»2G im Einzelhandel ist in Niedersachsen nach nur wenigen Tagen schon wieder Geschichte: Auch ungeimpfte Menschen dürfen nun wieder in die Geschäfte. Das OVG kassierte die umstrittene Regelung der Landesregierung.
Hannover (dpa/lni) – Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die erst seit kurzem geltende 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung.
Seit Montag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen waren, seitdem nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten.
Der 13. Senat des Gerichts entschied nun, diese Regelung vorläufig außer Vollzug zu setzen. (Az.: 13 MN 477/21). Geklagt hatte ein Unternehmen, das auch in Niedersachsen Einzelhandel im Filialbetrieb mit einem Mischsortiment betreibt.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Zudem könnten die Kunden auch im Einzelhandel verpflichtet werden, eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sei nicht ersichtlich, dass das Land seine Forschung zu Infektionswegen erhöht habe, um die Zielgenauigkeit seiner Schutzmaßnahmen zu erhöhen.
Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.«
n‑tv.de
Wieder einmal paßt es:
Fehlfarben – Ein Jahr (Es geht voran) 1982
Keine Atempause
Geschichte wird gemacht
Es geht voran
Quelle: youtube.com
In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
»Vorläufige Außervollzugsetzung der 2‑G-Regelung im Einzelhandel
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV‑2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 477/21). Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel)…
Die 2‑G-Regelung im Einzelhandel in der konkreten Ausgestaltung nach § 9a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 Corona-VO dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2‑G-Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2‑G-Regelung unterworfen blieben, seien nicht erkennbar…
Die Außervollzugsetzung der sog. 2‑G-Regelung im Einzelhandel wirkt nicht nur zugunsten der Antragstellerin in diesem Verfahren. Sie ist vielmehr in ganz Niedersachsen allgemeinverbindlich.
Der Beschluss ist unanfechtbar…«
«Der Handelsverband hatte die Regel bereits im Vorfeld scharf kritisiert und erklärt, mit der Einführung der 2G-Regel sei damit zu rechnen, dass das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten weitgehend zum Erliegen komme.» – Wie kann das Geschäft zum erliegen kommen, wenn nur eine «verschwindende Minderheit» keine Einsicht in den Nutzen der Gentherapien zeigt, wie es immer heisst, und die übergrosse Mehrheit begeistert mitmacht? Der Handelsverband scheint den Fehler nicht zu finden.
Sehr schön. Ein Funken Rechsstaat.
Ob es jetzt eine Hausdurchsuchung bei dem Richter geben wird?
@ Zebraherz
Schön wäre es. Ich fürchte eher, das ist ein verzweifelter Versuch, Rechtstaat zu simulieren, damit sich die aufgeschreckten Untertanen wieder beruhigen und auf die Couch setzen, statt auf die Straße zu gehen. Ich hoffe, wir fallen nicht darauf herein und machen weiter Druck – auf allen Ebenen!
Hihi, das Blöde ist halt, dass der Großteil der schurkischen, die Segnung der Heiligen Impfung schmähenden Massenmörder ausgerechnet in der Altersgruppe unterwegs ist, die für den Einzelhandel besonders interessant ist. Das merkt man dann doch, wenn die plötzlich wegbleiben. Der ökonomisch saturierte Bildungsbürger hingegen ist für den klassischen städtischen Einzelhandel wenig interessant, insbesondere wenn es um niedrig- bis mittelpreisige Ware geht.
Wären die Interessenverbände des Handels nicht überwiegend bemitleidenswerte Funktionäre, sondern echte Interessenvertreter ihrer Mitglieder, dann hätten sie das schon vor langer Zeit erkannt und wären wütend Sturm gegen Drogenrausch-Ideen wie 2G oder gar 2G plus gelaufen.
Und Bazooka-Olaf und seine Camarilla (seit Jahren warte ich darauf, das Wort zu verwenden) machen gerade reihenweise taktische Fehler. Nur weiter so, liebe Ampel.
Ich habe es auf der Homepage des OVG nachgelesen. Es stimmt tatsächlich, dass das Gericht so geurteilt hat. Leute, das macht Hoffnung! Was glaubt ihr? Nur ein Richter, der das Recht noch nicht bricht und bei dem es auch bald Hausdurchsuchungen geben wird? Oder nähert man sich in der Justiz tatsächlich wieder Recht und Gesetz an?
Bereits die Klage eine Betreiber eines Salons (körpernahe Dienstleistungen) hatte beim OVG Lüneburg Erfolg, so dass die Regierung in Niedersachsen ihre Verordnung angeblich inhaltlich anpasste und diese erst letzten Sonntag, statt letzten Samstag in Kraft trat.
Wer in Niedersachsen wohnt, kann also morgen wieder einkaufen! Was, wenn die Einzelhändler aber trotzdem freiwillig bei 2G bleiben, denn das dürfen sie ja in Niedersachsen? Schön blöd würde ich sagen, dann 40% weniger Kunden.
@JetztoderNie: Ich kann mir auch einen ziemlichen Reiseverkehr nach Niedersachsen zum Shoppen vorstellen.
Zudem ist Lüneburg eine wunderschöne Stadt.
Das OVG Lüneburg hat dem Herrn Weil schon öfter die Leviten gelesen. Es wäre schön, würden sich andere Gerichte ein Beispiel nehmen.
https://www.corodok.de/ovg-g-regel/#comment-102437
Reiseverkehr zum Shoppen hierher. Das kann ich mir auch gut vorstellen! Sie kommen alle aus Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und aus Berlin zu uns! Oh weh, das wird voll. 🙂
Ich schlage daher vor, dass alle oder viel Hotels und Pensionen in Niedersachsen gleich ebenso gegen 2G, 3G, plus-plus, klagen, schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem Einzelhandel. Denn wer vielleicht entspannt und gut gelaunt in Hannover, Braunschweig oder Wolfsburg eingekauft hat, will sicher am selben Abend nicht gleich nach Berlin zurück fahren, sondern vielleicht noch am nächsten Tag einen Abstecher in den Harz oder an die Nordsee machen.
Und das Masken-Tragen können sie auch gleich beenden, viel frische Luft tut gut beim Abschalten nach einem schönen, langen Shopping-Wochenende in Niedersachsen …
~ ~ ~
Von welchen ominösen "Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich" spricht der Senat hier?
Wenn er sich an echten Forschungsergebnissen echter Wissenschaftler (oder an Logik und "gesundem Menschenverstand") orientieren würde, sähe das Urteil anders aus.
https://www.ckb-anwaelte.de/download/Ablehnungsgesuch_gegen_Richter_innen_des_ersten_Senats_vom_14.12.2021.pdf
Erstellt von Petra Schmidt am 16. Dezember 2021 – 12:31
Heute veröffentlichen der Standard und epicenter.works Informationen über gravierende Sicherheitsmängel im Gesundheitsministerium.
Über eine Lücke ist es Unbefugten möglich,
allen Menschen in Österreich
beliebige anzeigepflichtige Krankheiten, wie AIDS, Syphilis oder Covid-19 im Epidemiologischen Meldesystem (EMS) einzutragen
und im begrenzten Umfang abzufragen,
ob jemand in Österreich diese Krankheit bereits hat.
Auch kann auf das komplette Zentrale Melderegister in Österreich zugegriffen werden.
Dies auch bei Personen, die ihre Privatadresse dort gesperrt haben.
In einem Video belegen wir, wie einfach der Zugriff auf das System von jedem beliebigen Rechner aus möglich ist.
https://epicenter.works/content/datenskandal-im-epidemiologischen-meldesystem-ems
Spacelabs fallen auf Inseln,
Vergessen macht frei -
es geht voran
Es tut so gut zu lesen, daß es noch ein Gericht in Deutschland gibt, das der Gewaltenteilung Ehre macht. Und das Urteil soll dazu noch unanfechtbar sein!
Sogar die Tagesschau hat darüber berichtet, aber ziemlich reserviert.
Ist bestimmt gut für die Kassen der Einzelhändler in Niedersachsen, Und dann nöhlen die anderen. Hoffentlich bringt es was.
Dieses "unanfechtbar" ist aber letztlich nur die Meinung des Richters und kann vom Bundesverfassungsgericht doch wieder anders gesehen werden.
Jessica Hamed lehnt alle Richter in Karlsruhe ab:
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/corona-urteile-sind-alle-richter-in-karlsruhe-befangen-li.201162