Die Erklärung "Falschbehauptungen zum Promotionsverfahren von Prof. Dr. Christian Drosten", die die Goethe-Universität heute zum diesjährigen Schiller-Redner veröffentlicht, klärt keine der Ungereimtheiten, sondern wirft neue Fragen auf.
"Falschbehauptung": Die Dissertation "wäre nicht auffindbar, bzw. diese sei vor 2020 nicht zugänglich gewesen und dementsprechend nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden".
"Widerlegung": Das sind "frei erfundenen Behauptungen". Denn:
»Im Universitätsarchiv befindet sich eine allgemein zugängliche "Originalkopie" der Dissertation… Zusätzliche Exemplare der Originaldissertation von Prof. Drosten sind… seit 2020 in der Frankfurter Universitätsbibliothek sowie in Kopien in der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) verfügbar, da es im Verlauf des Jahres 2020 aufgrund der stark gestiegenen Prominenz von Herrn Drosten in der Universitätsbibliothek vermehrt zu Anfragen nach seiner Dissertation kam.«
Probleme: Der Begriff "Originalkopie" ist erläuterungsbedürftig. Die Lagerung eines solchen Objekts im Archiv wird kaum als Veröffentlichung gelten können. Erstmals zugänglich gemacht und damit veröffentlicht wurde das in Frage stehende Werk 2020. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich dabei um "Exemplare der Originaldissertation" handelt.
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