»Wer während des genehmigten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nachgewährt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entschieden (Urt. v. 15.10.2021, Az. 7 Sa 857/21). Das Gericht liegt damit auf einer Linie mit einigen Arbeitsgerichten (ArbG Bonn, Urt. v. 07.07.2021, Az. 2 Ca 504/21; ArbG Neumünster, Urt. v. 03.08.2021, Az. 3 Ca 362 b/21).
Die klagende Arbeitnehmerin hatte in der Zeit vom 10. bis 31. Dezember 2020 Urlaub. Nach dem Kontakt mit ihrer mit Covid-19 infizierten Tochter ordnete das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne bis zum 16. Dezember 2020 an. Bei einer Testung an diesem Tag zeigte sich die COVID-19-Infektion bei der Frau. Am nächsten Tag kam der Bescheid des Gesundheitsamtes mit einer Quarantäneanordnung vom 06. bis zum 23. Dezember. Das Schreiben enthielt den Hinweis, dass die Klägerin als Kranke im Sinne des § 2 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) anzusehen sei. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ließ sich die Frau aber nicht ausstellen. Später verlangte sie vom Arbeitgeber, er möge ihr die in dieser Zeit verstrichenen zehn Urlaubstage nachgewähren.
Das LAG wies die Klage wie schon die Vorinstanz (ArbG Oberhausen, Urt. v. 28. Juli.2021, Az. 3 Ca 321/21) ab…
Nach der Konzeption des BUrlG fielen urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin, argumentiert das Gericht. Denkbar sei die Analogie nur, wenn jede Covid19-Infektion auch zu einer Erkrankung führe – das sei aber bei symptomlosen Verläufen nicht gegeben.
Das LAG hat die Revision zugelassen.«
lto.de (18.10.)
Das ist gleichermaßen ein Hinweis auf Klassenjustiz wie auf einen schäbigen Umgang mit Definitionen. Um Lockdowns und Grundrechtsbeschneidungen zu rechtfertigen, ist jeder positive Test gut genug, völlig unabhängig von einer Erkrankung.
Wenn jetzt von Menschen verlangt wird, sich mit juristischen Spitzfindigkeiten zu beschäftigen, ob sie lediglich krank nach IfSG sind oder, wie es sich gehört, nach BUrlG, so ist das hanebüchen. Nach der Logik des Gerichts hätte sich die Frau, da symptomlos, noch nicht einmal krank schreiben lassen können, wenn sie denn während der Quarantäne einen Arzt hätte aufsuchen dürfen..
Das neue 3G: Geglaubt, geimpft, getäuscht.
Unding .… ich schreibe besser nicht aus, was ich davon halte. Passt auch das dazu:
https://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-2-U-15920_Erkrankung-nach-vom-Arbeitgeber-angebotener-freiwilliger-Grippeschutzimpfung-stellt-kein-Arbeitsunfall-dar.news30939.htm
Wie wird die Quarantäne überwacht? Steht ein Beamter vor der Wohnungstür, wird der Frau eine Fussfessel angelegt oder wird sie inhaftiert?
Nun also die juristisch Weisung, sein Leben und seine Grundrechte gegen eine privatwirtschaftliche Spritze einzutauschen. Von nun an bedarf es einer App als Existenzgenehmigung.
Bleibt nur die Frage, wann die Spritze, als Grundlage, abgeschafft wird und lediglich die privatwirtschaftliche Daseinserlaubnis übrig bleibt. Auf Dauer ist die Spritze als Grund zu durchschaubar.
Kafkaesk könnte man sagen.
Jetzt noch den Umkehrschluss hinbekommen: Ohne Erkrankung keine Quarantäne.
Die Fortschreibung der Geschichte:
Spahn: Covid-Zertifikat bleibt für immer. Dazu braucht es keinen Notstand mehr
https://blog.fdik.org/2021–10/s1634684495
Ach.
Wer hätte damit rechnen können, dass das Ziel der "Pandemie" die Etablierung eines Überwachungsregimes mit Zertifikaten ist. Wenn als nächstes der digitale Alueuro (*) kommt, gekoppelt an das Zertifikat von den Oligarchen, dann wäre das so etwas von unvorhersehbar.
(*) In Erinnerung an die Mark der DDR.
Bekommt man denn Urlaubstage zurück, wenn man während eines Urlaubs erkrankt? Ich dachte, das würde auch unter allgemeines Lebensrisiko fallen.
@ Henning
Wenn krank im Urlaub …Gelben Schein holen … einreichen und dann geht das.…
Auszug:
Debatte um Spahn-Vorstoß
Auch ohne "epidemische Lage" – Baden-Württemberg will an Corona-Maßnahmen festhalten
STAND 19.10.2021, 18:57 Uhr
BW könnte eigene Rechtsgrundlage beschließen
Verlängert der Bundestag die epidemische Lage nicht,
sind die rechtlichen Voraussetzungen
für die aktuellen Corona-Maßnahmen der Landesregierung
nicht mehr gegeben
– etwa die Maskenpflicht,
die 3G-Regeln oder
die Testpflicht für Beschäftigte.
Um die Maßnahmen wie geplant beizubehalten,
könnte der Landtag in Stuttgart selbst
"die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung"
in Baden-Württemberg feststellen.
Denkbar ist aber auch, dass
der Bundestag die epidemische Lage zwar auslaufen lässt, gleichzeitig aber das Infektionsschutzgesetz erneut ändert und
einige, nicht so einschneidende Maßnahmen wie Abstandsgebote, Masken- und 3G-Nachweispflichten
nicht mehr von einer epidemischen Lage abhängig macht.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ende-der-epidemischen-lage-corona-bw-reaktionen-100.html
Protest gegen Corona-Regeln
Mainzer Fastnachtskünstler sagen 2G-Veranstaltungen ab
STAND 19.10.2021, 18:10 Uhr
Die beiden Fastnachtskünstler Andy Ost und Woody Feldmann sagen ihre Auftritte für die Fastnachtskampagne in Mainz ab.
Sie werten die 2G-Regel als Ausgrenzung.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/mainz/fastnachts-kuenstler-sagen2g-veranstaltungen-ab-100.html
Lebensmittel und Menschenrecht
20. Oktober 2021 um 9:10 Ein Artikel von André Tautenhahn Verantwortlicher: Redaktion
Kultur ist ein unverzichtbares Lebensmittel, ein Menschenrecht.
Diese bekannte Botschaft haben Kunst- und Kulturschaffende in dieser Pandemie noch einmal erneuert, um darauf aufmerksam zu machen, wie es um sie und ihre Arbeit bestellt ist.
Schlecht sieht es aus, denn die Krise hat gezeigt, dass das kulturelle Leben eines der ersten Dinge war, welche der verordnungsgebende Regierungsapparat für verzichtbar erklärte, aller Krokodilstränen von Abgeordneten zum Trotz, die sich als Mitglieder des Parlaments zum Teil immer noch für unzuständig erklären.
Nun kehrt die Normalität allmählich in die Theaterhäuser zurück, allerdings immer häufiger unter 2G-Bedingungen,
also nur für Zuschauer, die geimpft oder genesen sind.
Damit wird der Vorwurf der außerordentlichen Entbehrlichkeit keinesfalls entkräftet, sondern nachhaltig bestätigt.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=77154
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/karl-lauterbach-spd-bei-corona-regel-papst-am-steuer-regel-suender-78002804.bild.html#remId=1700196419568699177
aus COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV
Eine genesene Person ist im Besitz eines Genesenennachweises
Ein Genesenennachweis ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt,
Also, bei einer "genesenen" Person war das Ergebnis eines PCR-Tests positiv. Wie, was und warum auch immer.
Der überwiegende Anteil dieser "Genesenen" hätte ohne Test nie erfahren, dass eine Test-"Infektion" vorlag, da es keine Symptome gab.
Also gab es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit auch keine Reaktion des Immunsystems. Auf was soll das Immunsystem anspringen, wenn nichts da ist?
Aber als "Genesene" zählen sie zur Gruppe "2G".
Dass der "Impfschutz" der gespritzten Personen nichts taugt, ist überaus evident und hat sich in zahlreichen Fällen gezeigt.
Ergo, die 2G-Regel ist nichts anderes als politische Tyrannei, eine Luftnummer, Schwachsinn, Schwindel, Rosstäuscherei im Quadrat und schädlich bis ins Mark für die Gesellschaft.
Wäre interessant, wenn ein Bundesland dem Arbeitgeber eines Impflings mit Atomnot Ersatzzahlungen aufgrund einer Quarantäne zahlt und ein ungespritzter in derselben Situation ohne Symptome vor Gericht das Bundesland verklagt, weil in seinem Fall das Bundesland nicht zahlt. Wenn Arbeitgeber und alle Arbeitnehmer zusammenhalten, dann wird die Verhandlung vor Gericht mit brauchbaren Anwälten sicherlich interessant. Der Irrsinn steckt schon im System.
Letztendlich geht es um unsere Zukunft, unsere gemeinsamen Zukunft.
Wenn eine Infektion noch keine Erkrankung ist, wie kann man dann trotzdem im Anschluss für 6 Monate ein "Genesener" sein?
Meines Wissens ist eine Infektion eine Erkrankung (in unterschiedlicher Ausprägung möglich) – was diese Leute meinen (aber nicht sagen dürfen) ist, dass ein positiver PCR-Test keine Erkrankung beweist.
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"Im Berliner Berghain wurde in der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober mit der 2G-Regel gefeiert. Nach dem Ausbruch mussten 2500 Party-Gäste kontaktiert werden. "
https://www.berliner-zeitung.de/news/berghain-in-berlin-19-party-gaeste-nach-corona-ausbruch-infiziert-li.189716
Würde es wirklich um Gesundheitsschutz gehen, müssten alle "Geimpften" und "Genesenen" genauso wie "Ungeimpfte" getestet werden.
Leider ist dies allgemein nichts Neues und schon vor Corona gab es im Bereich des Krankenversicherungsrechts diese Widersprüche. Nach dem einen Gesetz (das vom Bürger etwas fordert) gilt man als Definition "krank" (oder andere Definitionen), nach einem anderen Gesetz, nach dem der Bürger Ansprüche stellen könnte, gilt urplötzlich eine andere Definition für "krank" und er kann keine Ansprüche stellen.
Kommt ganz oft in den einzelnen SGB (Sozialgesetzbüchern) vor. Daran sieht man, dass die Menschlichkeit schon lange Nebensache ist und es nur noch um technokratie und Recht haben geht, egal wie offensichtlich die Widersprüche sind.
Meiner Erfahrung nach hat man keine Chance dagegen. Was bleibt, ist das System zu den eigenen Gunsten zu bespielen. In diesem Fall : AU holen, möglicherweise per Post oder trotz Quarantäne zum Arzt, das wird eh keiner mitbekommen, weil die Verantwortlichen meist zu doof sind, um Schlussfolgerungen zu ziehen. Sie können nur blind ihre Gesetze exerzieren.
Warum soll ich mich ohne Symptome krank schreiben lassen? Wer gesund ist, braucht keine Krankschreibung.
Dieses Urteil ist *nicht* unlogisch, das Urteil gibt klar direkt zu, dass ein positiver "Corona"-Test nichts, aber auch gar nichts bedeutet, um nachzuweisen, dass frau oder man krank ist.
Meine Schlussfolgerung aus dem Urteil:
Das Testen von gesunden Personen muss sofort aufhören. Gesund ist gesund, krank ist krank. Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Kann alles sein: Influenza, Corona, grippaler Infekt, Erkältung, Einwirkung, Nebenwirkung der "Impfung". Dann soll man die kranken Menschen beim Arzt oder im Krankenhaus direkt auf ALLES testen, wenn sie sich gern testen lassen wollen.
Was macht der kranke Patient MIT Symptomen, bei dem dann sowohl Corona‑, Influenza, Rhino‑, Rota-Viren zu gleicher Zeit nachgewiesen werden? Muss der dann auch in Quarantäne? Ein Corona-Test zeigt auch Gensequenzen aus früheren, längst abgeschlossenen Infektionen. Wenn ich vor 10 Jahren eine Corona-Infektion hatte, kann der Test immer noch Gensequenzen von damals in meinen Zellen zeigen. Der Test sagt nämlich nicht, wie lange die frühere Infektion schon zurück liegt.
Den aktuellen Schnupfen, der mich quält mit Fieber und allem drum und dran, verursachen aber – voilá: Rhinoviren. Die zwingen mich ins Bett, dort vergrabe ich mich und tauche erst wieder auf, wenn es MIR BESSER GEHT. Und wenn es mir wieder gut geht, bin ich nicht mehr ansteckend.
STOP das TESTEN von GESUNDEN Personen! STOP QUARANTÄNE von GESUNDEN Personen ohne Symptome!
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123744/SARS-CoV-2-Gene-im-menschlichen-Erbgut-erklaeren-persistierende-positive-PCR-Tests
Ergänzung: es gibt persistierende positive PCR Tests, weil tatsächlich natürliche Viren es schaffen, sich nach (!!) Infektion dauerhaft ins menschliche Erbgut einzubauen. Diese Menschen sind topfit, gesund und haben IMMER einen positiven Test.
STOP PCR-TESTS bei GESUNDEN!! STOP ALLE TESTS bei GESUNDEN!!
Das LAG 'tickt normal' würde ich sagen. Das Problem ist, dass die ganzen Massnahmen, Verordnungen und Gesetze in einem verfassungswidrigen und rechtsordnungslosen Vakuum operieren.
Fragwürdige Ermächtigungen und Verordnungen, welche von der Polizei und anderen blind umgesetzt werden. In Deutschland zumindest gäbe es eine Remonstrationspflicht sogar.
Hier zwei Beispiele, weil heute morgen auf Corona-Transition gelesen (weil ich morgens eben in der Schweiz aufwache…):
1. https://corona-transition.org/mit-welchem-juristischen-trick-die-pandemie-der-ungeimpften-herbeigelogen-wird
Hier wird auf § 2 der COVID-19-Schutzmassnahmen-Ausnahmeverordnung hingewiesen. Allerdings nicht mit dem Kontext zitiert. Hier im Zusammenhang:
'Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist
1. eine asymptomatische Person, eine Person, bei der aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 vorliegt; typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 sind Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust,
2. eine geimpfte Person eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist'
Abgesehen von der Frage der Rechtmässigkeit solcher Verordnungen: die sog. typischen Symptome sind aber nicht nur für 'SARS-Cov‑2.Infektionen' typisch, sondern auch schon vor und parallel dazu klassische Symptome grippeähnlicher Erkrankungen.
Damit handelt es sich um einen nicht hinreichend bestimmten Rechtsbegriff. Es ist schichtweg lauter Dünnpfiff, was hier an Gesetzen und Verordnungen fabriziert und nachgetragen wird.
In der Schweiz sind aktuell nur 5.8% der symptomatischen grippeähnlichen Erkrankungen lt. Sentinella Verfahren mit positivem SARS-CoV‑2 Testbefund: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/saisonale-grippe—lagebericht-schweiz.html
Man beachte auch die abweichende 'Symptomliste':
Grippeähnliche Erkrankung: In der Regel plötzlich auftretendes hohes Fieber (>38°C) und Husten oder Halsschmerzen. Ausserdem Folgekrankheiten (Pneumonien, Bronchitiden, Otitiden usw.), bei denen eine nicht bereits gemeldete Influenza als Ausgangserkrankung vorlag.
Covid-19 Verdacht: Akute Erkrankung der Atemwege und/oder Fieber ≥38°C ohne andere Ätiologie und/oder plötzliche Anosmie und/oder Ageusie und/oder akute Verwirrtheit oder Verschlechterung des Allgemeinzustandes bei älteren Menschen ohne andere Ätiologie.
Das RKI hat noch die Zahlen (jetzt) von Woche 40 (BAG = Wo 41) drauf, da waren 2% aller symptomatischen Arztbesuche mit grippeähnlichen Symptomen Sars-CoV‑2 positiv. 98% 'hatten war anderes': https://influenza.rki.de/
-> Die Politik arbeitet in einem Raum eigener Definitionen, das hat mir der Realität und 'der Wissenschaft' nichts zu tun.
2. https://corona-transition.org/wir-handeln-nach-dem-gesetz-doch-die-politiker-machen-das-gegenteil Ein Walliser Wirte-Brüderpaar in Zermatt weigert sich, die Zertifikatepflicht umzusetzen oder zu kontrollieren. Sie hatten dies schon letztes Jahr im April mit der Maskenpflicht zu gehalten. Sie wurden dann 6x mal von der Polizei kontrolliert und es wurd mit Schliessung gedroht, aber sie haben immer noch offen. Warum? Sie sagen, weil es in der Schweiz gar kein Gesetz mit Maskenpflicht gibt (und wohl keine Sanktionen ohne Gesetz getroffen werden können).
Und: nachdem ein Mitarbeiter gleich am ersten Tag mit 8 Stunden Maske auf der Arbeit gesundheitliche Probleme bekommen hatte, hatten sie sich and den Kanton gewendet mit der Frage, wer eigentlich verantwortlich ist, wenn Mitarbeitern etwas passiert aufgrund des Maskentragens. Antwort des Kantons: die Wirte sind verantwortlich. Obwohl der Bund also mit der Bundesregierung die Maskenpflicht propagiert und dazu auch Gastwirte zwingen möchte, Verantwortung übernimmt keiner…
Vgl. in DE zum Thema Lohnfortzahlung bei Quarantäne: https://www.corodok.de/gruene-linke-kampf/#comment-79290 sowie https://www.corodok.de/gruene-linke-kampf/#comment-79687 .
Ahoi Leute,
damit ich es auch verstehe: Die "7‑Tage-Inzidenz" beschreibt doch die Zahl der neu aufgetretenen Infektionen in einer Woche, richtig?
Also das, was die PCR-Tests zeigen, richtig?
Wenn dann also das beim RKI-Dashboard unter der Überschrift "Covid-19-Fälle" steht, ist das doch falsch, oder?
Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich hab nämlich keine Definition gefunden, was nun ein "Covid-19-Fall" ist.
Das wäre mir sehr hilfreich! Danke!
ok, ich habs!
>> In Einklang mit den internationalen Standards der WHO und des ECDC wertet das RKI alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV‑2 unabhängig vom Vorhandensein oder der Ausprägung der klinischen Symptomatik als COVID-19-Fälle. Unter COVID-19-Fällen werden somit sowohl akute SARS-CoV-2-Infektionen als auch COVID-19-Erkrankungen zusammengefasst.<<
Das heißt der Betrug beginnt schn bei der Definition.
Covid soll normalerweise die Krankheit sein(also nur mit Symptomen!).Corona heisst das Virus.
Komischerweise wird in den USA in der Presse immer von Covid gesprochen wenn man Corona meint.