmäßige Ausschalten von Handys durchaus auch als eine Form des Protestes vorstellen. Ein Gesetz welches Menschen dazu verpflichtet ständig erreichbar zu sein gibt es schließlich (noch) nicht.
Oder das Handy zu Hause lassen. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, stets ein Handy dabei zu haben…
Oder noch härter: Kein Handy besitzen. Ich besitze seit 2007 keins mehr. Und mir fehlt nichts. Im Gegenteil.
Servus,
ich bin Gemeinderat in Bayern und war bisher en Fan von Herrn Brandl.
Mit diesen Aussagen disqualifiziert er sich.
Und auf seine Frage zum Schluß: Das Eine schließt das Andere nicht aus. (Wobei mir in der heutigen Zeit der Datenschutz fast wichtiger ist!
Typisch CSU halt.
Eine Freundin von mir hat eine andere Freundin und die hat einen Mann, der Polizist ist. Sie sagt, sie steckt ihm das kleine mobile in die Uniformjackn, da steckt eh so viel in denen sei Taschn, dass der das eins mehr a net mehr mitkriegt. Der is viel im Zickzack unterwegs heuer zu Lande, zu Wasser – und sogar auf Eis! – na in der Luft noch net so – des könn bald die Drohnen: schon mal harmlos Übersicht üben, für den Ernstfall mit Atombew… nagut, soweit simma noch net – ne andere Freundin sagt, sie bindets ihrm Hundl unter die Wärmedecke, wenn der nach den läufigen Madln ausbüchst – abschalten is auch gut, oder man stellt halt irgenwo so einen fernsteuerbaren über amazon bestellten und schnell links liegengelassenen Weihnachts-Monstertruck mit dem mobilen drin ab… irgendwer spült dann eweng ein paar Meter weiter – Morsen is auch ne Lösung…
20.1.21, "Verwaltungsgericht Wiesbaden: Allgemeinverfügung des Landkreises Limburg-Weilburg teilweise rechtswidrig
Die 7. Kammer des VG Wiesbaden hat mit Beschluss vom 15. Januar 2021 Eilrechtsschutz gegen
die „Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Limburg-Weilburg im sozialen und betrieblichen Bereich“ gewährt, soweit dort der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge auf den Umkreis von 15 km des Wohnortes (politische
Gemeinde) beschränkt wird. Insoweit hat die von dem Antragsteller noch zu erhebende Klage
aufschiebende Wirkung.
Nach Auffassung der Kammer fehlt es insoweit an der hinreichenden Bestimmtheit der Allgemeinverfügung, die erfordert, dass der Inhalt der getroffenen Regelung für die Beteiligten so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein muss, dass sie ihr Verhalten danach ausrichten können. …"
https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/sites/verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/files/PI%2001–21%20Corona%20Allgemeinvfg%20LM-Weilburg_0.pdf
23.1.21, "Vodafone-Chef regt stärkere Nutzung von Handydaten zur Pandemiebekämpfung an
Der Deutschland-Chef des Vodafone-Konzerns, Ametsreiter, schlägt vor, Mobilfunkdaten stärker zur Pandemiebekämpfung einzusetzen.
Man könnte darüber Rückschlüsse auf die Mobilität bestimmter Personengruppen oder in bestimmten Gegenden erheben, sagte Ametsreiter dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. So ließe sich bespielsweise verfolgen, wie sich Einreisende aus Risikoländern bewegt hätten. Noch sei dies aus Datenschutzgründen nicht gestattet. Angesichts der aktuellen Fallzahlen müsste man sich jedoch fragen, ob die Einschränkungen nicht aufgehoben werden müssten."
https://www.deutschlandfunk.de/covid-19-vodafone-chef-regt-staerkere-nutzung-von.1939.de.html?drn:news_id=1219343
21.1.21, "Vortragsreihe Tacheles
Was macht die Pandemie mit dem Bürgerrecht auf Datenschutz?
Vortrag von Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
http://strafrecht-online.org/tacheles/