30.000 Euro Geldstrafe für nicht angemeldete Demo

Ergänzend zu Montagsspaziergänge: Machthaber Kretschmann läßt "Querdenker"-Wohnungen durch­su­chen:

»Zu 30 000 Euro Strafe ist ein Mann aus Sigmaringen ver­ur­teilt wor­den. Der Mann hat­te im Februar eine nicht ange­mel­de­te Demonstration von Kritikern der Coronamaßnahmen vor dem Haus von Ministerpräsident Winfried Kretschmann ange­führt. Eine ähn­li­che Aktion in Ulm vor dem Haus des Ex-Stadtrats und Kulturmanagers Peter Langer vor weni­gen Wochen war für die "Spaziergänger" fol­gen­los geblie­ben.  „30.000 Euro Geldstrafe für nicht ange­mel­de­te Demo“ weiterlesen

VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mithilfe eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden.

Auf dbovg​.nie​der​sach​sen​.de wird ein Beschluß vom 11.5. doku­men­tiert, der eini­ge auf­se­hen­er­re­gen­de Passagen ent­hält, wenn das VG auch feststellt,

»… dass die nach­fol­gen­den Ausführungen nicht die Verfassungsmäßigkeit der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Nachweispflicht in Frage stel­len, son­dern dass die­se aus­schließ­lich die kon­kre­te Umsetzung durch den Antragsgegner betreffen…

Soweit in Nummer 1) des streit­ge­gen­ständ­li­chen Schreibens die Einreichung eines Impfnachweises gefor­dert und in Nummer 3) im Falle der Nichtvorlage des­sel­ben ein Zwangsgeld ange­droht wird, ist dies nach Auffassung der Kammer nicht von § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG gedeckt. „VG Hannover: Die Anforderung zur Vorlage eines Immunitätsnachweises nach § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG kann nicht mit­hil­fe eines Zwangsgeldes durch­ge­setzt wer­den.“ weiterlesen

Indien: Oberster Gerichtshof kippt Impfpflicht

Auf indiatv​news​.com ist am 2.5. zu lesen:

»Der Oberste Gerichtshof erklär­te am Montag, dass nie­mand gezwun­gen wer­den kann, sich gegen COVID-19 imp­fen zu las­sen, und wies die Zentralregierung an, die nega­ti­ven Auswirkungen der Impfung zu veröffentlichen.

Ein Richtergremium, bestehend aus den Richtern L Nageswara Rao und BR Gavai, erklär­te, dass die kör­per­li­che Autonomie und Integrität durch Artikel 21 der Verfassung geschützt sind. Das ober­ste Gericht erklär­te, dass die der­zei­ti­ge COVID-19-Impfpolitik nicht als offen­kun­dig will­kür­lich und unver­nünf­tig bezeich­net wer­den kann. „Indien: Oberster Gerichtshof kippt Impfpflicht“ weiterlesen

OLG Karlsruhe zur Befreiung von der Maskenpflicht: Ein ein­fa­ches Attest reichte

Das ist am 28.4. auf dem juri­sti­schen Portal lto​.de zu lesen:

»Ein ärzt­li­ches Attest mit der Feststellung, dass eine Person "aus medi­zi­ni­schen Gründen bis auf wei­te­res kei­ne Gesichtsmaske tra­gen kann", genügt den Anforderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an eine Befreiung von der Maskenpflicht. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ent­schie­den, wie am Donnerstag bekannt wur­de (Beschl. v. 25.04.2022, Az. 2 Rb 37 Ss 25/22). „OLG Karlsruhe zur Befreiung von der Maskenpflicht: Ein ein­fa­ches Attest reich­te“ weiterlesen

Wegen 79 Maskenattesten: Berufsverbot und 50.000 € Strafe

Während kein ein­zi­ger der mil­lio­nen­schwe­ren Maskendealer aus der CDU/CSU-Fraktion ver­ur­teilt wur­de, gibt es jetzt eine Gerichtsentscheidung gegen einen Arzt. Auf pnp​.de ist am 2.5. zu lesen:

»Prozess um fal­sche Masken-Atteste: Das Urteil ist gefallen

Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen fal­scher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate ver­ur­teilt wor­den. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50 000 Euro zah­len. Nach Überzeugung der Richter befrei­te der Mediziner Patienten mit fal­schen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie leg­ten ihm am Montag Ausstellen unrich­ti­ger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Richter sah bei dem Mann "Selbstüberschätzung". „Wegen 79 Maskenattesten: Berufsverbot und 50.000 € Strafe“ weiterlesen

Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolgreich

Auf justiz​.ham​burg​.de ist am 27.4. zu lesen:

»Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tag einem Eilantrag statt­ge­ge­ben, mit dem sich die Antragsteller, eine geimpf­te Schülerin eines Gymnasiums und ein geimpf­ter Schüler einer Grundschule, gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen gewandt hat­ten (5 E 1707/22). „Verwaltungsgericht Hamburg: Eilantrag gegen Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen erfolg­reich“ weiterlesen

Corona: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Meck-Pomm

Das mel­det am 22.4.22 ber​li​ner​-zei​tung​.de.

»Das Oberverwaltungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern hat die Hotspot-Regel zum Corona-Schutz des Bundeslands teil­wei­se außer Kraft gesetzt. Für das Erklären eines Gebiets zu einem Hotspot hät­te der Landtag eine kon­kre­te Gefahr fest­stel­len und kon­kre­te Maßnahmen für ein­zel­ne Gebiete beschlie­ßen müs­sen, teil­te das Gericht am Freitag in Greifswald mit. Dabei habe das Parlament einen gro­ßen Entscheidungsspielraum (AZ. 1 KM 221/22 OVG). „Corona: Gericht kippt Hotspot-Regelung in Meck-Pomm“ weiterlesen

Landesweite Regelung: US-Richterin hebt Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln auf

»In den USA hat eine Bundesrichterin die lan­des­wei­te Corona-Maskenpflicht in öffent­li­chen Verkehrsmitteln für ungül­tig erklärt und auf­ge­ho­ben. Die natio­na­le Gesundheitsbehörde CDC habe mit der ent­spre­chen­den Verfügung ihre Befugnisse über­schrit­ten, heißt es in der Entscheidung der Richterin Kathryn Kimball Mizelle aus dem Bundesstaat Florida. Zudem habe die Behörde ihre Entscheidung nicht ange­mes­sen begrün­det. Das Verfahren für sol­che Vorschriften sei nicht ein­ge­hal­ten worden…

Ein Regierungsbeamter erklär­te am Montagabend (Ortszeit): »Die Behörden prü­fen die Entscheidung und erwä­gen mög­li­che wei­te­re Schritte.« Vorerst sei die von der CDC ver­füg­te Maskenpflicht nicht mehr in Kraft…«
spie​gel​.de (19.4.)

Gericht stoppt Verleumdung. Die "taz" findet das "einfach widerlich"

Am 31.3. ist auf taz​.de zu lesen:

»„Welt“-Reporter und Querdenken
Streit um „Coronaleugner“
Dem „Welt“-Chefreporter Tim Röhn wird vor­ge­wor­fen, er ver­tei­di­ge Demos von Verschwörungsideologen. Gegen die Kritik geht er nun juri­stisch vor.

Stigmatisierung ist ein Lieblingswort von Tim Röhn, Chefreporter der Welt. „Jeder, der gegen eine staat­li­che Corona-Impfpflicht und mas­si­ve Grundrechtseingriffe demon­striert, muss ein Coronaleugner und/oder Impfgegner sein“, twit­ter­te er empört im November – es gebe „mitt­ler­wei­le weni­ge Menschen, bei denen die­se bil­li­ge Stigmatisierung noch zieht“. „Gericht stoppt Verleumdung. Die "taz" fin­det das "ein­fach wider­lich"“ weiterlesen