»Die Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden
Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az.: 14 ME 258/22) die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 15 B 1609/22) zurückgewiesen, mit dem dieses Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid gewährt hatte, der der Antragstellerin unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgab, einen Nachweis über die Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 einzureichen.
Die Antragstellerin arbeitet in einem Seniorenhaus. Nachdem der Landkreis von ihrem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten hatte, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft sei, ordnete er gegenüber der Antragstellerin unter Hinweis auf § 20a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an, einen Impfnachweis über eine Erstimpfung innerhalb einer Frist von 14 Tagen sowie einen Impfnachweis über eine Zweitimpfung innerhalb einer Frist von weiteren 42 Tagen beim Gesundheitsamt einzureichen; die Frist für die Zweitimpfung beginne ab dem Tag der verabreichten Erstimpfung zu laufen. Er ordnete zudem die sofortige Vollziehung dieser Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO an und drohte der Antragstellerin für den Fall, dass sie der Verfügung nicht nachkomme, ein Zwangsgeld an.
Auf den hiergegen gerichteten Eilantrag stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der dort gleichzeitig von der Antragstellerin erhobenen Klage gegen die Anordnung der Vorlage der Impfnachweise wieder her und ordnete die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung an. Zur Begründung führte es unter anderem aus, die Vorgehensweise des Landkreises sei im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung voraussichtlich rechtswidrig und nicht durch § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG gedeckt.
Diese Entscheidung hat der 14. Senat in seinem heutigen Beschluss im Ergebnis bestätigt. Mit dem angefochtenen Bescheid begehre der Landkreis der Sache nach nicht nur – wie in § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG vorgesehen – die Vorlage eines Nachweises im Sinne des § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG. Die Antragstellerin werde vielmehr (mittelbar) dazu verpflichtet, in der vorgegebenen Frist die Impfungen gegen das Corona-Virus vornehmen zu lassen. Für eine solche Verpflichtung einer ungeimpften Person und (erst recht) für die zwangsweise Durchsetzung dieser Verpflichtung mittels eines Zwangsgeldes biete § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG aller Voraussicht nach keine Grundlage. Die verkürzt auch als „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bezeichnete einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen vielmehr lediglich vor die Wahl, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung einzuwilligen. Dementsprechend eröffne § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG dem Gesundheitsamt die Möglichkeit, bei Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort vollziehbares Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen. Dies entspreche dem Sinn und Zweck der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht, äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen.
Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.
Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.«
oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de (22.6.)
(Hervorhebungen nicht im Original.)
Zur Vorgeschichte siehe VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.
Soeben: die EU verlängert das COVID-Impf-Zertifikat um weitere 12 Monate.
Kommt als Nächstes die Impfpflicht über die EU?
Hier der link zur Verlängerung des Digitalen Impfzertifikats:
https://www.businessinsider.de/politik/eu-verlaengert-impfzertifikat-wie-viele-impfungen-ihr-ab-oktober-haben-muesst-um-als-vollstaendig-geimpft-zu-gelten/
Es kann einem schlecht werden: auf tagesschau24 lügen sie gerade wieder, dass sich die Balken biegen: Ein zugeschalteter "Experte" fordert dazu auf, unbedingt Masken zu tragen und sich "Impfen" zu lassen, denn – so lügt er in die Kamera – die "Impfung" könne eine Infektion zwar nicht verhindern, aber sie schützt ganz sicher vor einem schweren Verlauf. Dann propagandiert er minutenlang die "Impfung" und fordert – wie Ministerpräsident Kretschmann – den Instrumentenkoffer für eine schnelle Maskenpflicht im Herbst…
Was für ein Hohn nicht nur für die Mutter von Jakob: https://www.corodok.de/drei-worte-folgen/
Aktuelle Kamera 2.0in ihrer widerwärtigsten Art!!
"Es kann einem schlecht werden: auf tagesschau24 lügen sie gerade wieder, dass sich die Balken biegen"
@Marc Damlinger
Das klingt wirklich schlimm. Zwar schaue ich mir das alles nicht an, aber die Bevölkerung wird ja weiter mit dieser Propaganda infiltriert und wahrscheinlich werden es mindestens 60–70% weiter glauben. Es sei denn, sie wachen doch noch mal auf, wenn sie irgendwann begreifen, dass sie trotz 4‑facher Boosterung zum 20. Mal einen Infekt haben und die Ungeimpften seit 3 Jahren nicht krank sind. Oder wenn die Nebenwirkungen zu heftig werden. Vermutlich kann man sich aber auch bis zu seinem Lebensende belügen, die Ausmaße der physischen Spaltung können immens sein. 🙁
Ich sah heute vor dem Schwimmbad zwei Menschen im Freien bie 30 Grad (!) mit FFP2-Maske. Sie haben das Schwimmbadfoyer so betreten. Der Oberwitz war, der eine davon war ein sogenannter Punk mit hochstehenden lila Haaren in schwarzer Kluft, ca. 45 Jahre alt. Seine Begleitung war wohl seine Freundin/Ehefrau.
Vor 40 Jahren haben die Punks mal rebelliert, heute versklaven sie sich selbst bei 30 Grad im Freien (!!!!!) mit FFP2-Masken. Es war so unfassbar skurril und traurig :((((
Vor einigen Wochen sah ich im Edeka, in dem fast nur Maskenträger unterwegs sind drei junge Erwachsene, zirka 25–30 Jahre alt. Einer davon trug ein Shirt "SKA PUNKS" und hatte das entsprechende Outfit an, dazu die FFP2-Maske im Gesicht kleben, obwohl die Maskenpflicht längst abgeschafft ist und hinlänglich bekannt ist, dass die Masken keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. Somit ist es offenbar Hörigkeit, auch bei diesem sogenannten Ska-Punk. Es macht mich immer wieder sprachlos, als was sich Leute verkaufen und was sie dann tatsächlich sind.
Niemals hätte ich mich in meiner Jugend getraut, zu den ach so coolen Leuten in solcher Kluft zu gehen, man hätte mich hochkannt ausgelacht, da ich ja die falschen Marken bzw. gar keine trug. Schon immer hasse ich diesen Markenfetischismus und diese hohlen Modetrends.
Ich hatte damals geglaubt, dass diese Leute das leben, was sie nach außen darstellen. Jetzt weiß ich, dass es die größten Heuchler vor Gott sind. Ich bin 100x mehr Punk als diese rückgratlosen Speichellecker, die sich als Punks im Freien bei 30 Grad mit FFP2 Maske in eine Schwimmbadschlange stellen.
Immerhin hat Corona mir nochmal sehr deutlich die Augen geöffnet, dass nicht nur 15–20% Abschaum sind, sondern nahezu 80%. Sowas von verlogen.
Ich habe auf einem Ehemaligentreffen auch mit Entsetzen festgestellt, dass all die früheren 'Quertreiber' heute völlig linientreu sind. War wohl alles nur gespielt.…
"voraussichtlich rechtswidrig" heißt was? Der BGH kann das wieder aushebeln?? – Bitte um Aufklärung, da nicht juristisch ausgebildet. Danke!
@angelika
Ein paar juristische Hintergründe: Gegenüber der Ungeimpften war wohl vom Landratsamt die sofortige Vollziehung angeordnet worden, was bedeutet, dass auch dann, wenn die Ungeimpfte Widerspruch einlegt, die Verpflichtung zur Impfung weiter bestehen bleibt. Normalerweise ist es so, dass dann, wenn man Widerspruch einlegt, die Sache an sich erstmal ausgesetzt wird, also man so lange nicht zum Impfen aufgefordert wird, bis das Gericht darüber entschieden hat. Wenn die Behörde aber schon vorsorglich die sofortige Vollziehung anordnet, werden der Ungeimpften auch hier nochmal die Hände gebunden.
Gegen diese sofortige Vollziehung hat sie sich gewehrt und offenbar recht bekommen vom Gericht. Über den eigentlichen Antrag (der sich nciht nur gegen die sofortige Vollziehung richtet, sondern gegen die Vorlage der Impfnachweise bzw. die Impfpflicht) muss das Gericht offenbar noch entscheiden und hat schonmal durchscheinen lassen, dass die Ungeimpfte auch in dieser Sache gute Karten hat. Meines Wissens ist nämlich für die Entscheidung über die sofortige Vollziehung doch auch relevant, wie die Hauptsache (die eigentliche Entscheidung über die Vorlage der Impfnachweise/Impfpflicht) ausfallen wird.
So habe ich es jedenfalls verstanden. Das OVG Niedersachsen überrascht mich immer wieder, trotzdem traue ich keinem Gericht mehr.
Na, das ist insgesamt zweitklassiger als der erste Blick vermuten lässt. Die Arbeitnehmerin steht jetzt nicht vor der Situation "Impfung statt Zwangsgeld", sondern "Entlassung statt Impfung". Juristisch also kein berauschender Durchbruch!
@Peter Rösch
Auf welcher Grundlage soll eine Entlassung erfolgen? Das Gericht hat doch dahingehend durchscheinen lassen, dass auch in der Hauptsache vermutlich keine Impfung gefordert werden darf. Ich habe nur noch nicht ganz verstanden, ob eine Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen bestehen bleibt, was inhaltlich skurril wäre. Ich denke eher, dass das Gericht so entscheiden wird, dass weder Impfung noch Impfnachweise verlangt werden dürfen, deshalb verstehe ich nicht, auf welcher Grundlage eine Entlassung erfolgen soll?
Es sei denn, Sie meinen es allgemein, denn bei unliebsamen Mitarbeitern findet man natürlich immer einen Grund.
Es ist, wie Sie dem Gerichtsurteil entnehmen können, von einem sofort vollziehbaren Betretens- und Tätigkeitsverbot bei Nichtvorlage einer Impfbescheinigung die Rede. Es geht nur darum, dass bei Nichtvorlage kein Zwangsgeld erhoben werden darf, ein Betretens- und Tätigkeitsverbot aber ausgesprochen werden kann. Die Umsetzung entspricht dann faktisch einer Entlassung.
Auch wenn man ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot auferlegt bekommen hat, hat man weiterhin einen gültigen Arbeitsvertrag und kann sofort weiterarbeiten, sobald dieses Verbot wegfällt. Das Verbot entspricht also eher einem erzwungenen unbezahlten Urlaubes. Ob ein Unternehmen ein Betretungsverbot als Kündigungsgrund verwenden darf, weiß ich nicht.
Das Urteil ist ein kleiner, sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Zitat OVG Niedersachsen:
Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen vielmehr lediglich vor die Wahl, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung einzuwilligen.
Zitat Ende.
Ich interpretiere aus der Begründung, dass die Lüneburger Richter und Richterinnen damit bestätigen, es gibt TATSÄCHLICH eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch die "Impfung", spricht durch Anwendung dieser Art Medikamente. Sie formulieren es sehr neutral, aber übersetzt ist das für mich: „Dieses Medikament kann krank machen, wir Richter erkennen die Gefahr, die davon ausgeht.“
Das Gericht spricht NICHT von einer "Impfung", die ohne jede Nebenwirkung ist. Das ist gut, sie sind also keine "Impf"-Nebenwirkungs-Leugner, sondern erkennen die reale Gefahr, die von diesen mRNA-Substanzen für die Gesundheit der Probanden ausgeht.
Ich erinnere mich gut, wie im März 2022 die Gesundheits- und Sozialministerin in Niedersachsen zu den Bußgeldern in Pflegeeinrichtungen meinte, sinngemäß, wir gucken mal, ob die Drohung wirkt und sehen dann, wieviel Mitarbeiter sich tatsächlich einschüchtern lassen. Motto: schauen wir mal, ob wir damit durchkommen!!
https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/corona-impfpflicht-im-gesundheitswesen-gilt-landesweit-ab-mitte-marz-209395.html
https://www.zeit.de/news/2022–03/04/impfpflicht-in-der-pflege-ab-mitte-maerz-drohen-bussgelder?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Niedersachsen-bereitet-einrichtungsbezogene-Impfpflicht-vor,krisenstab898.html
Zitat, Krisenstab Pressekonferenz, Claudia Schröder:
Und darum ist hier die klare Absprache mit den Gesundheitsämtern, zunächst (!!) mit einem ZWANGSGELD zu arbeiten, weil mit dem ZWANGSGELD ja genau DAS erreicht werden soll, dass Menschen, die impfpflichtig sind kraft Gesetz, sich auch WIRKLICH impfen lassen. (!!) ….. Wenn jemand trotz dieses Zwangsgeldes beharrlich dabei bleibt, sich nicht impfen zu lassen, dann begeht er zwar keine Straftat, sie oder er, aber eine Ordnungswidrigkeit. Und eine Ordnungswidrigkeit wird dann eben mit einem Bußgeld geahndet. Das ist die Ahndung dafür, dass ich mich gesetzeswidrig verhalte.
Zitat Ende.
Diese politischen Drohgebärden sind nun durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg relativiert worden.
Und jetzt noch – zum 100.000sten Mal in zwei Jahren – mein Erstaunen.
Gäbe es eine echt pandemische Notlage, epidemische Notlage nationaler Tragweite, würde sich doch JEDER, JEDE sofort ein Medikament geben lassen, das ihn oder sie gegen diese neue Seuche schützt!!
Kann denn keiner mehr logisch denken? Gibt oder gab es jemals dieses Szenario in Deutschland? Man würde also überall Tote sehen, alle Krankenhäuser wären überfüllt, die Nachbarn und Freunde sind krank, es gibt keine Menschen mehr, die zur Arbeit gehen können, in den Supermärkten bleiben die Lebensmittel in den Regalen, weil alle Mitarbeiter mit hohem Fieber, halb am Ersticken zu Hause im Bett oder eben in den Krankenhäusern liegen.
Vor den Apotheken würden sich SOFORT lange SCHLANGEN bilden, die Leute würden sich um das rettende Medikament prügeln!! Es gäbe schnell einen Schwarzmarkt, auf dem clevere Gangster die vorher in Massen gekauften gehorteten, rettenden Gegenmittel zu einem Wucherpreis an die Leute vor der Apotheke verkaufen würden. Was gab es statt dessen? Unzählige Personen, die versucht oder es getan haben: Impfpass-Fälschungen. Meine Güte! Es ist nicht zu fassen! Niemand muss einen "Impf"-Pass fälschen, wenn man sieht, dass die "Impfung" oder das Medikament tatsächlich schützt.
Und wie ist die Realität? Viele Krankenhäuser wurden mitten in einer "Pandemie" geschlossen, dennoch sind sie nicht überbelegt. Erst mit Beginn der "Impfungen", tauchen unheimliche neue Symptome auf bzw. die "Impfungen" wirken nur sehr kurz und schützen nur ganz kurze Zeit.
Ein Medikament, das vom Staat zwangsweise verordnet werden muss, weil es so viel Nebenwirkungen hat, dass es keiner nehmen will – was soll das? Nimm Deine Medizin, auch wenn Du dran sterben kannst?
Ich weiß, dass ich die Community damit langweile, weil Euch alles schon bekannt ist, aber ich wollte es wirklich noch mal loswerden.
~ ~ ~
@Allerseenixe
Nein, Du langweilst nicht.
Es muss Leute geben, die sich "den Mund fusselig reden".
An anderer Stelle, selten auch hier, tue ich das auch.
Vor allem scheint es mir wertvoll, auf genau die altbekannten Absurditäten hinzuweisen, bevor sie zum Alltagsdenken werden könnten.
Ob das hier so befürchtet werden kann, weiß ich nicht. Denn wer bei Corodok regelmäßig liest, hält seinen Geist beweglich, oder hat zumindest die Möglichkeit dazu.
Es gibt noch ein paar andere Webseiten, denen ich dies liebend gern unterstelle.
Viele Grüße,
Petra S.
@Allerseenixe
"Ich interpretiere aus der Begründung, dass die Lüneburger Richter und Richterinnen damit bestätigen, es gibt TATSÄCHLICH eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität durch die "Impfung", spricht durch Anwendung dieser Art Medikamente. Sie formulieren es sehr neutral, aber übersetzt ist das für mich: „Dieses Medikament kann krank machen, wir Richter erkennen die Gefahr, die davon ausgeht.“
MMn sagen die Juristen hier nichts über die Wirkung der "Impfung", sondern stellen nur fest, dass eine Injektion eine Verletzung der körperlichen Integrität, sprich eine Körperverletzung, darstellt. Im medizinischen Bereich sichern sich Ärzte dadurch ab, dass sie Patienten eine Einwilligungserklärung in diese Körperverletzung unterschreiben lassen.
Ein Arzt in Leipzig hatte zum Thema "Impfen" folgendes Statement abgegeben, das u.a. dazu führte, dass er nicht mehr als akademische Lehrpraxis fungieren darf, weil die Universität es nicht mehr "verantworten" kann, ihm Studenten zur Ausbilung zuzuweisen.
"Ab sofort werden in unserer Praxis keine Impfungen gegen Corona vorgenommen. Nachdem wir uns in der Vergangenheit auch an den Impfungen gegen Corona beteiligt haben, beende ich nun die Impfungen gegen Corona in meiner Praxis. In letzter Zeit kamen vorwiegend Patienten zu mir, die als Grund für die Impfung den Druck der Gesellschaft, Druck durch Arbeitgeber und allgemeine Einschränkungen im öffentlichem Leben angaben. Für eine medizinische Maßnahme, wie eine Impfung, sind eine medizinische Notwendigkeit und das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzungen. Über die medizinische Notwendigkeit möchte ich an dieser Stelle keinen Kommentar abgeben, jedoch ist das Einverständnis des Patienten Grundvoraussetzung für einen medizinischen Eingriff (Impfung ist kein Notfall). Um ein Einverständnis zu geben, muss aber der Patient umfassend aufgeklärt sein und die Entscheidung darf nicht unter Druck oder unter Androhung von Sanktionen erfolgen (Unwirksamkeit einer "freien" Entscheidung). Da die freie Entscheidung aktuell nicht mehr gegeben ist, kann die Aufklärung nicht mehr nach medizinisch – ethischen Aspekten erfolgen und die Impfung würde ohne Aufklärung und Einverständnis erfolgen. Dies entspricht aber einer Körperverletzung, zu der ich nicht berechtigt und willens bin."
https://hausarztpraxis-mahn.de/corona-impfung/
https://www.corodok.de/ab-praxis-impfungen/
Ja, das war hier auch schon Thema.
Die Lüneburger Richter sehen, reduziert auf das Wörtliche in ihrem Beschluss:
Eine "Impfung" ist eine Körperverletzung. Ich bleibe trotzdem dabei, das Urteil als einen winzigen, minimalen richtigen Schritt zur körperlichen Unversehrtheit JEDER Berufsgruppe zu sehen, auch wenn wie hier der Probandin, die nicht an einem medizinischen Experiment mit potentiell tödlichen Substanzen teilnehmen will, mit Kündigung gedroht wird. Jeder, jede, die so unter Druck gesetzt wird, hat, wie Torsten Mahn sagt, eben KEINE freie Wahl mehr.
Torsten Mahn kann in jedem Fall in den eigenen persönlichen Spiegel sehen, indem er die staatlich verordneten Zwangsmaßnahmen nicht mitspielt.
Kann mir bitte irgendjemand erklären, wieso es rechtens sein soll, Impfnachweise von der Bevölkerung zu verlangen (!), wieso es aber nicht rechtens sein soll, Impfungen zu verlangen??? Wie zur Hölle soll man denn einen Impfnachweis vorlegen können, wenn man sich nicht impfen lässt?!?!?!?!
Ich bin der Meinung, es ist rechtswidrig Impfungen zu verlangen, aber es muss doch genauso rechtswidrig sein, Impfnachweise vorzulegen. Wo soll da der Unterschied sein, außer möglicherweise in juristischer Erbsenzählerei (deren Logik sich mir aber auch nicht erschließt), denn wie soll man auf legalem Weg einen Impfnachweise vorlegen, ohne sich impfen zu lassen?
Damit ruft die Rechtsprechung ja quasi zum Fälschen von Impfnachweisen auf bzw. stützt ihre Argumentation allein darauf?!?!
Was soll das alles noch für einen Sinn ergeben?
Wäre es nicht mal vernünftig, die Rechtsprechung nach Sinn und Verstand zu betreiben und nicht nach Erbsenzählermanier, wonach eine Impfpflicht gegen das Grundgesetz verstößt, die Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über die Impfung aber nicht.
ES ERGIBT VORNE UND HINTEN KEINEN SINN. Sind die Juristen tatsächlich alle so von sich selbst entfremdet, dass sie überhaupt nicht mehr merken, dass sie vollkommen an der Realität vorbei denken???
Das Urteil schaut ja erst einmal gut aus, aber wenn ich mir diese inhaltlichen Widersprüche anschaue, wird mir schlecht. Mit dieser wirren Argumentation könnte man nämlich morgen auch sagen, dass man selbstverständlich keine Menschen mit grünen Haaren beim Aldi ausschließen darf, aber leider, leider, leider muss jeder beim Zutritt ein Kärtchen vorlegen, auf dem die Haarfarbe steht und Kärtchen, auf denen "grün" steht, dürfen leider leider leider leider nicht rein. So kann man für ALLES (!!!!) als Staat eine Legitimation bekommen. Das kann doch nicht deren Ernst sein??? ("Die Grundrechte sind wichtig, aber anhand von formellen Nachweisen können wir sie aushebeln"). Hallo?!?! Wo sind die Juristen???
Manchmal fragt man sich wirklich, ob man sich hier in einem Irrenhaus befindet, wobei mein Vergleich ziemlich stringent sein dürfte, diesen aber 80% der Menschen auch wieder nicht verstehen werden…
Der Unterschied ist, dass der Staat nicht selber mit der Spritze losziehen will. Das macht schlechte Bilder in der Presse. Vielmehr sollen gebrochene Seelen im Pikszentrum antanzen, die sich und dem Piksarzt erklären, dass sie ihre Entscheidung nach reiflicher Überlegung pro Piks gefällt haben. Das ist der Unterschied zwischen Piekszwang und Nachweiszwang.
Kurz gesagt:
Erstmal drohen ist verboten.
Gleich vollstrecken aber nicht.
Ein toller Erfolg.
Genau das ist die Essenz.
Die Artikelüberschrift suggeriert das Gegenteil von dem was ist. Auch nicht besser als Mainstream.
@OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch: Und wenn es beides wäre?
So weit reicht die Logik bei den Gerichten also noch. Es gibt keinen absoluten Pikszwang, man kann jederzeit der Pflegeeinrichtung den Stinkefinger zeigen und damit seine Gesundheit retten.
Das Gesetz spricht eindeutig von einer Nachweispflicht, auch wenn die Presse von Impfpflicht spricht. Kann ich keinen Nachweis bringen, kann (nach Prüfung des Einzelfalls) ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Wer dann trotzdem arbeitet, kann mit Bußgeld belegt werden. Das Gesetz ist aber lückenhaft, denn es "vergisst" die Option, dass man freiwillig ungeimpft ist. Wichtig wäre meines Erachtens die Frage, was bei einem Betretungsverbot passiert. Gibt es dann ALG1? Muss der Arbeitgeber zahlen? Bleibt man ohne jegliches Einkommen? Ich denke schon, dass hier jemand zahlen muss, ich weiß nur nicht wer.