Darüber informiert am 22.3. corona-blog.net:
»Bei Klagepaten sprechen die beiden RA Ivan Künnemann (aus Hamburg) und Jens Biermann über ein Urteil. Im Januar 2021 gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, gegen den sich der Anwalt gewehrt hat. Nun, in zweiter Instanz, wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen aufgrund von Persönlichkeitsverletzungen möglich sind. „Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft“ weiterlesen