Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung eingestuft

Darüber infor­miert am 22.3. coro​na​-blog​.net:

»Bei Klagepaten spre­chen die bei­den RA Ivan Künnemann (aus Hamburg) und Jens Biermann über ein Urteil. Im Januar 2021 gab es einen Artikel im Hamburger Abendblatt, gegen den sich der Anwalt gewehrt hat. Nun, in zwei­ter Instanz, wur­de vom Oberlandesgericht Frankfurt der Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung ein­ge­stuft. Das heißt, dass ab sofort Schadensersatzklagen auf­grund von Persönlichkeits­verletzungen mög­lich sind. „Oberlandesgericht Frankfurt hat den Begriff „Corona-Leugner“ als Tatsachenbehauptung ein­ge­stuft“ weiterlesen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Verbot öffentlicher Veranstaltungen rechtswidrig

Eine Pressemitteilung des Gerichtshofs vom 15.3. informiert:

»Allgemeine Anti-COVID-Maßnahmen, die öffent­li­che Veranstaltungen über einen län­ge­ren Zeitraum ver­bie­ten, ver­sto­ßen gegen die Konvention

In der Rechtssache Communaute gene­voi­se d'action syn­di­cale (CGAS) gegen die Schweiz (Antrag Nr. 21881/20) beschwer­te sich die kla­gen­de Vereinigung dar­über, dass ihr nach der Verabschiedung von Regierungsmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 das Recht auf Organisation und Teilnahme an öffent­li­chen Veranstaltungen ent­zo­gen wur­de. „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Verbot öffent­li­cher Veranstaltungen rechts­wid­rig“ weiterlesen

Wegweisendes Urteil: Maskenpflicht beim Shisha-Rauchen nicht angemessen

»Vorläufige Außervollzugsetzung der Maskenpflicht in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähn­li­chen Einrichtungen« ist eine Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts am 11.3. über­schrie­ben. Dort ist zu lesen:

»Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heu­ti­gen Tage § 12 Abs. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) und die dar­in bestimm­te Verpflichtung, in Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähn­li­chen Einrichtungen sowohl in geschlos­se­nen Räumen als auch unter frei­em Himmel eine Atemschutzmaske min­de­stens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleich­wer­ti­gen Schutzniveaus zu tra­gen, vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt. Gleiches gilt für § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO, aller­dings nur soweit dar­in auch das Tragen einer medi­zi­ni­schen Maske als Mund-Nasen-Bedeckung in die­sen Einrichtungen gere­gelt ist (Az.: 14 MN 171/22)… „Wegweisendes Urteil: Maskenpflicht beim Shisha-Rauchen nicht ange­mes­sen“ weiterlesen

Familiengericht Weilheim: Corona-Impfung hat für Kinder mehr Risiken als Nutzen!

Unter genann­ter Überschrift wird auf coro​na​-blog​.net das Urteil des Amtsgerichts Weilheim kom­men­tiert (s. dazu Böse Richterin ver­hin­dert Kinder-"Impfung". Gutes Gericht erzwingt sie). Lohnend! Der Kernsatz aus dem Urteil lautet:

»Das Familiengericht darf die strei­ti­ge Entscheidung nur einem Elternteil über­tra­gen, nicht aber eine eige­ne, von den Ansichten oder Vorschlägen der Eltern abwei­chen­de Entscheidung in der Sache tref­fen. Maßstab ist allein das Kindeswohl, so dass die Entscheidung dem Elternteil zu über­tra­gen ist, des­sen Ansicht dem Kindeswohl in der strei­ti­gen Frage am besten gerecht wird. Dies kann auch der Antragsgegner sein. Vorliegend ent­spricht es am besten dem Wohl des Kindes, wenn die Eltern die Entscheidung über die Impfung gemein­sam tref­fen, auch wenn dies im Endeffekt bedeu­tet, dass das Kind auf­grund der Weigerung des Vaters nicht geimpft wird…

Nach Einschätzung des Gerichts über­wiegt daher das Risiko einer Impfung die Vorteile für das Kind und ist daher nicht kindeswohldienlich…«

Johnson & Johnson-Impfstoff: Auch nur einfach Geimpfte gelten weiter als vollständig geimpft

Das Verwaltungsgericht Berlin infor­miert in einer Pressemitteilung vom 18.02.2022:

»Der Ausschluss von mit dem Vakzin von Johnson & Johnson nur ein­mal geimpf­ten Personen vom voll­stän­di­gen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut ist rechts­wid­rig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren ent­schie­den. „Johnson & Johnson-Impfstoff: Auch nur ein­fach Geimpfte gel­ten wei­ter als voll­stän­dig geimpft“ weiterlesen

Mann nennt Drosten "Nazi-Kriegsverbrecher" und muss Geldstrafe zahlen

Wie blöd kann man sein, muß man sich bei die­ser Meldung auf focus​.de vom 17.2. fra­gen. Man kann es auch Bärendienst nen­nen. Anders als bei den sub­stan­ti­ier­ten Vorwürfen von Markus Kühbacher, die er igno­riert, hat Drosten hier leich­tes Spiel:

»Ein 51-Jähriger aus Sachsen hat den Virologen Christian Drosten als "Nazi-Kriegsverbrecher" beschimpft und ist des­we­gen zu einer Geldstrafe ver­ur­teilt wor­den. Das Landgericht Chemnitz bestä­tig­te am Donnerstag ein ent­spre­chen­des Urteil des Amtsgerichts Döbeln, wie eine Gerichtssprecherin sag­te. Das Gericht hat­te den Mann wegen Beleidigung zu ins­ge­samt 1350 Euro Geldstrafe ver­ur­teilt. Dagegen hat­te er Berufung ein­ge­legt, die nun vom Landgericht ver­wor­fen wur­de. „Mann nennt Drosten "Nazi-Kriegsverbrecher" und muss Geldstrafe zah­len“ weiterlesen

Gericht stellt klar: Corona-Genesene in NRW behalten Status für sechs Monate

»Bei allen Corona-Maßnahmen der NRW-Landesregierung behal­ten Genesene ihren Status sechs Monate lang. Die Verkürzung auf drei Monate gel­te nicht, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt.

Mit der Gerichtsentscheidung sind Genesene in Nordrhein-Westfalen zwei­fach Geimpften gleich­ge­stellt. Sie dür­fen dann zum Beispiel mit einem wei­te­ren Test ins Restaurant gehen oder Sport im Fitnessstudio machen – ohne geimpft zu sein. „Gericht stellt klar: Corona-Genesene in NRW behal­ten Status für sechs Monate“ weiterlesen

Verkürzung des "Genesenenstatus" gildet nicht (zunächst)

»Die umstrit­te­ne Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion ist nach Ansicht eines baye­ri­schen Verwaltungsgerichts in der jet­zi­gen Form nicht zuläs­sig. Das Gericht im mit­tel­frän­ki­schen Ansbach gab am Freitag den Eilanträgen von zwei Genesenen statt. Demnach gilt bei den Klägern wei­ter­hin der alte Genesenenstatus von sechs Monaten. Die Gerichtsentscheidung gilt zunächst ein­mal jedoch nur für die bei­den Antragsteller (Az. AN 18 S 22.00234). „Verkürzung des "Genesenenstatus" gil­det nicht (zunächst)“ weiterlesen

Beschluss des OVG Lüneburg setzt pauschale Obergrenze von 500 Personen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel außer Kraft

Alle Achtung! Eine Landesregierung akzep­tiert ein Gerichtsurteil:

»Die Niedersächsische Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Regelung der Obergrenze von 500 Personen bei einer Veranstaltung unter frei­em Himmel außer Kraft gesetzt hat. Das OVG bestä­tig­te hin­ge­gen die Notwendigkeit des Genehmigungsvorbehaltes des ört­lich zustän­di­gen Gesundheitsamtes für eine Veranstaltung mit mehr als 500 anwe­sen­den Teilnehmenden. Der Beschluss hat zur Folge, dass die ent­spre­chen­de Regelung des § 11 Abs. 6 der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen – die pau­schal gel­ten­de Obergrenze von 500 Personen sofern Warnstufe 3 gilt – bis auf wei­te­res nicht mehr ange­wandt wird. Im Rahmen der Winterruhe gilt in Niedersachsen lan­des­weit bis zum 23. Februar 2022 die Warnstufe 3.«
ms​.nie​der​sach​sen​.de (11.2)