Es wimmelt von Infos und fake news in allen Medien.
Hier finden sich veröffentlichte, aber irgendwie wenig sichtbare Informationen.
Nein, keine in der Art:
Verschwörer in der Wall Street oder im Mossad oder beim Bilderberg hätten ein Virus in die Welt gesetzt, um sich diese untertan zu machen.
Keine rassistischen Dummheiten wie die vom "chinesischen Virus".
Keine Behauptungen, wir hätten es gerade mit einem simplen Schnupfen zu tun.
Sondern solche, die helfen, einen kritischen Abstand zu regierungsamtlichen Verlautbarungen zu halten.
Denn erinnern wir uns: Es sind die gleichen Experten und Regierenden, die gestern unser Gesundheitssystem planmäßig (nicht etwa nur fahrlässig) ruiniert haben, die uns jetzt vorschreiben, was richtig und was verboten ist. Und Vorsicht: Die Grundhaltung ist links, auch wenn hier merkwürdige Positionen in der Linken befragt werden.
Übersetzungen aus dem Englischen sind oft holprig, weil mit dem Google Übersetzer (inzwischen deepl.com) vorgenommen.
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Dementia Praecox?
BVG Stefan Habert ist ein ehemaliger CDU Abgeordneter mit nicht gerader weißer West ( Crumex und Diverse )von Merkel dort installiert.
Das ist naiv das zu glauben. Diese Personalie sollte mal veröffentlich werden.
Wäre mal interessant, was er tatsächlich gesagt hat; vielleicht lassen ja dpa-Meldungen noch Interpretationsräume offen!?!
Interview
Neue Corona-Beschlüsse
Staatsrechtler: "Die neue Notbremse wird nicht lange halten"
Der Staatsrechtler Ulrich Battis zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der Änderungen im Infektionsschutzgesetz.
Jan Sternberg
14.04.2021 | Stand 14.04.2021, 06:07 Uhr
Professor Battis, bekommt Deutschland mit der Bundesnotbremse endlich eine einheitliche Corona-Bekämpfungspolitik?
Ulrich Battis: Der neue Paragraf im Infektionsschutzgesetz dient der Vereinheitlichung, aber die Länder können weitergehende Vorschriften erlassen. Wenn beispielsweise Bayern bei einer Inzidenz von 100 die Schulen schließen will, ist das weiterhin möglich, auch wenn die Bundesnotbremse dafür einen Wert von 200 vorsieht. Wir werden also weiterhin unterschiedliche Regelungen sehen. Das ist auch wünschenswert.
Warum?
Je länger die Pandemie und die Grundrechtseinschränkungen dauern, umso fokussierter müssen die Maßnahmen sein. Daher ist die neue Notbremse alles andere als überzeugend – und wird einer verfassungsrechtlichen Überprüfung auch nicht lange standhalten.
Welche Punkte könnte das Bundesverfassungsgericht bemängeln?
Die einzige sachliche Begründung sind die Inzidenzgrenzwerte von 100 für Ausgangsbeschränkungen und Ladenschließungen und 200 für Schulschließungen. Der Paragraf 28b zählt dann extrem detailliert und bundesweit gültig eine Reihe von Maßnahmen auf. Jede einzelne davon muss einer Überprüfung standhalten, ob sie erforderlich und notwendig ist. Karlsruhe wird vielleicht noch einmal zähneknirschend in der aktuellen Lage das Gesetz bestehen lassen. Aber das wird nicht lange halten. Der Lockdown ist nach 13 Monaten Pandemie ein zu grobes Instrument. Die Bundesverfassungsrichter werden fragen: Gibt es verhältnismäßigere, unter Umständen geeignetere Lösungen? Die Infektionsgefahr im Freien ist umstritten. Gerade die Ausgangsbeschränkungen sind schwierig zu halten.
Gab es für die Bundesregierung eine Alternative zu diesem Gesetz?
Nach dem Fiasko wegen der dilettantisch beschlossenen und zurückgenommenen „Osterruhe" ist es der letzte Versuch, den Gesichtsverlust zu minimieren. Aber ein großer Wurf ist das beileibe nicht.
Viele Deutsche sind geimpft. Wie lange sind Grundrechtsbeschränkungen für Geimpfte noch zu begründen?
Nicht mehr lange. Rechtlich ist die Lage eindeutig. Die aktuellen Einschränkungen der Grundrechte müssen begründet sein – die Begründung ist der Schutz der Krankenhäuser vor Überlastung. Je mehr Menschen durch Impfung vor einem schweren Covid-19-Verlauf geschützt sind, desto weniger sind für diese Menschen Einschränkungen begründbar. Das mag für die anderen nicht gerecht sein, aber es ist die einzige rechtsstaatliche Konsequenz.
https://www.nw.de/nachrichten/panorama/22991746_Staatsrechtler-Die-neue-Notbremse-wird-nicht-lange-halten.html