»Corona: Neue Regeln für Entschädigungszahlungen im Quarantänefall (13.04.2022)
Wer als enge Kontaktperson eines Corona-Infizierten in Quarantäne gehen muss, erhält ab dem 25. April 2022 keine Erstattung seines Verdienstausfalls mehr. Dies hat die niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens am Dienstag (12. April 2022) in einem Schreiben an die niedersächsischen Landkreise mitgeteilt.
Von dieser neuen Regelung sind nur Personen betroffen, die bislang keine Corona-Schutzimpfung erhalten haben oder deren Impfstatus unvollständig ist. „Das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der Verdienstausfall nicht zu erstatten ist, wenn eine Quarantäne hätte vermieden werden können“, erklärt Gesundheitsministerin Behrens. „Jede und jeder kann sich schnell und unkompliziert impfen lassen und damit die Quarantäne vermeiden. Es ist damit folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Dienstausfall der Minderheit aufkommt.“ Personen, die sich aufgrund einer Kontraindikation nicht impfen lassen können, haben dagegen weiterhin Anspruch auf Entschädigungszahlungen, sofern sie die Kontraindikation mit einem gültigen ärztlichen Attest nachweisen können. Wer bereits dreifach geimpft ist, als genesen gilt (für 90 Tage ab dem 28. Tag nach der PCR-Testung) oder in den vorangegangenen 90 Tagen eine Zweitimpfung erhalten hat, muss – solange er nur als Kontaktperson gilt – nicht in Quarantäne und bleibt von dieser Regelung unberührt.
Wer arbeitsunfähig ist, also durch einen PCR-Test bestätigt infiziert ist und Symptome hat oder keine Symptome hat, aber seiner beruflichen Tätigkeit in der häuslichen Isolation nicht nachkommen kann, hat als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung – unabhängig davon, ob er geimpft ist oder nicht. Die für den Arbeitgeber erforderliche AU-Bescheinigung, den „Gelben Schein“, stellt der Hausarzt aus. „Dies ist keine Aufgabe des Gesundheitsamts“, macht Janika Waaschke, stellvertretende Leitung der Behörde im Lüchower Kreishaus, deutlich.
AU-Bescheinigungen können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte telefonisch für bis zu sieben Kalendertage ausstellen – „das ist unabhängig von einer Anordnung des Gesundheitsamts“, sagt Waaschke. Ist versäumt worden, sich vom Hausarzt eine AU-Bescheinigung ausstellen zu lassen, ist dies zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und dem Hausarzt zu klären. „Ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz ergeben sich daraus nicht“, stellt Waaschke klar.«
luechow-dannenberg.de
Also wenn ich jetzt nur Geboosterte um mich habe und nur aus ihrem Kreis infiziert werden kann oder wurde, kann ich die dann auf Erstattung meines Lohnausfalls verklagen?
https://www.corodok.de/heil-weil/#comment-96950
treffender Kommentar. Die Landesregierung hofft, durch solche Versuche, das Gatter, den Zaun, den Stacheldraht rund ums Freigelände der Herde zu reparieren, viele, viele Schlafschafe, die auf der grünen (!) Wiese grasen, zu beeindrucken vor den Wahlen.
Die blökende Herde soll sich sicher fühlen vor dem Wolf, der schon längst weiter gezogen ist. "IMPF"-Lücken im Zaun lassen sich leider nur schwer schließen.
Einstweilige Verfügungen auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim zurückgewiesen
12.04.2022Pressestelle:
ArbG Gießen
Verfahren 5 Ga 1/22 und 5 Ga 2/22
Nr. 01/2022
Die Anträge eines Wohnbereichsleiters und einer Pflegefachkraft in einem Seniorenheim auf Beschäftigung trotz Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises wurden von der 5. Kammer des Arbeitsgerichts Gießen zurückgewiesen.
Die Antragsteller begehren im Wege der einstweiligen Verfügung ihre vertragsgemäße Beschäftigung in einem Seniorenheim. Beide Antragsteller stehen in ungekündigten Arbeitsverhältnissen zur Antragsgegnerin und sind nicht gegen SARS-CoV‑2 geimpft. Beide wurden mit Wirkung ab dem 16. März 2022 von der Antragsgegnerin, die bundesweit Seniorenheime betreibt, ohne Fortzahlung der Vergütung freigestellt, weil sie bis zum 15. März 2022 entgegen § 20a Abs. 2 IfSG keine Impfung gegen SARS-CoV‑2 nachgewiesen und auch keinen Genesenennachweis vorgelegt hatten. Die Antragsteller halten die Freistellungen für rechtswidrig.
Dieser Auffassung folgt die zuständige Kammer nicht.
Zwar sehe § 20 a Abs. Abs.3 Satz 4 IfSG unmittelbar ein Beschäftigungsverbot im Falle der Nichtvorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nur für ab dem 16. März 2022 neu eingestellte Personen, nicht aber für bislang schon beschäftigte Personen vor. Dennoch stehe es der Arbeitgeberin unter Zugrundelegung der gesetzlichen Wertungen des § 20 a IfSG im Rahmen billigen Ermessens frei, im Hinblick auf das besondere Schutzbedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind und der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht nachkommen, von der Arbeitsleistung freizustellen. Gegenüber dem Interesse der Beschäftigten an der Ausübung ihrer Tätigkeit überwiege insofern das Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner an deren Gesundheitsschutz.
Die Frage ob die Vergütung für die Zeit der Freistellung fortzuzahlen ist, war nicht Gegenstand der vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren.
https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/einstweilige-verf%C3%BCgungen-auf-besch%C3%A4ftigung-ungeimpfter-in-seniorenheim
die arbeitgeberin stellte frei, ohne auf die anordnung des gesundheitsamtes zu warten.
die arbeitgeberin verletzt das Recht auf freie Berufsausübung, ohne dazu ermächtigt zu sein.
das gericht erteilt diese Ermächtigung vorläufig.
Wer mich irgendwann mal als Kontaktperson benennt und ich keine Kohle mehr kriege, der kann sich warm anziehen.
Ist doch alles nur Diskussion um des Kaisers Bart bzw. Wehklagen um den Wegfall einer ungerechtfertigten Einnahmequelle. Die Gesundheitsämter sind für die Quarantäneanordnungen zuständig und schaffen das nie rechtzeitig zu kommunizieren. Gleichzeitig bin ich natürlich nicht zur Kenntnisnahme irgend einer Erkrankung von irgendjemandem verpflichtet. Wenn mich Dritte (außer das Gesundheitsamt per direkt übergebenem Einschreiben) über medizinische Sachverhalte anderer informieren wollen, ist mir das egal – entweder wollen die sich wichtig machen und begreifen nicht, dass ich mich für den Gesundheitszustand anderer nicht interessiere oder die Schwurbler und Verschwörer wollen mich anlügen um mich für 'ne Woche aus dem Weg zu haben. Es bleibt weiterhin dabei: als Kontaktperson in Quarantäne geht nur, wer das auch wirklich möchte. Nun verschwindet jedoch der Anreiz des zu erstattenden Verdienstausfalls – zumindest so lange bis festgelegt wurde, wie lange nach dem ersten Booster die Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne gehen müssen.
Ich kann mir übrigens sehr lebhaft vorstellen, wie Freiberufler mit einem echt großen sozialen Umfeld praktisch seit zwei Jahren in Dauerquarantäne sind und sich den Umsatz des Vergleichszeitraums aus 2019 bezahlen lassen. Kann natürlich auch sein, dass das Wort "Kontaktbörse" in irgendwelchen Telegram oer WhatsApp Channels an der Stelle schon eine komplett neue Dimension erhalten hat.
Ist doch leider nur konsequent. Immerhin steht in der aktuellen Fassung das IfSG, dass nur eine dreifache Impfung eine "vollständige Impfung" ist. Eigentlich dürfte man daher die dritte Impfung auch nicht mehr als "Booster" bezeichnen, sondern erst die vierte.
Das wird noch lustig werden im Herbst, wenn die 2‑fach Geimpften dann mit den Ungeimpften draußen in der Kälte stehen, weil man sie auch nicht mehr ins Restaurant lässt.
Man sollte einfach keine Leute denunzieren (als Kontaktpersonen melden), wenn man nicht alle seine Freunde und Bekannten verlieren will. Wer möchte denn dafür verantwortlich sein, dass den Freunden 1000-10.000 EUR Verdienstaufall drohen? Wegen nichts und wieder nichts bzw. wegen einem positiven Test, der überhaupt nichts beweist. Das ist alles nur noch sowas von krank.
https://20–03-freedom.day/
Alle Maßnahmen enden, laut Dr. Marco Buschmann, am 20. März 2022. "Es gibt ein absolutes Ende aller Maßnahmen."
100 Milliarden für Waffen, aber kein Geld für Menschen, die nicht arbeiten dürfen aus fadenscheinigen Gründen, bzw. aus pädagogischen Gründen.
Manchmal kann ich es für einen Tag vergessen in welchem Land ich lebe, aber solche Artikel bringen mich sofort zurück in die Realität.
Es ist damit folgerichtig, dass die Allgemeinheit hier nicht länger für den Dienstausfall der Minderheit aufkommt.
Es ist damit folgerichtig, dass die Minderheit hier nicht länger für den Dienstausfall der Allgemeinheit aufkommt.
Impfpflicht durch die Hintertür
Mal eine Frage zum allgemeinen Verständnis:
Aktueller Stand: Freiheit mit 3 Stichen. Wenn ich jetzt entschließen würde, mich impfen zu lassen (natürlich nur rein hypothetisch), würde ich doch 2 Impfungen im Abstand von 4 Wochen bekommen. Ich wäre danach also nicht geboostert, würde also nie diese Voraussetzung erfüllen. Wenn ich mich dann in ein paar Monaten boostern könnte (also Nr. 3), wäre die Grundvoraussetzung für den elitären Club der Solidarischen wahrscheinlich schon auf 4 Stiche erhöht, ich wäre also wieder nicht dabei.
Fazit: Impfen lohnt sich überhaupt nicht (mehr).
kurz und knapp : es werden ständig neue Begründungen bzw. Bedrohungs-Szenarien erfunden.…wir werden gespalten und drangsaliert
Und wer sich wegen Kopfschmerzen krank schreiben lässt , erhält auch keine Lohnfortzahlung mehr, da er ja das Angebot sich köpfen zu lassen hätte annehmen können …
;-(
Es ist wirklich nicht mehr erträglich, wenn Leute öffentlich behaupten "Jede und jeder kann sich schnell und unkompliziert impfen lassen und damit die Quarantäne vermeiden." … und was ist mit den Geinjizierten, Gepieksten und Geboosterten, die trotzdem nicht "die Quarantäne vermeiden"?
Warum finden sich nur noch die Stimmen von völlig realitätsverweigernden Volltrottel in den Groß-Medien?