»Lüneburg – Wer in Niedersachsen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV‑2 geimpft oder von einer COVID-19-Infektion genesen ist, darf nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg nicht vom Besuch beim Friseur ausgeschlossen werden.
Die derzeitige 2G-plus-Regel bei körpernahen Dienstleistungen sei unangemessen und unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens im Bundesland keine notwendige Schutzmaßnahme, teilte das Gericht heute mit. Es bezog sich auf die körperpflegerischen Grundbedarfe, wozu etwa der Besuch beim Friseur oder der Fußpflege zählten.
Das Infektionsrisiko sei in diesen Bereichen nur begrenzt, weil sich regelmäßig nur wenige Menschen gleichzeitig dort aufhielten. Zudem könne der Schutz durch das Tragen einer Maske oder eines negativen Coronatests deutlich erhöht werden. Bis zu einer Neuregelung gelten laut Gericht die Pflichten zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske sowie zur Erfassung der Kontaktdaten.
Die Landesregierung arbeitet derzeit an einer neuen Corona-Landesverordnung, die morgen in Kraft treten soll. Nach derzeitigen Regeln gilt in weiten Teilen des Bundeslandes die 2G-plus-Regel für alle körpernahen Dienstleistungen – bis auf solche, die aus medizinischen Gründen notwendig sind.
Wer schon eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus bekommen hat, benötigt keinen negativen Test. Wer sie noch nicht empfangen hat, aber etwa zwei Impfungen mit dem Präparat von Biontech/Pfizer vorweisen kann, benötigt zusätzlich einen negativen Coronatest. © dpa/aerzteblatt.de«
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Ein Lichtstreif am Horizont! Wer hätte noch geglaubt, dass in diesem Land irgendein Gericht irgendeine der unterschiedlichsten, akribisch zu beachtenden "G‑Regeln", irgendwann einmal – wenn auch nur teilweise – außer Kraft setzen würde?
Kommt für mich zu spät. War inzwischen mein eigener Friseur.
Das sieht man 😉
Das Urteil ist interessant, wird aber bestimmt von höher Instanz wieder einkassiert.
Wenn ich nicht jegliches Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz verloren hätte, würde ich auch klagen. Wenn die Justiz noch unabhängig wäre, so bin ich mir zu 95% sicher, dass eine Klage gegen Folgendes Erfolg haben müsste:
- Zutritt zu Bekleidungsgeschäften nur für Geimpfte (sollen Ungeimpfte im Winter erfrieren, in zerrissenen Unterhosen und ohne Schuhe herumlaufen?) Hier ist nicht nur die Menschenwürde weiter unterschritten, sondern das blanke Überleben in Gefahr. Wer keine Daunenjacke mehr hat und bei Minusgraden draußen ist, kann erfrieren. Und nun brauchen sie bloß nicht damit kommen, dass man ja nicht nach draußen gehen müsste oder ja auch mit zerrissener Unterhose und löchrigen Socken zu Hause sitzen könnte.
Es gibt eine Menschenwürde, aber die juckt die Gerichte offenbar einen Dreck.
- Zutritt zu Fahrradgeschäften, Autogeschäften und Reparaturwerkstätten nur für Geimpfte. Auch die Fortbewegung gehört zu den Dingen, die man einem Menschen nicht versagen kann, wenn man ihm noch ein Überlegen bzw. ein Leben in Würde gestatten möchte. Wer seine Lebensmittel 20km entfernt kaufen muss oder zur Apotheke muss, weil es vor Ort kein Angebot gibt, braucht ein Auto oder ein Rad und es muss diesen Menschen ermöglicht werden, darauf zurückzugreifen, ohne sich erst eine Impfspritze in den Arm jagen zu lassen.
- Weiterhin sind alle 2G+ Maßnahmen eine unzulässige Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften, denn wenn ein Geimpfter mit Test wo rein darf, muss auch ein Ungeimpfter mit Test wo rein dürfen. Alles andere entbehrt jeglicher logischen Grundlage. Mit 2G+ sagt die Regierung aus und gibt zu, dass die Impfung nicht sicher ist und erst ein Test angeblich Aufschluss gibt. Diesen Test könnte auch ein Ungeimpfter machen. Somit wäre die 2G+ Regelung zu kippen. Die 2G-Regelung wäre auch zu kippen, da nachgewiesen ist, dass Impfungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Man könnte das noch weiter fortführen. Vielleicht gibt es jemanden, der noch Kraft für solche Dinge hat und klagen möchte. Ich liefere gerne die logischen Herleitungen und wie man argumentieren kann. Nur ist alles verloren, wenn die Justiz nicht mehr logisch schlussfolgern kann, sondern auch dem Doppeldenk verfallen ist.
Baumärkte sucht man(n) nicht nicht nur zum Zeitvertreib auf, sondern auch für notwendige und wichtige Sachen im Haushalt, wenn was defekt ist. In Sachsen gilt für Baumärkte jedoch 2G. Wenn kaputte Wasserhähne, Lichtschalter, Schlösser usw. nicht zum Grundbedarf gehören, muss man sich wahrscheinlich direkt an Herrn Kretschmer wenden, der sich dann persönlich darum kümmern wird. Oder man setzt sich ins Auto (ÖPNV ist ja auch tabu) und fährt paar Kilometer nach Thüringen oder Sachsen Anhalt, um sich das zu besorgen, was man braucht. Eventuell kommt man ja an einer Teststation vorbei, dann könnte man bis zum nächsten Tag auch wieder mit dem Bus fahren.
Mal im Ernst: Gegen welches Gesetz hat man als Ungespritzter derzeit verstoßen, dass einem diese Art von Strafe trifft?
Wozu muss ich noch in voller Höhe Steuern und andere Abgaben entrichten, wenn mir große Teile des öffentlichen Lebens von staatswegen vorenthalten sind?
Das ist wirklich alles nur noch Terror. Die wollen einfach, dass man bei einem kaputten Wasserventil im Haus und der Wohnung alles absaufen lässt, am besten noch die Leute drin, damit die Versicherung dann alles zahlt?
Keine Ahnung, wer z. B. zum Zuheizen einen Holzverbrenner kaufen will, der darf das auch nicht, denn dass man es im Haus warm hat, gehört wohl auch zu der Art von Luxus, den es bis 2019 gab, heute ist es vermutlich angebracht, auch bei Ausfall einer Heizung zu fordern, dass Bewohner bei um die Nullgradgrenze ohne Heizung in ihrem Haus sitzen.
Richtig, genauso Werkzeuge um am Mauerwerk oder Dach Schäden zu beheben.. alles verboten, soll es doch ins Haus reinregnen und wer gerade dabei war, in seinem Haus Elektrik zu installieren, der darf sich wieder Petroleumlampen zulegen oder bei Kerzenschein seine Bankauszüge und Anträge lesen, die man bald auch nicht mehr stellen kann, da man ja nicht mehr in Copy-Shops reinkommt und demnächst den Perso höchstorginal versenden muss, da Kopien verboten.
Die sind irre geworden. Ich glaube, die Regierung ist maßlos überfordert, denkt mit ihrer seelenlosen technokratischen Denke meilenweit an der Realität vorbei und es sind auch sehr viele sehr bösartige Menschen darunter, die sich vermutlich so richtig freuen, wenn man als Ungeimpfter zu Hause sitzt und die letzten zerlöcherten Klamotten in der Badewanne mit Seife waschen muss, weil die Waschmaschine in der neuen Wohnung sich ohne den Stutzen aus dem Baumarkt nicht anschließen lässt.
Das sind Menschenfeinde. Einfach nur Monster. Verlorene Seelen, die durch nichts mehr zu retten sind und hoffentlich eines Tages gerichtet werden.
Danke an die Richter in Lüneburg!
“Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit.”
2. Timotheus 1,7
Vielleicht lesen sie, die klar und klug denkenden Männer und Frauen des Oberverwaltungsgerichts aus Niedersachsen, auch gelegentlich hier mit. Ob ich mein Haar allein färben und mich hübsch machen kann, wie ich will, ist egal.
ICH WILL ABER, VERDAMMT NOCH MAL, IMMER DIE CHANCE HABEN, JEDERZEIT ZU JEDEM ODER EINEM WEITEREN FRISEUR MEINER WAHL GEHEN ZU KÖNNEN.
ICH WILL DEM FRISEUR ZU GUTEM UMSATZ VERHELFEN, WEIL ER ODER SIE EINFACH PERFEKT MEINE HAARE SCHNEIDET. UND ICH WILL DANN GEHEN, WANN >>>> ICH<<<< ES WILL. MORGEN ODER NÄCHSTE WOCHE.
Rhhm. Sorry, dass ich schreie. Das darf man nicht im Internet. Das ist kein guter Stil.
~
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/vorlaufige-ausservollzugsetzung-der-2-g-plus-regelung-bei-korpernahen-dienstleistungen-206817.html
Hier gibt es die Begründung zum Urteil.
Es ist noch zu wenig, aber es ist ein Anfang!! Ich freue mich auf jeden Fall über den Versuch, etwas Sachlichkeit in das allgemeine Durcheinander der Verordnungen zu bringen.
Natürlich müssen alle 2G‑, 3G- 4G-Plus-Plus-Regeln sofort verboten werden, davon abgesehen. Denn der "Geimpfte" von heute ist ja eben der Un-"Geimpfte" von morgen und übermorgen. Jeder "Geimpften"-Status ist immer nur eine Momentaufnahme.
Ich sehe gerade, ich hatte den Link zur Urteilsbegründung übersehen, er ist schon im Beitrag von Christian K. vorhin zu finden.
https://www.corodok.de/ema-geimpfte-studienobjekte/#comment-100988
Das Urteil ist peinlich und dumm. Alle G‑Regeln müssen verboten werden, sie sind unsinnig diskriminierend und menschenrechtswidrig.
@ mab
Exakt! Reine Augenwischerei, die der Simulation einer funktionierenden und unabhängigen Justiz dient.
Die komische Oper.
"In der Schule wurden die Schüler durch einen Meter getrennt, während bei der Premiere in der Mailänder Scala Politiker und VIPs ohne Kapazitätsgrenze eingepfercht wurden. Covid betrifft nur den kleinen Mann.
7. Dez. 2021"
https://twitter.com/RadioGenova/status/1468278844754956294
"Malmö 05/12/21. In Schweden gibt es keine Gesundheitsbeschränkungen, keinen Gesundheitspass, niemand trägt eine Maske und die Krankenhäuser sind leer. Geimpfte Bevölkerung 70%.
6. Dez. 2021"
https://twitter.com/RadioGenova/status/1467935626557366277
"Maske nur für den kleinen Mann.
29. Nov. 2021"
https://twitter.com/RadioGenova/status/1465295838796828674