Auf welch' wackligem Grund die Kontakverbote stehen, ist am 20.10. in einem Artikel auf faz.net zu lesen. Etwas maulig stellt der Autor unter der Überschrift "Ein Verbot, das keines ist"fest, daß es manche Verbote gar nicht gibt und andere nicht rechtmäßig sind. Zum Beispiel gelte in NRW:
»„Treffen sind nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes – bis maximal fünf Personen – gestattet“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen. „Daneben ist im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (…) zulässig.“
Gestattet, zulässig – das klingt nach einem klaren Verbot. Doch für so ein solches Verbot enthält die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen mit seinen knapp 18 Millionen Einwohnern gar keine Rechtsgrundlage. Die genannten Regeln finden sich dort als Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot wieder, und das gilt ausschließlich „im öffentlichen Raum“.
„Für die eigene Wohnung können aus dem Text also gar keine Kontaktbeschränkungen hergeleitet werden“, sagt die Rechtswissenschaftlerin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum, der F.A.Z. „Letztlich bedeutet das, dass man in der Kommunikation mit der Bevölkerung Informationen verbreitet, die die geltenden Regelungen strenger erscheinen lassen, als es der Rechtslage entspricht.“…
Lediglich „Partys und vergleichbare Feiern“ sind laut der Verordnung in NRW „generell untersagt“, und damit auch im Privaten, allerdings ohne dass eine Teilnehmerzahl genannt oder der Begriff „Party“ definiert würde. Gehört Tanz dazu oder laute Musik? Der Ausschank von Alkohol? „Ein Weihnachtstreffen zu Hause wäre also komplett verboten, falls es eine Party darstellt, auch wenn die Höchstzahl an Personen unterschritten wird“, sagt Kießling, „anderenfalls wäre es komplett erlaubt, also ohne jede Beschränkung der Personenzahl.“
Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales bestätigte der F.A.Z., dass im privaten Raum nur Partys verboten seien. „Darüber hinaus gilt die dringende Empfehlung, die Regeln für den öffentlichen Raum auch in den eigenen vier Wänden zu beachten.“ Warum die Landesregierung eine dringende Empfehlung gegenüber der Öffentlichkeit als Kontaktverbot darstellt, erklärt er nicht.
Auch in Hessen geht es schon mal durcheinander
Auch in Hessen gelten die Kontaktbeschränkungen allein für „Aufenthalte im öffentlichen Raum“. Allerdings hat Ministerpräsident Volker Bouffier das in seinen Pressekonferenzen auch immer wieder so gesagt. Im privaten Bereich hoffe man auf die Vernunft der Menschen, sich schon im eigenen Interesse an die Regeln zu halten, so Bouffier. Es steht auch in Hessens Corona-Verordnung: Für private Zusammenkünfte wird eine Beschränkung lediglich „dringend empfohlen“. Auf der Website der Hessischen Landesregierung geht das schon mal durcheinander, wenn es etwa heißt, über Weihnachten seien Treffen nur im „engsten Familienkreis gestattet“.
Bayern, Berlin und Niedersachsen hingegen regeln die Kontaktbeschränkungen per Verordnung bis in die Wohnungen hinein. Damit setzen sie den gemeinsamen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vollständig um. In Baden-Württemberg geht die Regierung noch einen Schritt weiter und verbietet gleich alle „privaten Zusammenkünfte“ im öffentlichen Raum. Demnach dürfen sich nicht einmal zwei befreundete Mütter auf eine Parkbank setzen, um sich zu unterhalten. Juristin Kießling findet das rechtlich fragwürdig. „Schließlich ist das Infektionsrisiko draußen viel geringer als in geschlossenen Räumen.“ Eine Ausnahme gibt es nur für „Sport und Bewegung“. Würden die Mütter Dehnübungen machen, wäre ihr Treffen im Park erlaubt.«
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Am besten ist es, sich die Veordnungen ausdrucken, sich aufmerksam durchlesen , das wichtigste markieren
und für den Fall der Fälle griffbereit haben.
Ratschlag bei Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen Kontaktbeschränkungen
Wenn Ihnen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eines Bußgeldverfahrens schriftlich oder auch mündlich mitgeteilt wird, so äußern Sie sich nicht zu dem Vorwurf, den man Ihnen macht. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt. Gehen Sie nicht zur Polizei, denn Sie sind nicht verpflichtet, als Beschuldigter auszusagen oder auf dem Revier zu erscheinen. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung müssen Sie keine Folge leisten.
s. https://kanzlei-ziervogel.de/verstoss-gegen-kontaktbeschraenkungen-wegen-corona-pandemie/
Mir ist das sch.…egal, ich treffe mich in meiner Wohnungmit so vielen Leuten, wie ich mag.
In Rheinland-Pfalz galt übrigens während der 9. und 10. CoBeLVO (also zwischen dem 10. Juni bis zum 16. September) die "Maskenpflicht" übrigens auch nur im "öffentlichen Raum". Man wollte das allerdings nicht zugeben und hat in der 11. Verordnung die entsprechenden Tatbestandsmerkmale ganz heimlich gestrichen.
Bei Versammlungen in Wohnungen oder in anderen privaten Räumlichkeiten hat der Staat gem. Artikel 8 GG sowieso niemals irgendetwas verloren.
"Bayern, Berlin und Niedersachsen hingegen regeln die Kontaktbeschränkungen per Verordnung bis in die Wohnungen hinein." – was will man auch anderes von solch einem Lakaien, wie den Berliner OB auch erwarten?
Anscheinend lautet das Motto der verantwortliche:
Je bekloppter umso besser.
Ich für meinen Teil laufe auf jeden Fall jetzt nicht mit einem dicken Buch (oder gar mit einem "Schmerztelefon") herum, um in jeder Situation zu wissen, ob ich vielleicht gegen irgendwelche regeln verstossen könnte. Auf Diskussionen, dass man besser dies oder das vor als nach diesem oder jenem Termin machen solle, lasse ich mich nicht ein.
Und für die, die jetzt in Massen das sinkende Schiff verlassen (heute Nacht auffällig häufige Flugbewegungen nachdem es sehr lange am Himmel sehr still war) anstatt etwas gegen die Zumutungen zu unternehmen vor denen sie fliehen, habe ich nur Verachtung übrig.
@ Albrecht Storz
"Und für die, die jetzt in Massen das sinkende Schiff verlassen (heute Nacht auffällig häufige Flugbewegungen nachdem es sehr lange am Himmel sehr still war) anstatt etwas gegen die Zumutungen zu unternehmen vor denen sie fliehen, habe ich nur Verachtung übrig."
Flucht per Privatjet? Oder was sollen mir die beobachteten "Flugbewegungen" sagen? Aber wer flieht denn dann? Vermutlich doch eher die, die ohnehin nicht von den "Zumutungen" betroffen wären, oder?
Wäre für Aufklärung dankbar.