Paul-Ehrlich-Institut schießt sich ins Knie. Mehr als 4 Nebenwirkungen pro Spritze

Jahrenlang stell­te das PEI die Daten sei­ner "SafeVac 2.0‑Studie" nicht zur Verfügung. Nun nutzt es sie für eine "Stel­lung­nah­me des Paul-Ehr­lich-In­sti­tuts: Kei­ne char­gen­be­zo­ge­ne Häu­fung von Ver­dachts­fall­mel­dun­gen zu Impf­ne­ben­wir­kun­gen nach CO­VID-19-Imp­fun­gen mit Co­mir­na­ty". Am 18.8.23 teil­te das Institut mit, daß die gemel­de­ten Daten kei­ne Auffälligkeiten bezüg­lich unter­schied­li­cher Chargen hät­ten. Alle sind gleich schlecht:

Es »... konn­ten ins­ge­samt die Daten von 1.179.877 Impfungen mit Impfstoffdosen aus 401 ver­schie­de­nen Impfstoffchargen aus­ge­wer­tet wer­den. Insgesamt 5.074.069 uner­wünsch­te Ereignisse wur­den mit­tels SafeVac-App nach 1.179.877 Impfungen berich­tet.«

Für den Biontech-Stoff sieht es eher noch schlech­ter aus: „Paul-Ehrlich-Institut schießt sich ins Knie. Mehr als 4 Nebenwirkungen pro Spritze“ weiterlesen

Wen haben wir denn da? Karl-Philip Zeneca bei der "Zeit"

Gäbe es für ein Wissenschaftssymposium bes­se­re GesprächspartnerInnen als die Geschäftsführerin von AstraZeneca und den Head of Scientific & Medical Affairs von Philip Morris Germany? Es geht um "Wissenschaft zwi­schen Regulierung und Innovation. Wie bleibt der Forschungsstandort Deutschland innovationsfreudig?"

"ZEIT", 17.8.23, Druckausgabe

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Summertime

Es ist Hochsommer, die Sonne strahlt nach den vie­len Regentagen wie­der aus dem Himmelblau … and the livin‘ is easy? Nicht, wenn es nach den Coronauten geht, denn der neue „Impfstoff“ wur­de – immer noch ohne Zulassung – schon für den September ange­kün­digt und daher muss die Werbung recht­zei­tig ein­set­zen: im August wird Angst vor C19 ver­brei­tet und die ver­meint­li­che Rettung ange­prie­sen. Der Mainzer Konzern pro­fi­tiert bereits davon: „Es ist wie­der ein­mal eine Corona-Welle, wel­cher [sic] der BioNTech-Aktie zum Anstieg ver­hilft.“ Dass es kei­ne „Welle“ gibt, scheint dabei nie­man­den zu stö­ren. Wird schon wer­den, und wenn man selbst nach­hel­fen muss.

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Auf der Suche nach dem Kompass

Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti ver­öf­fent­lich­te im Cicero den Artikel „Der ver­lo­re­ne Kompass in der Corona-Krise“, der so ein­ge­lei­tet wird:

„Bereits weni­ge Wochen nach dem ersten Lockdown im März 2020 und im wei­te­ren Verlauf der Corona-Krise mel­de­ten aner­kann­te Wissenschaftler ver­schie­de­ner Fachrichtungen erheb­li­che Bedenken gegen die staat­li­che Beurteilung der Gefährdungslage durch den Virus Sars-Cov‑2, die zugrun­de geleg­ten Daten und die Auswahl der Schutzmaßnahmen an und unter­brei­te­ten kon­struk­ti­ve Alternativvorschläge. Es folg­ten eben­so bis heu­te kri­ti­sche Beiträge aus dem aner­kann­ten juri­sti­schen Wissenschaftsbetrieb und der Praxis sowie – ange­sichts der weit über­wie­gen­den Sprachlosigkeit in Richter- und Anwaltschaft ein­schließ­lich ihrer berufs­recht­li­chen Verbände – auch aus neu gegrün­de­ten Netzwerken der Anwaltschaft (AfA) und kri­ti­scher Staatsanwälte und Richter (KRiStA). Sämtliche begrün­de­ten Einwendungen und Gegenvorschläge zu den staat­li­chen Corona-Maßnahmen wur­den bekannt­lich durch Politik und gro­ße Medien viel­fach syste­ma­tisch aus­ge­blen­det und die betref­fen­den Vertreter zur Meidung einer sach­li­chen Debatte nicht sel­ten medi­al ver­teu­felt. Maßgebend für Politik und Gerichte waren nahe­zu aus­schließ­lich die Einschätzungen des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der Ständigen Impfkommission (STIKO) und eine klei­ne Auswahl von wis­sen­schaft­li­chen Regierungsberatern.
Der Verfasser hat mit zwei frei zugäng­li­chen Online-Aufsätzen aus März 2023 in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) eine erste chro­no­lo­gi­sche fak­ten­ba­sier­te juri­sti­sche Bewertung der Corona-Rechtssetzung und ihrer bis­he­ri­gen gericht­li­chen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgericht ver­öf­fent­licht. Nach dem Wegfall der epi­de­mi­schen Lage natio­na­ler Tragweite sowie den Corona-Maßnahmen steht eine umfas­sen­de Bestandsaufnahme und unpar­tei­ische wis­sen­schaft­li­che Analyse aus, die von über 500 Vertretern aus Wissenschaft und Praxis unter­schied­li­cher Fachrichtungen ein­ge­for­dert wird. Der drin­gend gebo­te­nen umfas­sen­den Aufarbeitung der Entscheidungswege von Gesetzgeber und Verwaltung in der Corona-Krise unter Einbeziehung bedeut­sa­mer blin­der Flecken im Sachverhaltsgerüst ver­wei­gern sich Politik, Justiz und die gro­ßen Medien bis­lang glei­cher­ma­ßen.“ „Auf der Suche nach dem Kompass“ weiterlesen

Kein Verfahren gegen corodok wegen Beleidigung

Mehrfach wur­de hier berich­tet über die Strafanzeige einer Ärztin, die sich durch einen Kommentar auf coro­dok belei­digt sah. Er bezog sich auf einen Beitrag, in wel­chem ein Video doku­men­tiert wur­de, in dem die Ärztin im Herbst 2021 ver­meint­li­che Falschinformationen zu „Coronaschutzimpfungen“ rich­tig­zu­stel­len mein­te. Allerdings stell­te letzt­lich nicht eine Klärung die­ser Frage den Streitgegenstand dar, son­dern, wie erwähnt, die Interpretation der Ärztin, sie sei in einem Kommentar belei­digt wor­den. „Kein Verfahren gegen coro­dok wegen Beleidigung“ weiterlesen

„Colonia obscura“

Unter dem Titel „Colonia obscu­ra – der Minister mau­ert, und die Universität mau­ert mit“ hat der Verleger und coro­dok-Autor Thomas Kubo einen wei­te­ren Artikel sei­ner Karlatan-Serie beim Hintergrund zuge­fügt. Darin geht es um sei­ne akri­bi­schen Recherchen zur Vielzahl der Diskrepanzen im Lebenslauf des Immer-noch-Gesundheitsministers und im aktu­el­len Beitrag doku­men­tiert er offi­zi­el­le Reaktionen dar­auf. „„Colonia obscu­ra““ weiterlesen

Staatsanwalt gesucht

Die Neue Juristische Wochenschrift wird vom her­aus­ge­ben­den Beck-Verlag so beschrie­ben: „Seit 1947 ver­sorgt die NJW als füh­ren­de Fachzeitschrift Juristen mit den wich­tig­sten Neuigkeiten aus der gan­zen Welt des Rechts.“ Im Ende Juli erschie­ne­nen Heft 31/2023 wur­de der Aufsatz „Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zuge­las­se­nen mRNA-Impfarzneien“ von Carlos A. Gebauer und Katrin Gierhake publi­ziert, über die es bei TELEPOLIS heißt:

„Katrin Gierhake ist Professorin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Schon wäh­rend der Pandemie hat­te sie sich wie­der­holt kri­tisch geäu­ßert (sie­he bspw. FAZ oder ein Gespräch der Reihe ‚#alle­s­auf­den­tisch‘ (Hintergrund: ‚Google, Youtube und das 'Kalifat Wissenschaft'').
Carlos Gebauer ist Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf und stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender des 2. Senats am Anwaltsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen.
Auch er hat­te sich wäh­rend der Pandemie mehr­fach zu Wort gemel­det und hat­te gemein­sam mit ande­ren Verfassungsbeschwerde gegen das ‚Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epi­de­mi­schen Lage von natio­na­ler Tragweite‘ (‚Bundesnotbremse‘) ein­ge­legt. Von 2002 bis 2008 spiel­te Gebauer in der RTL-Serie ‚Das Strafgericht‘ einen Verteidiger.“

Mit Katrin Gierhake ist ein Interview im Cicero mit dem Titel „Prozesse um Impfschäden – ‚Es braucht nur einen Staatsanwalt, der auf­horcht‘“ erschienen.

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