Görlitzer Gericht gegen gesichertes Grundwissen

"Nach Beleidigungen gegen Virologen Drosten: Görlitzer muss Geldstrafe zah­len", ist ein Artikel der "Sächsischen Zeitung" am 3.5.24 überschrieben.

»Ein 51-Jähriger ist am Amtsgericht Görlitz wegen übler Nachrede und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro ver­ur­teilt wor­den. Der Mann hat­te bei einer „Montagsdemo“ Ende März 2021 den Berliner Charité-Virologen Christian Drosten hef­tig belei­digt. Unter ande­rem hat­te er behaup­tet, Drosten habe gar kei­nen Doktortitel. „Der Typ ist ein­fach nur ein Herr Drosten. Es ist ein Wissenschafts­betrüger.“…«
msn​.com (3.5.24)

Anders als im Warener Prozeß zeig­te sich der Angeklagte reu­ig. Staatsanwalt Faulhaber erwies sich als ähn­lich denk­faul wie sein Kollege: „Görlitzer Gericht gegen gesi­cher­tes Grundwissen“ weiterlesen

Wie Warens Würdenträger Wahrheit wahrnahmen

Hätte das Amtsgericht Waren den Vorwurf, Drosten tra­ge sei­nen Doktorgrad zu Unrecht, über­prüft, wäre es viel­leicht auf die­sen "Faktencheck" gestoßen.

Es hät­te dabei fest­ge­stellt, daß er sich aus­schließ­lich auf (fal­sche) Darstellungen der Goethe-Universität und des "Volksverpetzers" (!) stützt.

Unwahrheit 1:

„Wie Warens Würdenträger Wahrheit wahr­nah­men“ weiterlesen

Anständige Demokraten ohne Bierflasche in der Hand. Wem gehört die "Zeit"?

Es sind bereits über 600 Kommentare unter dem "Zeit"-Artikel über den Drosten-Prozeß (s. vori­ge Beiträge). Ich gebe es auf, auf die Veröffentlichung mei­nes Kommentars zu war­ten. Er wäre der erste kritische.

»ZEIT Leser:innen haben eine star­ke Persönlichkeit und ein gro­ßes Informationsbedürfnis. Sie fun­gie­ren häu­fig als Ratgeber:innen und spie­len daher eine ganz beson­de­re Rolle bei der inter­per­so­nel­len Kommunikation in der Gesellschaft, wel­che Einstellungen und Kaufentscheidungen in hohem Maße beein­flusst. Die Leser:innen ver­fü­gen über eine hohes Einkommen, sind kon­sum­freu­dig und haben einen hohen Anspruch an Qualität.«
iqme​dia​.de

Weitere Beispiele für die Entäußerungen der kon­sum­freu­di­gen inter­per­so­nel­len Kommunikation: „Anständige Demokraten ohne Bierflasche in der Hand. Wem gehört die "Zeit"?“ weiterlesen

"Der Richter ist meiner Meinung nach auch in der Vergangenheit schon als Corona-Verschwörungstheorieanhänger-Sympathisant aufgefallen."

Unter den inzwi­schen über 500, über­wie­gend pöbeln­den oder der Heiligenverehrung ver­pflich­te­ten, Kommentaren zum "Zeit"-Artikel über den Drosten-Prozeß (s. letz­ten Beitrag) ist auch die­ser zu finden:

Er bezieht sich auf "Querdenken-Anwalt muss Mega-Strafzettel nicht bezah­len". Interessant, wer hier so alles mit­liest. Seit eini­gen Stunden in der Prüfung und nicht ver­öf­fent­licht ist dage­gen mein Kommentar:

Er ist wieder da. Der "Zeit"-Artikel

Dämmerte der Redaktion, daß ein gedruckter Artikel schwerlich online verschwinden kann? Von einer Aktualisierung, wie angegeben, kann nicht die Rede sein. Der Text ist identsich.

zeit.de

Aufschlußreich ist, wieviel Mob sich in den mehr als 400 Kommentaren bei diesem angeblichen Intellektuellen-Blatt versammelt. So wird der "Rechtsstaat verteidigt" und die "Demokratie wehrhaft" geschrieben: „Er ist wieder da. Der "Zeit"-Artikel“ weiterlesen

Hoppla! Der "Zeit"-Artikel zum Drosten-Prozeß ist verschwunden

Vermutlich ist es nur ein tech­ni­sches Problem… Der im letz­ten Beitrag bespro­che­ne Artikel von Fritz Zimmermann in der "Zeit", der Christian Drosten bela­sten könn­te, ist zur Zeit jeden­falls nicht auf­find­bar. Auch im Internetarchiv gibt es kei­ne Version davon*. Man könn­te mir vor­wer­fen, ich hät­te ihn frei erfun­den. Gut, daß es bei der Internetsuche nicht so ein­fach ist, etwas ver­schwin­den zu lassen.

Im zwei­ten Link ist zu lesen: „Hoppla! Der "Zeit"-Artikel zum Drosten-Prozeß ist ver­schwun­den“ weiterlesen

Christian Drosten: "Ich werde nicht noch mal die Polizei holen"

So lau­tet die Übeschrift eines Artikels auf zeit​.de am 24.4.24*. Der Verfasser Fritz Zimmermann "recher­chiert im Bereich der Organisierten Kriminalität und an der Schnittstelle zwi­schen Politik und Wirtschaft". Man soll­te den­ken, er sei somit der Richtige für einen Artikel über den Drosten-Zeltplatz-Prozeß.

Was der Autor ablie­fert, ist aller­dings eine rühr­se­li­ge Geschichte nicht etwa über einen Verantwortlichen für Schul- und Kitaschließungen und ande­re Grausamkeiten, son­dern die eines bedau­erns­wer­ten Opfers. Zimmermann erin­nert sich an den "all­ge­gen­wär­ti­gen Virologen" so:

»Immer schien er in sich zu ruhen. Lockdowns, neue Virusvarianten, nichts konn­te ihn aus der Fassung brin­gen. Aber in der ver­gan­ge­nen Woche am Telefon wirkt er unge­wohnt auf­ge­bracht. "Ich wer­de das nicht wie­der machen", sagt Drosten gleich zu Beginn des Gesprächs. "Ich wer­de nicht noch mal die Polizei holen, auch wenn mei­ne Kinder bedroht wer­den. Weil das, was dar­aus resul­tiert, für mich nicht akzep­ta­bel ist."« „Christian Drosten: "Ich wer­de nicht noch mal die Polizei holen"“ weiterlesen

Drosten-Prozeß: Weiter geht's!

Eigentlich war es Absicht und ver­mut­lich Auftrag von Oberstaatsanwalt Wischmann, die lei­di­ge Diskussion über die Dissertation von Christian Drosten abzu­schlie­ßen. Milde Strafen in der ersten Instanz wur­den vor allem mit Verleumdung begrün­det, die Hoffnung war offen­bar, das Thema sei damit erledigt.

Nachdem der "Haupttäter" (dpa) Rechtsmittel ein­ge­legt hat­te, blieb Wischmann nur übrig, nach­zu­zie­hen. Er will höhe­re Strafen. Während das Springer-Blatt "Welt" sich auf den Ticker von dpa beschränkt, ver­sucht die "Bildzeitung", die Angeklagten zu outen.

Auf welt​.de ist am 23.4.24 zu lesen: „Drosten-Prozeß: Weiter geht's!“ weiterlesen

Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil

Das hat­te sich Oberstaatsanwalt Wischmann ganz anders vor­ge­stellt. Der vier­te Verhandlungstag des "Zeltplatz"-Prozesses in Waren geriet ihm zu einem Fiasko. Sechs Monate Haft und 200 Stunden gemein­nüt­zi­ge Arbeit for­der­te er für den Hauptangeklagten, 1.425 Euro Strafe für des­sen Frau.

Herausgekommen ist ledig­lich eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Wenn die Angeklagten ein Jahr Bewährung über­ste­hen, war es das für sie, wenn nicht, müs­sen die EmpfängerInnen von Bürgergeld 1.200 bzw. 375 Euro zah­len. Berufung und Revision ließ das Gericht zu.

Wischmann mach­te in sei­nem Plädoyer über­deut­lich, daß es sich um einen poli­ti­schen Prozeß han­del­te: „Drosten-Prozeß: Kein Wisch-und-weg-Urteil“ weiterlesen